Die mit Abstand größte Gruppen der Beamten sind Lehrer und Polizisten und da sind der Vorbereitungsdienst doch wohl eher die Regel!
Im Eingangspost steht folgendes:
„Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich."
Daher geht Ihre Darstellung ins Leere. Polizisten werden nicht als Angestellte eingestellt und später verbeamtet. Für Lehrer gilt das gleiche. Und wenn als Angestellter eingestellt wird, erfolgt die nötige Laufbahnvoraussetzung eben doch durch die Berufserfahrung.
Sie haben sich gedanklich auf direkt als Beamte eingestellte Personen versteift. Darum geht es hier aber nicht. Also liegt 2strong weiterhin richtig.