Autor Thema: Höherwertige Tätigkeiten  (Read 1467 times)

hausmeister2020

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Höherwertige Tätigkeiten
« am: 23.04.2024 07:35 »
Hallo zusammen,
meine Frage lautet?
bin seit 9 Jahren als Hausmeister Angestellt in der Lohngruppe4 habe einen Gesellenbrief als Dachdecker, und mache seit 4 Jahren unser Lager, mache Bestellungen und habe Berechtigungen zum Einkaufen in unseren Baumärkten vor Ort. sollte ich dann nicht eigentlich anders Eingruppiert sein ???

2strong

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Antw:Höherwertige Tätigkeiten
« Antwort #1 am: 23.04.2024 08:10 »
Welches Bundesland?

hausmeister2020

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Antw:Höherwertige Tätigkeiten
« Antwort #2 am: 23.04.2024 08:14 »
NRW

hausmeister2020

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Antw:Höherwertige Tätigkeiten
« Antwort #3 am: 23.04.2024 08:16 »
Bis jetzt hat es auch immer gelautet das meine Entgelgruppe nicht steigen wird aber da ist jetzt ein Höhergruppierungs antrag raus, mit der Begründung 9 Jahre gleichbleibene Tätigkeit also zählt die sog. Werksprüfung als abgelegt und alle Anfoderungen laut TVÖD sind erfüllt für in die EG5

2strong

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Antw:Höherwertige Tätigkeiten
« Antwort #4 am: 23.04.2024 08:21 »
Ganz genau, so ist es. Du hättest bereits vorher die Möglichkeit gehabt, durch Ablegegung einer Werkprüfung in Entgeltgruppe 5 höhergruppiert zu werden. Nach neun Jahren in Entgeltgruppe 4 gilt die Werkprüfung jedoch automatisch als abgelegt und bestanden, so dass eine Höhergruppierung in Entgeltgruppe 5 auch ohne Prüfung erfolgt.

hausmeister2020

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Antw:Höherwertige Tätigkeiten
« Antwort #5 am: 23.04.2024 08:24 »
jetzt kommt aber noch das mit meiner nach Höherwertigen Tätigkeiten (Verantwortung) , wie Angebote reinholen Bestellungen aufgeben Einkäufe bis 5000 Euro eignständig verantworte sollte das sich nicht auch auf meine Lohngruppe Auswirken oder Zulagen mit sich bringen ??

2strong

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Antw:Höherwertige Tätigkeiten
« Antwort #6 am: 23.04.2024 08:43 »
Das ist sicherlich ein Indiz dafür, aber um das ordentlich beurteilen zu können, bräuchte man mal ne richtige Stellenbeschreibung. In Betracht kommen könnten grundsätzlich auch Entgeltgruppen 6 und 7. Da Du als Dachdecker in der Tätigkeit eines Hausmeisters eher fachfrdmd eingesetzt sein dürftest, könnte das einer höheren Eingruppierung möglicherweise im Wege stehen. Aber an Deiner Stelle würde ich es mal mit der 7 versuchen und mich ggf. auf 6 runterhandeln lassen.

MeinerEiner

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Antw:Höherwertige Tätigkeiten
« Antwort #7 am: 23.04.2024 08:46 »
Entscheidend ist einzig allein welche Tätigkeiten übertragen wurden und nicht welche ausgeführt werden. Gibt es eine Tätigkeitsbeschreibung aus der klar hervorgeht, welche Tätigkeiten übertragen wurden?

Es gibt auch keinen Höhergruppierungsantrag. Falls du jetzt die Voraussetzung in der Person erfüllst, bist du entsprechend höhergruppiert und solltest das dir zustehende Entgelt einfordern (Ausschlussfrist).

hausmeister2020

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Antw:Höherwertige Tätigkeiten
« Antwort #8 am: 23.04.2024 12:45 »
Tätigkeitsbeschreibungen gibt es wohl keine weder für den Job als Hausmeister noch als Lagerist. Der Kollege vor mir hat das 10 Jahre gemacht ist in Rente gegangen dann wurde mir Aufgetragen mich um das Lager zu kümmern.
Mache das zu meinen tätigkeiten als Hausmeister zusätzlich und beliefere bei Größeren Mengen meine Kollegen (19) mit Ausstatungsmaterial. Anfrage beim Personalamt ( keine Auskunft) Anfrage bei direkten Vorgesetzten hör ich mal Nach ..........

MeinerEiner

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Antw:Höherwertige Tätigkeiten
« Antwort #9 am: 23.04.2024 13:14 »
Ja, solche Gepflogenheiten scheinen des Öfteren vorzukommen.

Mache am besten eine Zusammenstellung der Tätigkeiten, die du ausübst mit entsprechenden Zeitanteilen und lasse dir das von der Personalstelle abzeichnen.
Auf dieser Grundlage kannst du dir dann erst einmal deine Rechtsmeinung zur korrekten Eingruppierung mithilfe der Entgeltordnung oder einem Rechtsbeistand bilden.

Was sagt dein Arbeitsvertrag zu deiner Tätigkeit (Beziechnung oder konkrete Aufgaben etc.) und ist dort dem Nachweisgesetz genüge getan?

hausmeister2020

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Antw:Höherwertige Tätigkeiten
« Antwort #10 am: 23.04.2024 13:20 »
In meinem Arbeitsvertrag steht
Eingestellt als Hausmeister nach TVÖD VKA Verwaltung EG 4
Aufgeführt sind wir hier alle aber als Hauswart (laut Personalamt wäre das aber ja das Gleiche? )