Autor Thema: Vorbereitung Gehaltsverhandlung als Quereinsteiger  (Read 2995 times)

MoinMoin

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Antw:Vorbereitung Gehaltsverhandlung als Quereinsteiger
« Antwort #15 am: 25.04.2024 08:22 »
Das scheint nur so...
...letztlich gibt es "den" öD nicht.
Bei einer Anzahl von X Betrieben in der gleichen Branche der sog. freien Wirtschaft wundert sich auch niemand, über die unterschiedlichen betrieblichen Gepflogenheiten - selbst wenn die alle dem gleichen Tarifvertrag unterliegen.

Da hast Du natürlich Recht. Irgendwie erwarte ich aber beim Arbeitgeber Staat ein höheres Maß an "Gleichbehandlung" - keine Ahnung, warum  ::)

In meiner Prä-öD-Existenz unterlag ich auch nie einem Tarifvertrag - vielleicht liegt es daran?
Die Einzige Gleichbehandlung die ich erwarte ist, dass jeder die Chance hat zu verhandeln und jeder eine watschen oder mehr Geld bekommen kann, je nachdem ob der Ag der Meinung ist, er braucht ihn oder er kann ihn ratz fatz ersetzen.

Ich habe nur beim Einstieg in den öD seinerzeit (BAT Zeiten) nix verhandelt und danach stets die tariflichen Möglichkeiten ausgenutzt und im TV-L förderliche Zeiten und/oder Zulage nach 16.5 erhalten (beim pW/öD Wechselspiel). Dabei war es auch nie ein Problem, dass ich hin und wieder mehr als mein Linienvorgesetzter verdiente.

@abarth93
Tariflich können sie dir bei Einstellung nur Stufe 4 geben, da du nicht mehr berufliche Zeiten hast, die als förderlich anerkannt werden könnten.
Leider hat der TVöD nicht so etwas wie der TV-L/TVöD Bund (§16.5 bzw. 6) der einen Zulage von bis zu 2 Stufen mehr relativ easy erlaubt.
Ob es für deine Tätigkeit und bei deinem AG aussertarifliche Zulagen gibt, kann ich nicht erkennen.
(Also in einigen Kommunen gibt es wohl für MINTler so etwas)

Bleibt also in der Tat für dich nur der Weg Einstieg Stufe 4 und dann §17 Stufenlaufzeit wg. erheblich überdurchschnittlicher Leistung zu bekommen. Dies ist aber relativ unwahrscheinlich (außer der BM macht es per Gutsherrin Manier), da dafür eine Leistungsbewertung "aller" vorhanden sein müsste, so dass der PR dem zustimmen kann, bzw. ihm die Argumente fehlen es abzulehnen.

Also im Klartext: Kannste eher vergessen.

abarth93

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Antw:Vorbereitung Gehaltsverhandlung als Quereinsteiger
« Antwort #16 am: 25.04.2024 08:57 »
Das scheint nur so...
...letztlich gibt es "den" öD nicht.
Bei einer Anzahl von X Betrieben in der gleichen Branche der sog. freien Wirtschaft wundert sich auch niemand, über die unterschiedlichen betrieblichen Gepflogenheiten - selbst wenn die alle dem gleichen Tarifvertrag unterliegen.

Da hast Du natürlich Recht. Irgendwie erwarte ich aber beim Arbeitgeber Staat ein höheres Maß an "Gleichbehandlung" - keine Ahnung, warum  ::)

In meiner Prä-öD-Existenz unterlag ich auch nie einem Tarifvertrag - vielleicht liegt es daran?
Die Einzige Gleichbehandlung die ich erwarte ist, dass jeder die Chance hat zu verhandeln und jeder eine watschen oder mehr Geld bekommen kann, je nachdem ob der Ag der Meinung ist, er braucht ihn oder er kann ihn ratz fatz ersetzen.

Ich habe nur beim Einstieg in den öD seinerzeit (BAT Zeiten) nix verhandelt und danach stets die tariflichen Möglichkeiten ausgenutzt und im TV-L förderliche Zeiten und/oder Zulage nach 16.5 erhalten (beim pW/öD Wechselspiel). Dabei war es auch nie ein Problem, dass ich hin und wieder mehr als mein Linienvorgesetzter verdiente.

