Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Grundsätzliches zur Vorgehensweise bei Höhergruppierungen
MoinMoin:
Also war die Person 2016 in der EG12 Stufe x
Und muss dementsprechend für 2017 bis heute durch gerechnet werden, inkl tvä-vka (was da wohl keine Rolle spielte für die eg12er oder?)
Klarer Fall denke ich und ein Richter dürfte da schnell mit durch sein, wenn unstrittig ist, dass er immer schon in der eG12 war.
Carla:
Danke Dir. Genau das denke ich eben auch und ich kann nicht nachvollziehen, wieso der damit betraute Personaler auf der damaligen Überleitung in 2017 beharrt und meint, dass damit sämtliche schon vorher existierende Bewertungsirrtümer einfach abgegolten sind. Da dies eigentlich sein orginärer Job ist und nicht meiner habe ich hier die Frage gestellt. In diesem höchstrichterlichen Urteil geht es genau darum, und er hat sich entweder nicht wirklich intensiv damit auseinander gesetzt, oder ich dachte ich habe/hatte irgendwo einen Denkfehler.
MoinMoin:
Nun, dass ist durchaus nichts ungewöhnliches, dass ein Personaler sich mit solchen Detailfragen nicht beschäftigen kann, weil er arg überlastet oder er inhaltlich damit überfordert ist.
Faith23:
Hallo,
habe auch einen Fall zu Höhergruppierung, ihr könnt mir bestimmt helfen:
In einer Abteilung gibt es mehrere Sachbearbeiter-Stellen in E10 plus eine in E11. Im Prinzip haben alle die gleichen Aufgeben, die in E11 war aber nach Aussage des ehemaligen Chefs eine Stelle für "schwierigere" Projekte und ist derzeit unbesetzt. Sie wurde jetzt ausgeschrieben mit genau den Anforderungen/Aufgaben, die auch die Sachbearbeiter in E10 erledigen, "schwierig" oder eine andere Abgrenzung zu E10 wird nicht erwähnt. Es wurde sogar zeitglich eine Stelle in E10 ausgeschrieben mit genau dem gleichen Wortlaut.
Nach meinem Verständnis kann sowas nicht sein und mit der Ausschreibung werden quasi nun alle Stellen in E11 eingeordnet, also alle Sachbearbeiter hätten Anspruch auf E11?! Oder kann man erst im Bewerbungsgespräch sagen: Ja aber in E11 müssen Sie "schwierigere" Projekte übernehmen?
TV-Ler:
--- Zitat von: Faith23 am 29.04.2024 13:37 ---Nach meinem Verständnis kann sowas nicht sein und mit der Ausschreibung werden quasi nun alle Stellen in E11 eingeordnet, also alle Sachbearbeiter hätten Anspruch auf E11?! Oder kann man erst im Bewerbungsgespräch sagen: Ja aber in E11 müssen Sie "schwierigere" Projekte übernehmen?
--- End quote ---
Aufgrund einer Ausschreibung für eine Stelle ergeben sich keinerlei Ansprüche für die Eingruppierung anderer Stellen.
Am Ende kommt es auf die auszuübenden Tätigkeiten mit entsprechenden Zeitanteilen an, die für die Eingruppierung maßgeblich sind.
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