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Vorbereitung Gehaltsverhandlung als Quereinsteiger

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abarth93:
Liebes Forum,

nach wirtschaftswissenschaftlichem Studium und 6 Jahren in der Privatwirtschaft (Unternehmensberatung und Konzern) im Bereich Finanzen/ Controlling davon ein Jahr mit Führungsverantwortung habe ich den Entschluss gefasst mich beruflich zu verändern. Die Wahl viel aus verschiedenen Gründen auf den öffentlichen Dienst; darauf möchte ich aber im Folgenden nicht näher eingehen.
Nach Durchsicht von verschiedenen Portalen bin ich in einer Stadt bis 100.000 Einwohner in BW fündig geworden und habe mich auf besagte Stelle beworben. Hierbei handelt es sich um eine Abteilungsleitung (Teamgröße 4MA), laut Erstgespräch und Organigramm hängt diese unter dem ersten BM der Stadt. In Kürze findet das Bewerbungsgespräch statt u.a. soll ich mir auch Gedanken zum Gehalt machen. Grundsätzlich ist die Stelle in EG13 eingruppiert.

Erste Frage: Ist die Eingruppierung nachvollziehbar? Falls hierfür mehr Infos benötigt werden (insb. Aufgaben) gerne Bescheid geben.

Darüber hinaus stellt sich mir die Frage nach der Einstufung: Gemäß Berufserfahrung müsste ich in Stufe 4 verortet werden. Dies setzt aber voraus, dass die kompletten 6 Jahre als relevante Berufserfahrung betrachtet werden. Ist 4 gängig bei Berufserfahrung oder ggf. Stufe 3 mit Stufenlaufzeitverkürzung?

Um den Abstand des Gehaltsdefizites zur Privatwirtschaft etwas zu verringern hatte ich ggf. an eine Arbeitsmarktzulage/ Fachkräftezulage gedacht, wobei eine Arbeitsmarktzulage vermutlich inhaltlich korrekter wäre. Diese könnte bis zu rd. 1.000€ betragen (max. 20% von Stufe 2 der EG). Wie seht ihr das als Möglichkeit ein höheres Gehalt zu erzielen?

Vorab schon einmal herzlichen Dank für Euren Input!

FearOfTheDuck:
Einschlägige Berufserfahrung muss der AG bis zu Stufe 3 anerkennen. Alles darüber hinaus, Stufe 4, Zulage etc. ist Verhandlungssache. Ohne einschlägige Berufserfahrung hättest du übrigens legiglich Anspruch auf Stufe 1 und müsstest  darüberhinausgehend auch hier verhandeln.

Zur Einschätzung Eingruppierung müsstest du die Tätigkeit tatsächlich mit etwas mehr Leben füllen (Aufgaben, Zeitantteile). Da sich diese aus der Entgeltordnung ergibt, empfiehlt sich ein Blick auch dort, dann kannst du dir ggf. selbst eine Rechtsmeinung zur EG bilden.

Herbert Meyer:

--- Zitat von: abarth93 am 24.04.2024 10:19 ---Liebes Forum,

nach wirtschaftswissenschaftlichem Studium und 6 Jahren in der Privatwirtschaft (Unternehmensberatung und Konzern) im Bereich Finanzen/ Controlling davon ein Jahr mit Führungsverantwortung habe ich den Entschluss gefasst mich beruflich zu verändern. Die Wahl viel aus verschiedenen Gründen auf den öffentlichen Dienst; darauf möchte ich aber im Folgenden nicht näher eingehen.
Nach Durchsicht von verschiedenen Portalen bin ich in einer Stadt bis 100.000 Einwohner in BW fündig geworden und habe mich auf besagte Stelle beworben. Hierbei handelt es sich um eine Abteilungsleitung (Teamgröße 4MA), laut Erstgespräch und Organigramm hängt diese unter dem ersten BM der Stadt. In Kürze findet das Bewerbungsgespräch statt u.a. soll ich mir auch Gedanken zum Gehalt machen. Grundsätzlich ist die Stelle in EG13 eingruppiert.

Erste Frage: Ist die Eingruppierung nachvollziehbar? Falls hierfür mehr Infos benötigt werden (insb. Aufgaben) gerne Bescheid geben.

