die Sozialversicherung ist in dem Monat angefallen, für welchen ausgezahlt wird, auch rückwirkend.
die Steuer fällt im Monat der Auszahlung an, also jetzt für April wohl. Außerdem ist das Steuerjahr 2023 bereits abgeschlossen, da kann nichts mehr rückwirkend versteuert werden.
Du hast vermutlich ein SV-Brutto im jeweiligen Monat und ein höheres Steuerbrutto jetzt im April.
Einen Steuerschaden sehe ich nicht, Du hättest auch Steuer gezahlt, wenn es pünktlich ausgezahlt worden wäre, und auch in gleicher Höhe. Außerdem gleicht sich ohnehin alles mit der Einkommensteuererklärung aus.