Autor Thema: [Allg] Übernahme ins Beamtenverhältnis  (Read 3880 times)

Fefech

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
[Allg] Übernahme ins Beamtenverhältnis
« am: 28.04.2024 16:24 »
Hallo zusammen,

in Stellenausschreibungen von Kommunen oder des Landes sehe ich immer wieder folgende Zusatzangabe: "Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich." Es handelt sich dabei explizit nicht um Verwaltungsaufgaben.

Was konkret sind die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen, abgesehen von Maximalalter und fachlicher Eignung (Masterabschluss bei Masterausschreibung).

Viele Grüße
« Last Edit: 28.04.2024 16:27 von E15TVL »

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,922
Antw:Übernahme ins Beamtenverhältnis
« Antwort #1 am: 28.04.2024 16:25 »
Laufbahnausbildung, sprich Anwärter Ausbildung oder Referendariat

2strong

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,523
Antw:[Allg] Übernahme ins Beamtenverhältnis
« Antwort #2 am: 28.04.2024 16:34 »
Oder - was in diesen Fällen häufiger sein dürfte - das ersetzen dieser sogenannten Vorbereitungsdienste durch Berufserfahrung.

Studienrat

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 257
Antw:[Allg] Übernahme ins Beamtenverhältnis
« Antwort #3 am: 29.04.2024 20:39 »
Oder - was in diesen Fällen häufiger sein dürfte - das ersetzen dieser sogenannten Vorbereitungsdienste durch Berufserfahrung.

Und es sprach mal wieder die unendliche Weisheit..

Beamter

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 169
Antw:[Allg] Übernahme ins Beamtenverhältnis
« Antwort #4 am: 29.04.2024 20:48 »
Oder - was in diesen Fällen häufiger sein dürfte - das ersetzen dieser sogenannten Vorbereitungsdienste durch Berufserfahrung.

Und es sprach mal wieder die unendliche Weisheit..

Welche hier allerdings richtig liegt…

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,922
Antw:[Allg] Übernahme ins Beamtenverhältnis
« Antwort #5 am: 29.04.2024 23:49 »
Die mit Abstand größte Gruppen der Beamten sind Lehrer und Polizisten und da sind der Vorbereitungsdienst doch wohl eher die Regel!

Grandia

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 257
Antw:[Allg] Übernahme ins Beamtenverhältnis
« Antwort #6 am: 30.04.2024 07:45 »
Im Lehrertum macht sich der Quereinstieg mit Anerkennung der Erfahrung aus anderen Tätigkeiten breit. Anschließend gibt es eine Warte- bzw. Bewährungszeit von 4 Jahren mit Aufstieg als Beamter. In der Regel läuft das von E11-E13 auf A12/A13 hinaus. In vielen Fällen fehlt dann die Laufbahnvoraussetzung für höhere Gruppen. Ich bin in Nds. Und sehe das immer öfter aber trotzdem noch selten genug, um das Referendariat als Norm zu betrachten.

PhRTurtle

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 31
Antw:[Allg] Übernahme ins Beamtenverhältnis
« Antwort #7 am: 30.04.2024 07:51 »
Das kommt immer ein bisschen auf die konkrete Laufbahn an. Ich kenne zum Beispiel den medizinischen Dienst (Ärzte, z.Bsp in den Gesundheitsämtern) und den Pharmazeutischen Dienst (Apotheker in der Arzneimittel-überwachung). Da sind das in BW jeweils nach Erhalt der Approbation 3 Jahre "relevante " Beruferfahrung um verbeamtet zu werden. Die 3 Jahre nach der Laufbahnverordnung werden dann auch nicht mehr für die Stufenberechnung o.ä herangezogen nach der Verbeamtung.

Vielleicht kannst du anhand der Bezeichnung des Referats oder Abteilung veruschen herauszufinden in welcher Laufbahn eine Verbeamtung erfolgen kann und die entsprechende Verordnung deines Bundeslandes.

