Autor Thema: Kündigung aus gesundheitlichen Gründen  (Read 4096 times)

Koschte

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Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« am: 24.04.2024 18:59 »
Hallo, ich beabsichtige, aus gesundheitlichen Gründen zu kündigen. Ich bin krankgeschrieben und mein Krankengeld wird voraussichtlich (100-prozentig weiß ich das Aussteuerungdatum noch nicht) noch bis Ende Juli 2025 laufen.

Die Frage ist, ob ich auch eine Kündigung auf ärztlichen Rat mit der ordentlichen Kündigungsfrist machen kann. Ich wollte nicht fristlos kündigen, da ich seit 91 dort beschäftigt bin. Ich hab bis Ende Dezember dann Kündigungsfrist und der Arbeitgeber muss mich ja dann noch „mitschleppen“, KG-Zuschuss, Inflationsausgleichs-Prämie und so weiter zahlen. Das kommt mir irgendwie unzulässig vor.

Ich habe eine Teilerwerbsminderungsrente und durch die Kündigung erhöht sich meine Chance auf die sogenannte Arbeitsmarktrente. Aber das nur außer der Reihe.

Mit freundlichen Grüßen
Koschte

clarion

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #1 am: 25.04.2024 06:44 »
Ich würde einen Rentenberater einschalten, der sich in dem Gebiet auskennt. Evtl. ist es besser, wenn der AG Dir kündigt, d.h. personenbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist.

troubleshooting

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #2 am: 25.04.2024 07:39 »
Wenn du selbst kündigst, bekommst du automatisch eine befristete Sperre (idR 12 Wochen) von der BAfA.

Daher niemals ohne Perspektive selbst kündigen!

dae123

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #3 am: 25.04.2024 08:19 »
Bei Kündigung auf ärztlichen Rat entfällt die Sperrfrist.

troubleshooting

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #4 am: 25.04.2024 08:33 »
Kann man aber nur verhindern, wenn man vorher das BA einschaltet und sich die Nichtverhängung" bei Eigenkündigung bestätigen lässt. Sonst wird sie eben automatisch aktiviert und man darf nachträglich kämpfen - wobei die Beurteilung dann eben den dortigen MA obliegt. Das kann ein längerer Akt sein.

Der bessere Weg ist immer, sich vom AG kündigen zu lassen.

ike

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #5 am: 25.04.2024 10:55 »
Ich würde überhaupt nicht kündigen, aber natürlich die ganze Angelegenheit bzw. Krankengeld und Teil-EU abklären.

SamFisher

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #6 am: 25.04.2024 11:53 »
Ich hab bis Ende Dezember dann Kündigungsfrist und der Arbeitgeber muss mich ja dann noch „mitschleppen“, KG-Zuschuss, Inflationsausgleichs-Prämie und so weiter zahlen. Das kommt mir irgendwie unzulässig vor.

So zu denken mag zwar ehrenhaft sein, aber das sind ja keine Almosen, sondern Dein gutes Recht. Wie oft dreht der AG das Recht so, dass es zu seinem Vorteil ist. Schlechtes Gewissen ist hier fehl am Platz.

ABER: Du schreibst nicht, welchem TV Du unterliegst. Im TVÖD gibt es in §33 die "Beendigung ohne Kündigung": Das Arbeitsverhältnis endet ferner, sofern der/dem Beschäftigten der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers (Rentenbescheid) zugestellt wird, wonach die/der Beschäftigte eine Rente auf unbestimmte Dauer wegen voller oder teil weiser Erwerbsminderung erhält.

Eventuell hast Du gar keine Wahl mehr, sondern bist eh schon raus. Den Fall hatten wir Ende letzten Jahres bei uns und die Person war noch genau 1,5 Wochen im Dienst. Wir konnten nicht mal richtige Übergaben machen.

Für mich ist die Teilerwerbsminderung eine der schlimmsten Klauseln und ich würde niemals eine Teilerwerbsrente beantragen, solange ich das nicht aus irgendwelchen zwingenden Gründen muss. Ich bin teilweise eingeschränkt (möglicherweise sogar nach Unfall schuldlos) und verliere dann aber meinen kompletten Arbeitsplatz. Keine Ahnung, welche Gewerkschaft das mit verbrochen hat.

Candide die Optimistische

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #7 am: 25.04.2024 12:04 »
Für mich ist die Teilerwerbsminderung eine der schlimmsten Klauseln und ich würde niemals eine Teilerwerbsrente beantragen, solange ich das nicht aus irgendwelchen zwingenden Gründen muss. Ich bin teilweise eingeschränkt (möglicherweise sogar nach Unfall schuldlos) und verliere dann aber meinen kompletten Arbeitsplatz. Keine Ahnung, welche Gewerkschaft das mit verbrochen hat.

da würde ich aber doch den § 33 Abs. 3 nicht unter den Tisch fallen lassen wollen:

"Im Falle teilweiser Erwerbsminderung endet bzw. ruht das Arbeitsverhältnis nicht, wenn die/der Beschäftigte nach ihrem/seinem vom Rentenversicherungsträger festgestellten Leistungsvermögen auf seinem bisherigen oder einem anderen geeigneten und freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden könnte, soweit dringende dienstliche bzw. betriebliche Gründe nicht entgegenstehen, und der Beschäftigte innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Rentenbescheids ihre/seine Weiterbeschäftigung schriftlich beantragt."

