kurze Frage in die Runde:
Kann ich mich trotz Leitungspositionen und anstehender Verbeamtung zur Personalratswahl aufstellen lassen?
Danke im Voraus.
§§14 & 15 BPersVG:
Nicht gewählt werden darf der Dienststellenleiter und dessen ständiger Stellvertreter, sowie Beschäftigte, die zu selbständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten befugt sind (§ 15 Abs. 2 Nr. 4). Das wäre mit Sicherheit der Hauptamts-/Personalamtsleiter, je nach Befugnissen können das aber auch andere Leitungspositionen sein.
Der Grund dürfte klar sein: Interessenskonflikt.