Autor Thema: Eingruppierung Gehobener Dienst  (Read 1235 times)

Hannah

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Eingruppierung Gehobener Dienst
« am: 24.04.2024 15:22 »
Hallo,
ich bin in die Entgeltgruppe 10 des gehobenen Dienstes eingruppiert wurden, da meine Bundesbehörde meinen Wirtschaftsfachwirt (DQR 6) als formelle Voraussetzung anerkennt.

Die meisten Bundesbehörden fordern ein akademisches Studium.

Daher meine Frage: Kann ich mit der Berufserfahrung im gehobenen Dienst auch die Voraussetzungen erreichen, um mich in anderen Bundesbehörden auf Stellen im gehobenen Dienst bewerben zu können? Wenn ja, wieviel Jahre im gehobenen Dienst sind notwendig?

Liebe Grüße,
Hannah

TV-Ler

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Antw:Eingruppierung Gehobener Dienst
« Antwort #1 am: 24.04.2024 15:29 »
Hallo,
ich bin in die Entgeltgruppe 10 des gehobenen Dienstes eingruppiert wurden, da meine Bundesbehörde meinen Wirtschaftsfachwirt (DQR 6) als formelle Voraussetzung anerkennt.

Die meisten Bundesbehörden fordern ein akademisches Studium.

Daher meine Frage: Kann ich mit der Berufserfahrung im gehobenen Dienst auch die Voraussetzungen erreichen, um mich in anderen Bundesbehörden auf Stellen im gehobenen Dienst bewerben zu können? Wenn ja, wieviel Jahre im gehobenen Dienst sind notwendig?

Liebe Grüße,
Hannah
Der TVöD kennt keinen "gehobenen Dienst".

Organisator

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Antw:Eingruppierung Gehobener Dienst
« Antwort #2 am: 24.04.2024 15:30 »
Ob eine Behörde eine bestimmte Bildungsvoraussetzung in einer Stellenausschreibung formuliert, bleibt ihr selbst überlassen. Eine mögliche Bindungswirkung durch z.B. langjährige Berufserfahrung ist nicht vorhanden.

Umlauf

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Antw:Eingruppierung Gehobener Dienst
« Antwort #3 am: 24.04.2024 15:36 »
Die Antwort ist: sowohl als auch.

Bewerben kann man sich. Wenn die Behörde nicht zu altbacken argiert, wird sie rein nach Tarifdenken nach der Tätigkeit eingruppieren. Wenn die Tätigkeit keinen Sonstigen Mitarbeiter kennen sollte, würde es eine EG runtergehen.

Wenn in der Behörden ein altbackenes Denken nach Beamtenrecht vorherrscht und man dort die Zeichen der Zeit nicht mitbekommt, wird man dich wahrscheinlich aussortieren.

Deppert kann sich die Behörde noch bei der Ausschreibung anstellen.


Nebenbei: deine Tätigkeit ist nur vergleichbar dem gD. Aber das wissen viele Personaler auch nicht.

Organisator

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Antw:Eingruppierung Gehobener Dienst
« Antwort #4 am: 24.04.2024 15:39 »
Für Tätigkeiten ab E9b aufwärts ist gar kein Studium notwendig. Es reichen gemäß Fallgruppe 2 auch gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen.

Allerdings - nur weil die tarifliche Möglichkeit besteht, muss der AG das nicht anwenden und kann weiterhin auf einen Bachelor bestehen.

SamFisher

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Antw:Eingruppierung Gehobener Dienst
« Antwort #5 am: 24.04.2024 17:06 »
Bewerben kann man sich. Wenn die Behörde nicht zu altbacken argiert, wird sie rein nach Tarifdenken nach der Tätigkeit eingruppieren. Wenn die Tätigkeit keinen Sonstigen Mitarbeiter kennen sollte, würde es eine EG runtergehen.

Wenn in der Behörden ein altbackenes Denken nach Beamtenrecht vorherrscht und man dort die Zeichen der Zeit nicht mitbekommt, wird man dich wahrscheinlich aussortieren.

Deppert kann sich die Behörde noch bei der Ausschreibung anstellen.

Was leider sehr oft passiert. Die öffentliche Stelle ist an die Ausschreibung gebunden, d.h. wer einen Bachalor fordert, aber die Bewerbung einer super erfahrenen Person mit Ausbildung bekommt, darf diese Person maximal mit ins Verfahren einladen, aber später bei der Auswahl normalerweise nicht beachten. Die meisten Stellen scheuen den Aufwand und schreiben dann lieber nochmal aus - oder nehmen den schlechteren Bachelor.

Jedes Mal, wenn ich das Wort "Bestenauslese" höre, muss ich lachen. Denn wie kann man den "Besten" auslesen, wenn man den Bewerberkreis von vornherein einschränkt. Sicher gibt es Berufe, da wird man immer die passende Ausbildung erwarten (z.B. Juristen, Ärzte, Elektriker). Aber in vielen Bereichen, z.B. der IT, macht man sich damit das Leben künstlich schwer.

TV-Ler

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Antw:Eingruppierung Gehobener Dienst
« Antwort #6 am: 25.04.2024 07:01 »
Nebenbei: deine Tätigkeit ist nur vergleichbar dem gD. Aber das wissen viele Personaler auch nicht.
Wobei ein solcher Vergleich völlig sinnlos ist, mit Ausnahme der Unterstellungsverhältnisse (siehe Nr. 9 der grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) zur Entgeltordnung).

Diesen Vergleich benötigen bestenfalls Beamte in den Personalstellen, die sich die "Wertigkeit" einer Stelle nur vorstellen können, nachdem sie einen Bezug zum eigenen "Wertesystem" hergestellt haben... 8)
Die könnten diesen Vergleich aber auch unterlassen und schlicht und einfach den Tarifvertrag und die zugehörige Entgeltordnung exekutieren.

Umlauf

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Antw:Eingruppierung Gehobener Dienst
« Antwort #7 am: 25.04.2024 12:42 »
Nebenbei: deine Tätigkeit ist nur vergleichbar dem gD. Aber das wissen viele Personaler auch nicht.
Wobei ein solcher Vergleich völlig sinnlos ist, mit Ausnahme der Unterstellungsverhältnisse (siehe Nr. 9 der grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) zur Entgeltordnung).

Diesen Vergleich benötigen bestenfalls Beamte in den Personalstellen, die sich die "Wertigkeit" einer Stelle nur vorstellen können, nachdem sie einen Bezug zum eigenen "Wertesystem" hergestellt haben... 8)
Die könnten diesen Vergleich aber auch unterlassen und schlicht und einfach den Tarifvertrag und die zugehörige Entgeltordnung exekutieren.

Theorie und Praxis

Da liegen mitunter Welten zwischen.

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung Gehobener Dienst
« Antwort #8 am: 25.04.2024 21:22 »
Ergänzung: Du bist nicht eingruppiert worden. TB sind anhand ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

Die Voraussetzung für eine höhere EG bei einer anderen Behörde ist also die Übertragung entsprechend hoher Aufgaben. Berufserfahrung spielt führ die EG keine Rolle, kann aber bei der Einstellung hilfreich sein.