Autor Thema: Wirkung Zustellung Gutachten Amtsarzt bei drohender Dienstunfähigkeit  (Read 2057 times)

BundesB76

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Hallo zusammen,
ich lese hier schon lange als stille Beobachterin mit und bin immer dankbar für die guten Beiträge und Infos.

Nun muss ich mich leider mit einem konkreten und zeitkritischen Problem an die Experten hier wenden und bitte um Tipps und Hilfestellung.

Fall:
Bundesbeamtin (gntD), Ende 40, A 10, keine Kinder, leistet 25 Jahre tadellosen Dienst und hat praktisch keine nennenswerten Fehlzeiten.
Danach treten leider in rascher Zeitfolge zahlreiche Erkrankungsbilder mit längeren Ausfallzeiten auf. Dann folgt eine noch andauernde Ausfallzeit.

Nach ca. 8 Monaten erfolgt die Einladung zum Amtsarzt und wenig später die entsprechende Untersuchung dort.

Beamtin wartet auf Gutachten vom Amtsarzt oder Dienstherrn. Jedoch kommt nichts dergleichen.

Plötzlich erfolgt nach ca. einem Jahr dann eine formelle Anhörung zwecks geplanter Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit. Hierbei wird auf das AA Gutachten auch inhaltlich verwiesen, dass jedoch nicht vorliegt.
Gem. § 48 (3) BBG jedoch der Beamtin hätte als Kopie zugestellt werden sollen. Zustellung ist jedoch kein angreifbarer Verwaltungsakt.

Wie ist die Rechtslage oder wie sind eure Erfahrungen mit solchen Situationen?

Vielen Dank für Unterstützung!

clarion

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Ich würde jetzt höflich schreiben, dass man das AA-Gutachten nicht vorliegen hat, um die Zusendung desselben gem. des von Dir genannten Paragraphen bittet und sich danach zu der geplanten Zuruhesetzung äußern wird.

Evtl. geht die Dienststelle davon aus,  dass der Amtsarzt der Beamtin das Gutachten geschickt hat, und hat es deshalb nicht mitgeschickt.

Julianx1

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Aus meiner Erfahrung als freigestellter Personalrat heraus rate ich Dir sofort und unverzüglich einen wirklichen Fachanwalt zu involvieren. Ich lese aus zwischen den Zeilen aus deinem Beitrag das du mit der Vorgehensweise und einer Versetzung in den Ruhestand nicht einverstanden bist. Lass dich jetzt von einem Fachjuristen begleiten. der wird dich genaustens beraten zu Formfehlern und Fristen und Anfechtungsgründen. Meistens sind Anhörungen eine reine Formalie und der Dienstherrnwille steht bereits fest. Dem solltest du dich nicht mit unverbindlichen aber gutgemeinten Ratschlägen zu wehr setzen (Ohne hier eine Expertise herabzusetzen).
Alles Gute

Bastel

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Mal angenommen, der Dienstherr hat Erfolg. Die TE würde dann nur die Mindestpension bekommen oder?

BundesB76

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Guten Tag,
Danke schon mal für eure Antworten, es ist mir eine sehr große Unterstützung!

Das Gutachten habe ich schon vom Dienstherrn angefordert und um einen Fachanwalt werde ich wohl nicht drumherum kommen.

Ich bin trotzdem auch weiterhin dankbar für weitere Erfahrungen aus der Praxis und eure Einschätzungen!
Was muss ich noch beachten? Wie viel Zeit liegt sonst zwischen der Zusendung des AA Gutachtens und der Anhörung zur geplanten Zurruhesetzung?  Danke!

Viele Grüße

Landesdiener

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Wurde in der Anhörung denn keine Frist genannt? Ansonsten muss die Frist "angemessen" sein – worüber sich sicherlich streiten lässt. Mit der Nachforderung einer entscheidenden Grundlage, also dem Gutachten, läuft die Frist ab Zusendung sozusagen wieder von vorne.

Julianx1

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Ich empfehle Dir das nachfolgende Rundschreiben zu studieren:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/gesetzestexte/rundschreiben/dienstunfaehigkeit-rundschreiben.pdf?__blob=publicationFile&v=7

Da findest du die Spielregeln für alle Beteiligten.

Die Frist für die Anhörung ist meines Wissens 1 Monat. So steht es auch in dem Rundschreiben.

Eine Frist für das Gutachten kenne ich nicht. Es muss halt sachlich und inhaltlich im Bezug stehen zu deiner Dienstunfähigkeit. Zudem ist es kein Verwaltungsakt. Es dienst dem Dienstherren als medizinische (sachverständigen) Entscheidungshilfe für eine dienstrechtliche Maßnahme.

BundesB76

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Vielen Dank, das Rundschreiben ist ja schon mal sehr ausführlich.
Genau, die Frist ist ein Monat zur Stellungnahme.

Das AA Gutachten kam eben per Post an und sieht für mich als Laie eher wie ein Ankreuztext aus, als ein "Gutachten". Bin ich schon erstaunt...

clarion

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Dann steht einer Stellungnahme  ggf. mit Hilfe eines Anwalts nichts mehr entgegen.

Die Mindestpension wird es hier kaum geben!  In 25 Jahren vermutlich in Vollzeit, da kinderlos, müsste bei A10 schon mehr als die Mindestpension erdient worden sein, zudem gibt es noch die Zurechnungszeiten.

Je nachdem wie deine persönliche Situation so ist, ist die Pensionierung vielleicht  doch nicht soooo schlecht.