Autor Thema: Kündigung aus gesundheitlichen Gründen  (Read 5098 times)

Koschte

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #15 am: 27.04.2024 23:41 »

Nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld würde das Arbeitsverhältnis weiterbestehen mit gleichzeitigem Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit.
Ist halt die Frage, ob das oder die Arbeitsmarktrente finanziell günstiger ist.

ALG ist geringfügig höher als die dazukommende andere Hälfte der VBL plus die andere Hälfte der Teilrente. Aber richtig lustig ist es bei der Arbeitsagentur auch nicht. Zur Not muss ich mich halt mit denen noch bis zur Schwerbehindertenrente rumärgern. Ich müsste mich ja zumindest für Teilzeit zu Verfügung stellen. Aber vielleicht hätte ich auch Glück, würde dort in der Reha-Abteilung landen und in Ruhe gelassen werden.
« Last Edit: 27.04.2024 23:49 von Koschte »
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

clarion

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #16 am: 28.04.2024 16:29 »
Die in der Rehaabteilung bemühen sich intensiv um Vermittlung,  von wegen in Ruhe gelassen werden...... Das mag bei Ü60  vielleicht anders aussehen.

So ging es mir vor ca. 10 Jahren als ich mal Kundin in der AfA war.

Koschte

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #17 am: 29.04.2024 09:56 »
Ich hoffe es, dass es Ü60 besser ist.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

Koschte

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #18 am: 29.04.2024 09:58 »
Ich würde einen Rentenberater einschalten, der sich in dem Gebiet auskennt. Evtl. ist es besser, wenn der AG Dir kündigt, d.h. personenbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist.

Das machen die bei uns im Finanzamt nicht. Die haben auch keine Lust, das Intergrationsamt zu bemühen.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

Candide die Optimistische

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #19 am: 29.04.2024 11:10 »
ALG ist geringfügig höher als die dazukommende andere Hälfte der VBL plus die andere Hälfte der Teilrente. Aber richtig lustig ist es bei der Arbeitsagentur auch nicht. Zur Not muss ich mich halt mit denen noch bis zur Schwerbehindertenrente rumärgern. Ich müsste mich ja zumindest für Teilzeit zu Verfügung stellen. Aber vielleicht hätte ich auch Glück, würde dort in der Reha-Abteilung landen und in Ruhe gelassen werden.

ich kenn ja immer nur die Sicht des Arbeitgebers, aber wir haben viele Mitarbeiter mit Teil-EU-Rente, die wegen Aussteuerung aus dem Krankengeld ALG1 beziehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da Vermittlungsversuche gibt, weil des Arbeitsverhältnis ja weiterbesteht.

Hast Du schon mal die Krankenkasse nach Möglichkeiten gefragt? Ich wundere mich immer, wie das im Hintergrund läuft, weil das bei uns auch öfter mal Mitarbeiter sind, die im Sozialversicherungsdschungel offensichtlich keinen Durchblick haben aber trotzdem den richtigen Weg finden.

clarion

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #20 am: 30.04.2024 06:35 »
Hallo Koschte, dann kannst Du Dich ja entspannt zurück lehnen und die Dinge auf Dich zukommen lassen.

An Alle, gibt es das ALG 1 in solchen Fällen auch nur 1 Jahr?

Koschte

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #21 am: 30.04.2024 09:49 »
Nein, ich bin doch schon über 58 da gibt es 24 Monate, falls ich keine Sperrzeit bekomme.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

Koschte

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #22 am: 30.04.2024 09:52 »

..  aber wir haben viele Mitarbeiter mit Teil-EU-Rente, die wegen Aussteuerung aus dem Krankengeld ALG1 beziehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da Vermittlungsversuche gibt, weil des Arbeitsverhältnis ja weiterbesteht.


Nach dem Auslaufen des Krankengeldes landet man (wenn einen der ärztliche Dienst der Arbeitsagentur auf über sechs Monate für unter 3 Stunden leistungsfähig einschätzt) in der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung und bekommt in aller Regel nach dieser Regelung  ALG1.