Beamter

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 169
Antw:[Allg] Übernahme ins Beamtenverhältnis
« Antwort #8 am: 30.04.2024 11:08 »
Die mit Abstand größte Gruppen der Beamten sind Lehrer und Polizisten und da sind der Vorbereitungsdienst doch wohl eher die Regel!

Im Eingangspost steht folgendes:

„Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich."

Daher geht Ihre Darstellung ins Leere. Polizisten werden nicht als Angestellte eingestellt und später verbeamtet. Für Lehrer gilt das gleiche. Und wenn als Angestellter eingestellt wird, erfolgt die nötige Laufbahnvoraussetzung eben doch durch die Berufserfahrung.

Sie haben sich gedanklich auf direkt als Beamte eingestellte Personen versteift. Darum geht es hier aber nicht. Also liegt 2strong weiterhin richtig.


Studienrat

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 257
Antw:[Allg] Übernahme ins Beamtenverhältnis
« Antwort #10 am: 30.04.2024 12:36 »
Die mit Abstand größte Gruppen der Beamten sind Lehrer und Polizisten und da sind der Vorbereitungsdienst doch wohl eher die Regel!

Im Eingangspost steht folgendes:

„Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich."

Daher geht Ihre Darstellung ins Leere. Polizisten werden nicht als Angestellte eingestellt und später verbeamtet. Für Lehrer gilt das gleiche. Und wenn als Angestellter eingestellt wird, erfolgt die nötige Laufbahnvoraussetzung eben doch durch die Berufserfahrung.

Sie haben sich gedanklich auf direkt als Beamte eingestellte Personen versteift. Darum geht es hier aber nicht. Also liegt 2strong weiterhin richtig.

Falsch. Es existiert lediglich noch keine Planstelle. Diese muss einzig geschaffen werden.

Fefech

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:[Allg] Übernahme ins Beamtenverhältnis
« Antwort #11 am: 30.04.2024 12:38 »
Entschuldigt die Ungewissheit aus dem Eingangspost: Es handelt sich um Stellen im Jugendamt für Sozialpädagogen und Erziehungswissenschaftler im Allgemeinen Sozialen Dienst - nicht um Lehrer o.Ä.

Beamter

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 169
Antw:[Allg] Übernahme ins Beamtenverhältnis
« Antwort #12 am: 30.04.2024 17:59 »
Die mit Abstand größte Gruppen der Beamten sind Lehrer und Polizisten und da sind der Vorbereitungsdienst doch wohl eher die Regel!

Im Eingangspost steht folgendes:

„Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich."

Daher geht Ihre Darstellung ins Leere. Polizisten werden nicht als Angestellte eingestellt und später verbeamtet. Für Lehrer gilt das gleiche. Und wenn als Angestellter eingestellt wird, erfolgt die nötige Laufbahnvoraussetzung eben doch durch die Berufserfahrung.

Sie haben sich gedanklich auf direkt als Beamte eingestellte Personen versteift. Darum geht es hier aber nicht. Also liegt 2strong weiterhin richtig.

Falsch. Es existiert lediglich noch keine Planstelle. Diese muss einzig geschaffen werden.


Ohje….

Aufgrund der letzten Rückmeldung des Threaderstellers ist dann auch geklärt, dass 2strong richtig liegt.

Schönen Feiertag.


Studienrat

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 257
Antw:[Allg] Übernahme ins Beamtenverhältnis
« Antwort #13 am: 30.04.2024 19:40 »
Es gibt doch immer wieder Leute mit Multi-Accounts.

Beamter

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 169
Antw:[Allg] Übernahme ins Beamtenverhältnis
« Antwort #14 am: 30.04.2024 22:58 »
Es gibt doch immer wieder Leute mit Multi-Accounts.

So ein richtiger Lehrer. Relativ wenig Ahnung im Thema bzw. Halbwissen oder gar Probleme im Textverständniss, wird richtigerweise korrigiert und anstatt es zu akzeptieren, werden haltlose Unterstellen aufgestellt. Ich bin raus.

Der TE hat die für ihn korrekte Antwort erhalten. Auf ihre Expertise würde ich mich da in Sachen Beamtenrecht zukünftig eher weniger verlassen.