Autor Thema: Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht  (Read 827 times)

Tizian

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Lt. den Vorbemerkungen der Entgeltordnung sind Beschäftigte von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreit, die u.a. "in einem Spezialgebiet besonders herausragende Fachkenntnisse aufweisen und in diesem Spezialgebiet beschäftigt werden".
Kann mir jemand sagen, was hiermit gemeint ist; vielleicht mit einem Beispiel.
Danke!

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Antw:Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht
« Antwort #1 am: 24.04.2024 23:51 »
Gib mal hier in die Suche Spezialgebiet ein, es kommen genügend Threads in denen das Thema behandelt wurde.
Kurz zusammengefasst: Diese Ausnahme zur AuP-Pflicht kommt so gut wie nie zum Tragen!