Hierzu gibt es bei uns leider keine DV zwischen AG und PR - ist aber scheinbar in Arbeit und mein negativ-Beispiel (gab es in der Konstellation wohl bei uns scheinbar noch nicht) welches diverese Personen aufgeschreckt hat, kann das Verfahren zu einer möglichen Einführung beschleunigen.
Was für eine DV soll das den sein?
Der AG bietet dir an, dass du eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung übertragen bekommst. Anweisen kann er es nicht, da die "Dienstanweisung" in Form des Arbeitsvertrages es ihm nicht erlaubt.
Du einigst dich mit dem AG auf den Zeitpunkt der euch beiden genehm ist.
Du hast leider in deinem Fall aus Unkenntnis es zu den denkbar ungünstigsten Moment akzeptiert.
Ein Vorwurf an den PR ist durchaus berechtigt, dass sie dich (obwohl es nicht ihre Aufgabe ist), davor hätten warnen können, dass dies keine gute Idee ist.
Der PR ist jedoch nur in der Mitbestimmung zu überprüfen, ob die Rechtsmeinung zur korrekten Eingruppierung passt, es ist nicht deren Aufgabe die individuellen Karrierewege der Menschen zu hinterfragen.
Denken müssen die MA schon selber.