Autor Thema: Höhergruppierung durch Master  (Read 1292 times)

Max1993

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Höhergruppierung durch Master
« am: 26.04.2024 08:47 »
Moin!
Arbeite in der Schule - bisher mit E11/3. durch den Master bekomme ich jetzt E13. Laut Abrechnung bin ich in 13/2 aber. Ist das richtig oder müsste ich die Stufe 3 mitnehmen?

Albeles

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Antw:Höhergruppierung durch Master
« Antwort #1 am: 26.04.2024 09:14 »
Dann bist Du jetzt falsch eingruppiert worden. Du müsstest in die 13/3 kommen und deine Stufenlaufzeit beginnt von vorne.

Siehe auch hier:
https://hg-tvl.bplaced.net/

TV-Ler

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Antw:Höhergruppierung durch Master
« Antwort #2 am: 26.04.2024 09:15 »
Moin!
Arbeite in der Schule - bisher mit E11/3. durch den Master bekomme ich jetzt E13. Laut Abrechnung bin ich in 13/2 aber. Ist das richtig oder müsste ich die Stufe 3 mitnehmen?
Eigentlich geht es von der 11/3 über die 12/3 in die 13/3 - aber ich bin mir nicht im Klaren darüber, ob es im Lehrerbereich evtl. abweichend geregelt ist.

Max1993

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Antw:Höhergruppierung durch Master
« Antwort #3 am: 26.04.2024 09:19 »
Danke euch. So hab ich das nämlich auch verstanden 😅 dann ruf ich mal in der Personalabteilung mal an.

TV-Ler

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Antw:Höhergruppierung durch Master
« Antwort #4 am: 26.04.2024 09:23 »
Danke euch. So hab ich das nämlich auch verstanden 😅 dann ruf ich mal in der Personalabteilung mal an.
Nö!
Passt so...habe gerade nochmal nachgesehen:

"Protokollerklärung zu § 17 Absatz 4 Satz 1 2. Halbsatz:
Für Lehrkräfte im Sinne von Nr. 4 der Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung als "Erfüller" gilt die Höhergruppierung von der Entgeltgruppe 11 in die Entgeltgruppe 13 nicht als "Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe"."


Somit geht es von 11/3 direkt in 13/2.

Max1993

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Antw:Höhergruppierung durch Master
« Antwort #5 am: 26.04.2024 09:25 »
So hat es mir die Personalabteilung auch gesagt. Betrifft nur Lehramt. Andere im TV-L beschäftige, da diese in der Regel nicht direkt 2 Gruppen aufsteigen, würden die Stufen mitnehmen.

TV-Ler

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Antw:Höhergruppierung durch Master
« Antwort #6 am: 26.04.2024 09:28 »
So hat es mir die Personalabteilung auch gesagt. Betrifft nur Lehramt. Andere im TV-L beschäftige, da diese in der Regel nicht direkt 2 Gruppen aufsteigen, würden die Stufen mitnehmen.
Ok, das ändert dann die von mir vermutete Sachlage. Wenn du keine Lehrkraft bist, dann gilt 11/3 --> 12/3 -->13/3.
Die Stufen werden allerdings nicht "mitgenommen", lediglich in dieser Konstellation ergibt es sich, das du auch in der EG13 in der Stufe 3 "landest" - in anderen Konstellationen kann das auch anders sein (was häufig der Fall ist).