@abarth93
Tariflich können sie dir bei Einstellung nur Stufe 4 geben, da du nicht mehr berufliche Zeiten hast, die als förderlich anerkannt werden könnten.
Leider hat der TVöD nicht so etwas wie der TV-L/TVöD Bund (§16.5 bzw. 6) der einen Zulage von bis zu 2 Stufen mehr relativ easy erlaubt.
Ob es für deine Tätigkeit und bei deinem AG aussertarifliche Zulagen gibt, kann ich nicht erkennen.
(Also in einigen Kommunen gibt es wohl für MINTler so etwas)

Bleibt also in der Tat für dich nur der Weg Einstieg Stufe 4 und dann §17 Stufenlaufzeit wg. erheblich überdurchschnittlicher Leistung zu bekommen. Dies ist aber relativ unwahrscheinlich (außer der BM macht es per Gutsherrin Manier), da dafür eine Leistungsbewertung "aller" vorhanden sein müsste, so dass der PR dem zustimmen kann, bzw. ihm die Argumente fehlen es abzulehnen.

Also im Klartext: Kannste eher vergessen.

Sehe ich übrigens genauso! Jeder muss die Chance haben zu verhandeln. Was die jeweilige Person daraus macht oder auch nicht steht wiederum auf einem anderen Blatt geschrieben.

Zu meiner Situation: Korrekt, mehr als Stufe 4 ginge aufgrund meiner vorhanden Arbeitserfahrung von 6 Jahren nicht. Ob es darüber hinaus eine Möglichkeit gibt außertarifliche Zulagen zu bekommen möchte ich im Gespräch klären. Nach meiner Auffassung gibt es im Bereich des TVöD-VKA 2 Möglichkeiten:

(1) Arbeitsmarktrichtlinie --> https://www.vka.de/tarifvertraege-und-richtlinien/richtlinien/arbeitsmarktrichtlinie#:~:text=Mit%20der%20seit%20dem%20Jahr,ihrer%20jeweiligen%20Entgeltgruppe%20gezahlt%20werden.
(2) Fachkräfterichtlinie --> https://www.vka.de/tarifvertraege-und-richtlinien/richtlinien/fachkraefte-richtlinie

Nach meiner Auffassung dürfte wenn dann die Arbeitsmarktrichtlinie (Arbeitsmarktzulage) einschlägig sein, da die Fachkräfterichtlinie iW auf IT-Fachkräfte und Ingenieure angewendet wird. Die Arbeitsmarktrichtlinie ist grundsätzlich nicht an einzelne Fachgruppen gebunden sondern kann zur "[...] Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von Beschäftigten [...]" angewendet werden. Diese würde ja einen Spielraum von ~1.000€ geben (20% von EG13, Stufe 2 (4.985,95€).
Eine vorab vereinbarte Stufenlaufzeitverkürzung stelle ich mir auch eher schwierig vor. Hier könnte man vereinbaren bspw. nach der Probezeit oder nach einem Jahr Berufserfahrung die Thematik auf Wiedervorlage zu legen. 

NelsonMuntz

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Antw:Vorbereitung Gehaltsverhandlung als Quereinsteiger
« Antwort #17 am: 25.04.2024 09:42 »
Die Einzige Gleichbehandlung die ich erwarte ist, dass jeder die Chance hat zu verhandeln und jeder eine watschen oder mehr Geld bekommen kann, je nachdem ob der Ag der Meinung ist, er braucht ihn oder er kann ihn ratz fatz ersetzen.
...

Ich bin da ja prinzipiell bei Dir - Bei uns im Haus werden aber kategorisch keine individuellen Zulagen gewährt.

Je mehr individuelle Verhandlungen es gibt, desto weniger benötigt man aber auch die ausdifferenzierten Regelungen des TV und der EGO. --> Wird an dieser Stelle aber eine Grundsatzdiskussion ;)

MoinMoin

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Antw:Vorbereitung Gehaltsverhandlung als Quereinsteiger
« Antwort #18 am: 25.04.2024 10:29 »
Der Grundsatz in solchen Diskussion ist nun mal der:
Im öD ist der Tarif zeitgleich Minimumzahlung als auch Maximum
In der pW ist es nur die Minimumzahlung und je nach Betrieb und Bedarf werden halt höhere Löhne gezahlt.
Pauschal für alle oder für die die nachfragen oder die es eben Wert sind.