Autor Thema: nachträgliche mündliche Änderung im Arbeitsvertrag  (Read 985 times)

Gordon679

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Im Arbeitsvertrag wurde die EG8 Stufe 3 vereinbart zum 01.01.2024. Nun wurde rückwirkend eine Korrektur in der Stufe 4 zum 01.01.2024 in der Lohnabrechnung vorgenommen, da es eine mündliche Absprache zwischen dem AG (Bürgermeister) und Arbeitnehmer gab. Leider fehlt mir bisher eine schriftliche Gesprächsnotiz dafür. Kann ich diese beim Bürgermeister einfordern als Anlage zum Arbeitsvertrag? Der Personalrat wusste auch nichts von der Höherstufung. Nur sowie es vertraglich festgehalten wurde im Arbeitsvertrag EG8 Stufe3.

Schokokeks

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Ja

ohjeee

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Im Arbeitsvertrag wurde die EG8 Stufe 3 vereinbart zum 01.01.2024. Nun wurde rückwirkend eine Korrektur in der Stufe 4 zum 01.01.2024 in der Lohnabrechnung vorgenommen, da es eine mündliche Absprache zwischen dem AG (Bürgermeister) und Arbeitnehmer gab. Leider fehlt mir bisher eine schriftliche Gesprächsnotiz dafür. Kann ich diese beim Bürgermeister einfordern als Anlage zum Arbeitsvertrag? Der Personalrat wusste auch nichts von der Höherstufung. Nur sowie es vertraglich festgehalten wurde im Arbeitsvertrag EG8 Stufe3.
auch als Lohnabrechnende Stelle würde ich mir das schriftlich geben lassen, irgendjemand muss das ja verantworten, dann müsste doch bereits etwas schriftliches im Haus vorhanden sein, was jetzt schon weitergeleitet werden könnte.