Ich hab bis Ende Dezember dann Kündigungsfrist und der Arbeitgeber muss mich ja dann noch „mitschleppen“, KG-Zuschuss, Inflationsausgleichs-Prämie und so weiter zahlen. Das kommt mir irgendwie unzulässig vor.
So zu denken mag zwar ehrenhaft sein, aber das sind ja keine Almosen, sondern Dein gutes Recht. Wie oft dreht der AG das Recht so, dass es zu seinem Vorteil ist. Schlechtes Gewissen ist hier fehl am Platz.
ABER: Du schreibst nicht, welchem TV Du unterliegst. Im TVÖD gibt es in §33 die "Beendigung ohne Kündigung":
Das Arbeitsverhältnis endet ferner, sofern der/dem Beschäftigten der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers (Rentenbescheid) zugestellt wird, wonach die/der Beschäftigte eine Rente auf unbestimmte Dauer wegen voller oder teil weiser Erwerbsminderung erhält.Eventuell hast Du gar keine Wahl mehr, sondern bist eh schon raus. Den Fall hatten wir Ende letzten Jahres bei uns und die Person war noch genau 1,5 Wochen im Dienst. Wir konnten nicht mal richtige Übergaben machen.
Für mich ist die Teilerwerbsminderung eine der schlimmsten Klauseln und ich würde niemals eine Teilerwerbsrente beantragen, solange ich das nicht aus irgendwelchen zwingenden Gründen muss. Ich bin teilweise eingeschränkt (möglicherweise sogar nach Unfall schuldlos) und verliere dann aber meinen kompletten Arbeitsplatz. Keine Ahnung, welche Gewerkschaft das mit verbrochen hat.