Aber die DRV hat mir gesagt, dann gibt es erstmal keine Arbeitsmarktrente, da das Dienstverhältnis noch bestehtd und nicht beendet ist. Deswegen hab ich ja den Plan mit der Kündigung 👍
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

MoinMoin

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #23 am: 30.04.2024 10:18 »
"bis ich 62 bin und in die Schwerbehindertenrente wechseln "

Wie hoch sind denn da die Abschläge? Oder entfällt das bei der Schwerbehindertenrente ?

ich1974

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #24 am: 30.04.2024 10:24 »
Geld vom Arbeitsamt bekommt man nur, wenn man auch arbeitsfähig ist. Nach der Aussteuerung bezieht sich das auf die bis zur Aussteuerung ausgeübte Tätigkeit. Nach einer Kündigung müsste man jede Arbeit annehmen, die einem die Agentur zuweist. Arbeitslosengeld kann man daher leichter bekommen, wenn man noch einen Arbeitsvertrag hat nur vom AG kein leidensgerechter Arbeitsplatz angeboten werden kann.

Koschte

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #25 am: 30.04.2024 10:40 »
"bis ich 62 bin und in die Schwerbehindertenrente wechseln "

Wie hoch sind denn da die Abschläge? Oder entfällt das bei der Schwerbehindertenrente ?

Meine Rentenhöhe ist durch die Teil-Erwerbsminderungsrente schon fix. In der sind ja auch schon 10,8 % Abschlag enthalten. Die Folger Rente wird in der gleichen Höhe weiter gezahlt. Durch Teilzeitarbeit konnte ich die geschenkten Punkte nicht toppen. Ich bekomme dann mit 62 das doppelte der Teil-Erwerbsminderungsrente. Ich hab jetzt knappe 40.000 verdient und die geschenkten Punkte wurden aus 55.000 gebildet ungefähr. Da kann ich mit Teilzeitarbeit nicht rankommen.
Bei der VBL das Doppelte ebenso. Wurde hochgerechnet bis 60 und trotzdem muss ich immer weiter einzahlen. Wird auch nicht mehr.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

Koschte

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #26 am: 30.04.2024 10:42 »

Nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld würde das Arbeitsverhältnis weiterbestehen mit gleichzeitigem Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit.
Ist halt die Frage, ob das oder die Arbeitsmarktrente finanziell günstiger ist.

Ist sie nicht. Aber ich bin jetzt erst mal lieber für geklärte Verhältnisse. Auch das Krankengeld ist 700 € höher wenn ich das noch bis zum Schluss durchziehen könnte bis nächsten Juli. Aber wer weiß was das Arbeitsamt und die Krankenkasse noch für Stress machen. Ich will einfach endlich meine Ruhe. Heute kam eine Einladung zum BEM da kann ich das mit meiner Kündigung zum Jahresende anbringen und alle werden entsetzt gucken 🫣
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

Koschte

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #27 am: 30.04.2024 10:46 »
Geld vom Arbeitsamt bekommt man nur, wenn man auch arbeitsfähig ist. Nach der Aussteuerung bezieht sich das auf die bis zur Aussteuerung ausgeübte Tätigkeit. Nach einer Kündigung müsste man jede Arbeit annehmen, die einem die Agentur zuweist. Arbeitslosengeld kann man daher leichter bekommen, wenn man noch einen Arbeitsvertrag hat nur vom AG kein leidensgerechter Arbeitsplatz angeboten werden kann.
Ich weiß. Die Nahtlosigkeitsregung würde ich ME auf jeden Fall bekommen. Und bei einer Kündigung würde ich mich nach Auslaufen des KG selbstverständlich halbtags zur Verfügung stellen. Aber ALG ist noch lange kein Thema, ich hab noch ein Jahr Krankengeld. Etwa ein halbes Jahr nach Ende der Kündigungsfrist müsste die TK noch weiter zahlen. Und das werde ich nötigenfalls gerichtlich durchsetzen. Ich glaube aber eher daran, dass ich dann ab Januar eine Arbeitsmarktrente bekomme. Oder sogar rückwirkend volle medizinische, wenn es ganz schlecht kommt. Diese möchte ich eigentlich gar nicht haben, da ich viel zurückzahlen müsste vom Krankengeldzuschuss und so weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

ich1974

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #28 am: 30.04.2024 11:01 »
Bei einer vollen Rente würde ich mit der Rentenversicherung über den Rentenbeginn reden und diesen auf einen Zeitpunkt legen, der mir passt, z. B. nach Auslaufen des Krankengeldzuschusses.

Warum sich selbst Stress machen und noch vor Auslaufen des Krankengeldes Kündigen?

ike

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #29 am: 30.04.2024 12:56 »
Nein!
Dem AG auf keinen Fall etwas von einer Eigenkündigung sagen, das wird bei einer Kündigung durch den AG gegen Dich verwendet werden.
Wir sind im Ö.D., das heißt: aussitzen,  nichts machen, den alles kann ein Fehler sein, wenn man vorprescht. Warten auf Aktion des AG.