Das kommt darauf an, ab du jetzt eine Zulage zur Stufe 5 nach §16.5 bekommst (dann bist ud in Stufe 3 und erhälst das Entgelt der Stufe 5 ausgezahlt) oder ob du tatsächliche eine Stufenlaufzeitverkürzung aufgrund erheblich überdurchschnittlicher Leistung erhalten hast und jetzt in der Stufe 5 bist.
Ich Tippe auf ersteres.
Wenn du also jetzt höhergruppiert wirst, dann kommst du von der EG8.3 zur 9a.2.
Was dann mit der Zulage passiert ist kommt auf deren Formulierung an.
Fixer Betrag, plus 2 Stufe ....
von der 8.5 kommt man in die 9a.5