Autor Thema: Reserveübung  (Read 2229 times)

Eukalyptus

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Antw:Reserveübung
« Antwort #15 am: 25.04.2024 22:26 »
Solange die Bundeswehr (freiwillig!) eine Hinzuziehung zu einer Wehrübung vom Einverständnis des Arbeitgebers/Dienstherren abhängig macht, entfalten gesetzliche Vorschriften wie der o.g. §9 Wehrpflichtgesetz nicht ihre eigentliche Wirkung.

Die Lösung liegt daher auf der Seite deines Dienstherren. Falls du gute Argumente bringst und die richtigen Ansprechpartner findest die sich dafür einsetzen, könntest du (musst aber nicht..) Erfolg haben. Ich würde meine Argumentation u.a. mit der geänderten Situation seit 2022 ("Zeitenwende") und daraus resultierenden gesamtstaatlich (und somit auch deinen Dienstherren betreffenden) notwendigen Anstrengungen begründen. Gegebenenfalls gibt es noch Weiteres, vielleicht kannst du z.B. auch dienstlichen Nutzen aus den Wehrübungen ziehen. Dass du in einer BOS-Behörde arbeitest kann ggf. auch zum Nachteil ausgelegt werden, indem man sagt dass du auf deinem zivilen Dienstposten am Besten zur Sicherheit Deutschlands beitragen kannst. Zu guter Letzt kann man noch ein Körnchen Verständnis für den Dienstherren in die Argumentation einfügen, aber in der Abwägung ("nur drei Wochen pro Jahr") sagen, dass es doch wohl (analog von normalen Urlaubs- und anderen Abwesenheitszeiten) zu stemmen ist, also letztlich keine tiefgehenden dienstlichen Gründe dagegen sprechen. Generell: Immer verständnisvoll schreiben, du hast den kürzeren Hebel.

Versuche einen Ansprechpartner einige Etagen über dir zu finden, und schreibe einen Brief.