TV-Ler

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #8 am: 25.04.2024 13:22 »
ABER: Du schreibst nicht, welchem TV Du unterliegst.
Wozu? Das hier ist das Forum "TV-L"...

SamFisher

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #9 am: 25.04.2024 13:52 »
ABER: Du schreibst nicht, welchem TV Du unterliegst.
Wozu? Das hier ist das Forum "TV-L"...

Ja, sorry. Vorhin wurde mir nur die Abschnittüberschrift "Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H" angezeigt und nicht die des eigentlichen Unterforums. Habe ich manchmal, wenn ich über die "Ungelesenen Beiträge komme" und der Browser nicht breit genug ist. Die Zeile wird dann abgeschnitten.

ike

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #10 am: 25.04.2024 13:56 »
Auf keinen Fall kündigen!
Alle Leistungen stehen Dir von Rechts wegen bzw. aufgrund Tarifs zu.
Die Inflationsausgleichprämie steht dir zu, weil die Preise in den letzen Jahren irrsinnig gestiegen sind.
Der Staat ist auch kein Heiliger, er setzt regelmäßig die Fäuste ggü. ANern ein, dies sieht man oft bei Eingruppierung.

SamFisher

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #11 am: 25.04.2024 14:03 »
Für mich ist die Teilerwerbsminderung eine der schlimmsten Klauseln und ich würde niemals eine Teilerwerbsrente beantragen, solange ich das nicht aus irgendwelchen zwingenden Gründen muss. Ich bin teilweise eingeschränkt (möglicherweise sogar nach Unfall schuldlos) und verliere dann aber meinen kompletten Arbeitsplatz. Keine Ahnung, welche Gewerkschaft das mit verbrochen hat.

da würde ich aber doch den § 33 Abs. 3 nicht unter den Tisch fallen lassen wollen:

"Im Falle teilweiser Erwerbsminderung endet bzw. ruht das Arbeitsverhältnis nicht, wenn die/der Beschäftigte nach ihrem/seinem vom Rentenversicherungsträger festgestellten Leistungsvermögen auf seinem bisherigen oder einem anderen geeigneten und freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden könnte, soweit dringende dienstliche bzw. betriebliche Gründe nicht entgegenstehen, und der Beschäftigte innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Rentenbescheids ihre/seine Weiterbeschäftigung schriftlich beantragt."

Der AN kann nur bitten und notfalls vor Gericht ziehen. Aber zuerst entscheidet der Arbeitgeber - und bekanntermaßen oftmals willkürlich. Alles schon erlebt, und der Mitarbeiter hatte keine Kraft für einen Gerichtsprozess.

clarion

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #12 am: 25.04.2024 19:21 »
Ich gehe davon aus, dass Koschte das Geld aus der Arbeitsmarktrent braucht!

Nach 18 Monaten läuft das Krankengeld aus. Die Teilerwerbsunfähigkeitsrente wird zum Leben nicht reichen.  Wenn sie nicht Teilzeit arbeiten kann, dann ist die Arbeitsmarktrente die einzige Hoffnung!

Candide die Optimistische

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #13 am: 26.04.2024 08:08 »

Nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld würde das Arbeitsverhältnis weiterbestehen mit gleichzeitigem Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit.
Ist halt die Frage, ob das oder die Arbeitsmarktrente finanziell günstiger ist.

Koschte

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #14 am: 27.04.2024 23:36 »
Ich gehe davon aus, dass Koschte das Geld aus der Arbeitsmarktrent braucht!

Nach 18 Monaten läuft das Krankengeld aus. Die Teilerwerbsunfähigkeitsrente wird zum Leben nicht reichen.  Wenn sie nicht Teilzeit arbeiten kann, dann ist die Arbeitsmarktrente die einzige Hoffnung!

So ist es. Mein Plan ist es, noch bis zum Ablauf des Krankengeldes (über die Kündigungsfrist hinaus) das Krankengeld zu beziehen, falls mir die Arbeitsmarktrente nicht bewilligt wird. Da ich nicht weiß, ob es für eine medizinische volle Rente reicht, muss ich aus gesundheitlichen kündigen, um die Chance auf Arbeitsmarktrente zu erhöhen. Ob ich trotz Attest eine Sperre kriege, darüber mache ich mir später Gedanken.

ALG1 bräuchte ich dann nur noch anderthalb Jahr, bis ich 62 bin und in die Schwerbehindertenrente wechseln kann.

PS. Den Weiterbeschäftigungsantrag hatte ich damals gestellt, die Teilerwerbsminderungsrente hab ich schon zwei Jahre.
« Last Edit: 27.04.2024 23:53 von Koschte »
Mit freundlichen Grüßen
Koschte