Darüber hinaus stellt sich mir die Frage nach der Einstufung: Gemäß Berufserfahrung müsste ich in Stufe 4 verortet werden. Dies setzt aber voraus, dass die kompletten 6 Jahre als relevante Berufserfahrung betrachtet werden. Ist 4 gängig bei Berufserfahrung oder ggf. Stufe 3 mit Stufenlaufzeitverkürzung?

Um den Abstand des Gehaltsdefizites zur Privatwirtschaft etwas zu verringern hatte ich ggf. an eine Arbeitsmarktzulage/ Fachkräftezulage gedacht, wobei eine Arbeitsmarktzulage vermutlich inhaltlich korrekter wäre. Diese könnte bis zu rd. 1.000€ betragen (max. 20% von Stufe 2 der EG). Wie seht ihr das als Möglichkeit ein höheres Gehalt zu erzielen?

Vorab schon einmal herzlichen Dank für Euren Input!

--- End quote ---

EG13 klingt für die beschriebenen Tätigkeiten erstmal korrekt und wenn der Arbeitgeber klug ist, dann wird die Erfahrung großzügig interpretiert.

Mit einer Fachkräftezulage würde ich aber nicht unbedingt rechnen, in meinem Erfahrungsbereich wurde die selbst bei mehrjährigen, kritischen IT-Vakanzen nicht gewährt. Im Endeffekt ist mir die Fachkräftezulage in der Realität so häufig begegnet wie ein Wolpertinger.

abarth93:
Danke Euch beiden für Eure Rückmeldung!

Hinsichtlich der Eingruppierung - nachdem ich mir die Entgeltordnung angeschaut habe (@FearOfTheDuck vielen Dank für den Tipp!) bin ich der Meinung, dass die Eingruppierung richtig ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass von besagten 4MA mindestens 3 auch in EG13 eingestuft sind. Gemäß einer kurzen Recherche wurde vor rd. einem Jahr ein/-e entsprechende/-r Controller/-in im Team gesucht und diese Stelle war mit EG12 bewertet. Wobei grundsätzlich der Abstand nach meinem Empfinden etwas größer sein könnte/ dürfte.

Hinsichtlich der Einstufung - ich gehe schon davon aus, dass eine gewisse Berufserfahrung anerkannt wird und auch entsprechend einschlägig ist. So zumindest mein Verständnis aber genaueres werde ich sicherlich im Gespräch erfahren. Mein Ziel wäre es in Stufe 4 eingruppiert zu werden. Wenn ggf. nicht unmittelbar, dann im Rahmen einer Stufenlaufzeitverkürzung. Ist es grundsätzlich auch möglich direkt eine Verkürzung für die folgenden Stufen zu verhandeln (Stufe 5 und 6) oder ist das nicht möglich? Grundsätzlich tue ich mir noch schwer die Flexibilität in Sachen Gehalt im öD einzuschätzen.

Hinsichtlich Zulagen - das ist auch mein Empfinden, dass das eher die Ausnahme als die Regel ist. Allerdings ist mir nicht so ganz klar, weshalb. Grundsätzlich sind die Rahmenbedingungen gegeben aber man nutzt diese nicht aus trotz dass der Bedarf im öD entsprechend groß ist.     

SamFisher:

--- Zitat von: abarth93 am 24.04.2024 17:11 ---Grundsätzlich tue ich mir noch schwer die Flexibilität in Sachen Gehalt im öD einzuschätzen.
--- End quote ---

Die Flexibilität hängt leider zu 95% vom Wollen der verantwortlichen Personen haben und ob diese auch dem Stand der Zeit des aktuellen Arbeitsmarktes sind. Die übrigen 5% können Vorgaben des Landes, vorgelagerter Ministerien/Behörden oder auch eine Gemeinsatzung sein, die bestimmte Maßnahmen (meist AT/ÜT) verbietet.

Bring deutlich zum Ausdruck, dass Du eine Verschlechterung hast und es eine Schmerzgrenze gibt, die Du nicht unterschreiten kannst. Wenn sie wollen, suchen sie Lösungen. Wenn nicht, dann suchen sie Ausreden.

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