Hallo liebe Leute,
kann mir jemand sagen, wie die Beförderungspraxis bei den obersten Bundesbehörden auf gebündelten Dienstposten von A9 bis A13gD aussieht?
Gibt es dazu irgendwelche offizielle Informationen oder Hinweise/ Runderlasse/ Verfügung, die öffentlich zugänglich sind?
Ich habe lediglich von zwei obersten Behörden, jedoch - nach meinem Verständnis - zwei sich voneinander unterscheidende Informationen hierzu:
1) Bundestagsverwaltung:
Die Mehrzahl der Stellen im gehobenen Dienst in der Bundestagsverwaltung sind nach A 12/13g bewertet. Das bedeutet, dass auf diesen Dienstposten eine Beförderung bis zur A 13g möglich ist. Die aktuellen Stellensituation ist beim Deutschen Bundestag ist so, dass Beförderungen bis zur A 13g nicht im Wege der Konkurrenz erfolgen, da genug Haushaltsstellen vorhanden sind. Es müssen lediglich die beamtenrechtlichen Stehzeiten eingehalten werden (bis zur A 12 jeweils 15 Monate, von der A 12 zur A 13 3 Jahre) und eine Mindestbeurteilungsnote (die nicht im quotierten Bereich liegt) erreicht werden.
Im Beurteilungsrecht sind Spitzennoten quotiert. Das bedeutet, dass nur ein bestimmter Prozentsatz von Beamtinnen und Beamten mit Spitzennoten beurteilt werden darf. Diese Noten sind aktuell für eine Beförderung beim Deutschen Bundestag nicht zwingend erforderlich. Wenn also die Leistung des Beamten stimmen, reicht eine entsprechende Note unterhalb der Spitzenbeurteilungsnoten für die Beförderung aus. Das kann dann auch eine Note aus einer Anlassbeurteilung sein. Eine Regelbeurteilungsrunde dafür muss nicht abgewartet werden.
2) Bundesministerium für Verkehr und Digitales (BMDV):
Die Stellensituation im BMDV entspricht nicht der von der Bundestagsverwaltung beschriebenen Situation.
In den Beförderungsämtern bestehen im allgemeinen und nach A 13 gD insbesondere, Konkurrenzen. In Abhängigkeit von der Planstellensituation (Verfügbarkeit einer Planstelle) wird das Verfahren und die Auswahl gemäß der gesetzlichen Vorgaben und der daraus entwickelten obergerichtlichen Rechtsprechung unter Berücksichtigung des Leistungsgrundsatzes (Beurteilung) sowie der Wartezeiten (in der Regel zwei Jahre Wartezeit, abhängig von Planstellensituation) aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und der hausinternen Verwaltungspraxis durchgeführt.
Wie ist die Beförderungspraxis der einen obersten Bundesbehörde mit der der anderen obersten Bundesbehörde hier in Einklang zu bringen?
Ich kann den Ausführungen des BMDV leider nicht gänzlich folgen, da ich davon ausging, dass oberste Bundesbehörden den eigenen Haushalt selbst bestimmen, also der Herr über den eigenen Haushalt sind, und es in Bundesministerien eigentlich genug Planstellen gibt.
Ferner ging ich davon aus, dass eben aufgrund der Dienstpostenbündelung A9 bis A13gD die Planstellen per se zur Verfügung stehen.
Über nähere und hilfreiche Informationen zur Beförderungspraxis bei den obersten Bundesbehörden auf gebündelten Dienstposten A9 bis A13gD wäre ich sehr erfreut.
Ich bedanke mich im Voraus für Eure Beiträge.