Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
Koschte:
--- Zitat von: ich1974 am 02.05.2024 13:27 ---Eine Reha Maßnahme von der Rentenversicherung dient grundsätzlich der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Sollte die Reha nicht erfolgreich verlaufen ist der Rehaantrag als Rentenantrag umzudeuten. Warum dann die Reha ablehnen? Es gibt auch eine Mitwirkungspflicht. Währende der Reha zahlt evtl. die Rentenversicherung Lohnersatzleistungen, evtl. verlängert sich dadurch Krankengeld oder ALG, und man hat zusätzliche Atteste für eine Rente.
--- End quote ---
Das Krankengeld verlängert sich nicht um diese Zeit. Wenn ich bereits einen Rentenantrag gestellt habe, entscheidet sowieso die Rentenversicherung, ob ich vorher zur Reha muss.
Koschte:
--- Zitat von: clarion am 02.05.2024 22:24 ---Wieso denn nicht eine Reha machen? Vielleicht ist die Reha ganz nett.
Die Krankenkasse und Du scheinen doch das gleiche Ziel zu haben, nämlich die volle Erwerbsminderungsrente?
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Ich denke die wird sowieso abgelehnt. Ich war jetzt schon jedes zweite Jahr zur Reha und immer auf Usedom. Da würde ich dann dieses Jahr wieder hinfahren. Ich bezweifle aber, dass die Rentenversicherung mir noch mal eine Reha bezahlt. Wenn ich fahren müsste, dann fahre ich eben.
Koschte:
--- Zitat von: troubleshooting am 03.05.2024 07:51 ---
--- Zitat von: clarion am 02.05.2024 22:24 ---Wieso denn nicht eine Reha machen? Vielleicht ist die Reha ganz nett.
Die Krankenkasse und Du scheinen doch das gleiche Ziel zu haben, nämlich die volle Erwerbsminderungsrente?
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Zu 1. Es geht um die Aufforderung einen Reha-Antrag zu stellen. Wie bereits geschrieben, bedeutet das eben nicht, dass man dann in die Reha kommt. Es bedeutet, und damit sind wir bei 2., dass ab dann die RV das verfahren steuert und die KV raus ist (was genau deren Ziel ist).
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Genau und das Ziel der Krankenkasse dürfte ja auch schon mit dem Antrag auf volle EMR auf Rente erfüllt sein.
Koschte:
Die Rentenversicherung hat Wort gehalten. Ich hab doch mein Dienstverhältnis im Finanzamt zum 31. Dezember gekündigt, sofort die Kündigungsbestätigung hingeschickt mit dem Antrag auf volle Rente. Postwendend hatte ich den Bescheid über eine volle befristete Arbeitsmarktrente ab 1. August 2024.
Kann einer bestätigen, dass es jetzt so ist, wie ich denke:
Mein Dienstverhältnis ruht jetzt wegen der befristeten vollen Rente von August bis zum Ablauf meiner Kündigungsfrist am 31.12.2024. Ich bekomme noch anteiliges Weihnachtsgeld für sieben Monate? Ich hab noch zehn Tage Urlaub aus 2023, die sind - glaube ich - verfallen am 31.5.2024. Ich müsste aber den kompletten Urlaub von 2024 bekommen. Es gab doch ein Urteil dass sich auch bei Krankheit und Ruhen bei einer Erwerbsminderungsrente Urlaubsanspruch aufbaut.
Koschte:
Nachtrag, ich hab noch mal gelesen. Ich müsste 20 Tage gesetzlichen Urlaub am Jahresende bekommen +5 Tage Schwerbehinderten Urlaub.
Anfang Januar habe ich zehn Tage alten Urlaub aus 2023 gehabt. Neun Urlaubstage aus 2023 konnte ich nicht nehmen. Die sind meines Erachtens zum 31. Mai verfallen als tariflicher Mehr-Urlaub. Der Witz ist, unsere Personalabteilung möchte gern auch noch die zehn Tage alten Urlaub aus 2023 von den 20 Tagen in 2024 abziehen, so dass ich am Jahresende nur eine Urlaubsabgeltung von zehn Tagen plus +5 Tagen Schwerbehinderten-Urlaub bekäme. Ich glaub, dagegen würde ich dann vorgehen. Das kommt mir völlig falsch vor.
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