Lt. den Vorbemerkungen der Entgeltordnung sind Beschäftigte von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreit, die u.a. "in einem Spezialgebiet besonders herausragende Fachkenntnisse aufweisen und in diesem Spezialgebiet beschäftigt werden".
Kann mir jemand sagen, was hiermit gemeint ist; vielleicht mit einem Beispiel.
Danke!