Autor Thema: Kündigung aus gesundheitlichen Gründen  (Read 5321 times)

Faunus

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #30 am: 30.04.2024 13:54 »
Aber ALG ist noch lange kein Thema, ich hab noch ein Jahr Krankengeld.

Und warum nicht einfach dann laufen lassen?
Krankengeld erhält man für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. 26 Hast Du verbraucht bleiben noch 52 Wochen.

Koschte

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #31 am: 30.04.2024 20:28 »
Aber ALG ist noch lange kein Thema, ich hab noch ein Jahr Krankengeld.

Und warum nicht einfach dann laufen lassen?
Krankengeld erhält man für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. 26 Hast Du verbraucht bleiben noch 52 Wochen.

Weil meine Krankenkasse schon mit dem medizinischen Dienst und mit Einstellung droht. Montag muss ich dazu mal einen Anwalt konsultieren. Meine Krankenkasse ist da so richtig hinterher. Es ist traurig, zum ersten Mal nach 43 Jahren müssen die mal Krankengeld zahlen und machen Terrorismus.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

clarion

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #32 am: 30.04.2024 22:00 »
Nicht unter Druck setzen lassen. Wenn Du eine Teilerwerbsminderung hast, bist Du doch schon beim MDK gewesen bzw. beim Pendant zum MDK bei der Rentenversicherung. Kündigen würde ich in der Situation keinesfalls.

ike

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #33 am: 30.04.2024 22:50 »
Wer Druck ausübrt, blufft nur, weil ihm die Argumente fehlen.
Nicht mehr ans Telefon gehen, wenn die KV anruft, Nummern blockieren.
Es gibt KEINEN Grund jetzt zu kündigen.

Verstehe es endlich!

ike

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #34 am: 01.05.2024 12:54 »
Für was einen Anwalt konsultieren, wenn nur gedroht wird?
Aktion ist erst dann erforderlich, wenn das Krankengeld eingestellt wurde.
Und mit Facharztstellungnahmen lässt sich das gratis abwenden ohne Anwalt.

Du bist doch im Ö.D., da solltest Du wissen, dass irgendwelche Aussagen von inkompetenten Menschen irrelevant sind.
Da zählt nur: Antrag stellen, ggf. Widerspruch, Klage..
Alles nur schriftlich machen!

clarion

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #35 am: 01.05.2024 22:06 »
So ist es. Wenn die Krankenkasse das nächste Mal anruft, sagst Du dass Du nur noch schriftlich mit denen verkehren willst, und dann blockst Du die Rufnummer, oder lässt das Telefon halt klingeln.

Was soll denn passieren? Die Teilerwerbsminderung ist nachgewiesen und fertig.

Koschte

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #36 am: 02.05.2024 09:27 »
Ja natürlich haben sie mir schriftlich gedroht,  ich telefoniere mit denen schon lange nicht mehr.
Den Anwaltstermin hatte ich sowieso wegen dem Sinn und Zweck der Kündigung wegen der Arbeitsmarktrente. Da hab ich aber dann wenigstens mal einen an der Hand,
 wenn die Krankenkasse nicht einlenkt.
Bei der letzten AU im Oktober hatte ich „ Wegen Zweifeln der Krankenkasse an der AU“ auch schon während der Entgeltfortzahlung eine Begutachtung vom medizinischen Dienst (telefonisch*lach*). Da hielt dieser ja die Erwerbsminderung für gefährdet und die Krankschreibung für begründet. Ich denke auch, dass die diesmal nur bellen und vielleicht eine Rehabilitations-Aufforderung schicken. Gegen die will ich aber auch Widerspruch einlegen, denn mit dem Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente muss dem Genüge getan sein.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

troubleshooting

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #37 am: 02.05.2024 09:41 »
Im Falle (und, davon gehe ich mal aus) einer vorliegenden Rechtsschutzversicherung, finde ich die Unterstützung von Fachanwälten gut. Zumindest sorgen diese dann oft für Waffengleichheit.

Nur nicht einschüchtern lassen. Krankenkassen spielen inzwischen ganz oft ein mieses Spiel.

Koschte

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #38 am: 02.05.2024 09:55 »
Im Falle (und, davon gehe ich mal aus) einer vorliegenden Rechtsschutzversicherung, finde ich die Unterstützung von Fachanwälten gut. Zumindest sorgen diese dann oft für Waffengleichheit.

Nur nicht einschüchtern lassen. Krankenkassen spielen inzwischen ganz oft ein mieses Spiel.

Ja die hatte ich für teures Geld extra vor 4 Jahren abgeschlossen, damit auch Sozialrecht im vorgerichtlichen Verfahren enthalten ist. Das kann ich auch mal nutzen. Die Erstberatung fällt ja leider unter meine Selbstbeteiligung 🤪
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

ich1974

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #39 am: 02.05.2024 13:27 »
Eine Reha Maßnahme von der Rentenversicherung dient grundsätzlich der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Sollte die Reha nicht erfolgreich verlaufen ist der Rehaantrag als Rentenantrag umzudeuten. Warum dann die Reha ablehnen? Es gibt auch eine Mitwirkungspflicht. Währende der Reha zahlt evtl. die Rentenversicherung Lohnersatzleistungen, evtl. verlängert sich dadurch Krankengeld oder ALG, und man hat zusätzliche Atteste für eine Rente.

troubleshooting

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #40 am: 02.05.2024 15:33 »
Eine Reha Maßnahme von der Rentenversicherung dient grundsätzlich der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Sollte die Reha nicht erfolgreich verlaufen ist der Rehaantrag als Rentenantrag umzudeuten. Warum dann die Reha ablehnen? Es gibt auch eine Mitwirkungspflicht. Währende der Reha zahlt evtl. die Rentenversicherung Lohnersatzleistungen, evtl. verlängert sich dadurch Krankengeld oder ALG, und man hat zusätzliche Atteste für eine Rente.

Die Krankenkasse setzt parallel aber auch die Rentenversicherung davon in Kenntnis, wenn ein Mitglied aufgefordert wird, einen Reha-Antrag zu stellen. Als "Betroffene(r)" hat man dann fast keine Einflußmöglichkeit auf deren Vorgehensweise. Als Versicherte(r) kannst du dann z.B. ein Rentenverfahren oder eine Frühverrentung nicht mehr verhindern.

Faunus

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #41 am: 02.05.2024 16:52 »

 wenn die Krankenkasse nicht einlenkt.
Bei der letzten AU im Oktober hatte ich „ Wegen Zweifeln der Krankenkasse an der AU“ auch schon während der Entgeltfortzahlung eine Begutachtung vom medizinischen Dienst (telefonisch*lach*)


Dein Arzt gibt Dir eine AU und die KK zweifelt diese an und lässt den med. Dienst anrufen? Das "darf" sie.
Wimmel alle "Anrufer" am Telefon mit dem Kommentar "ausschließlich schriftl." ab. Ich halte es für nahezu ausgeschlossen, dass schriftl. die Approbation eines Arztes in Zwefel gezogen wird.




Faunus

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #42 am: 02.05.2024 16:57 »
.... vielleicht eine Rehabilitations-Aufforderung schicken. Gegen die will ich aber auch Widerspruch einlegen, denn mit dem Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente muss dem Genüge getan sein.

Sorge dafür, dass Dein Arzt Dir bestätigt, dass Du nicht Reha-fähig bis, weil es nicht möglich/kontraproduktiv/keine Verbesserung/etc. ist, dann sollte es zwar noch ein zähes Ringen werden, aber die Reha wäre m.M. nach vom Tisch.

 

clarion

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #43 am: 02.05.2024 22:24 »
Wieso denn nicht eine Reha machen? Vielleicht ist die Reha ganz nett.

Die Krankenkasse und Du scheinen doch das gleiche Ziel zu haben, nämlich die volle Erwerbsminderungsrente?

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #44 am: 03.05.2024 07:51 »
Wieso denn nicht eine Reha machen? Vielleicht ist die Reha ganz nett.

Die Krankenkasse und Du scheinen doch das gleiche Ziel zu haben, nämlich die volle Erwerbsminderungsrente?

Zu 1. Es geht um die Aufforderung einen Reha-Antrag zu stellen. Wie bereits geschrieben, bedeutet das eben nicht, dass man dann in die Reha kommt. Es bedeutet, und damit sind wir bei 2., dass ab dann die RV das verfahren steuert und die KV raus ist (was genau deren Ziel ist).