Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Übernahme ins Beamtenverhältnis
2strong:
--- Zitat von: 2strong am 03.05.2024 17:54 ---
--- Zitat von: Casa ---Die laufbahnrechtliche Voraussetzung besteht dennoch aus einem Studienabschluss. Ohne Studium keine Berufserfahrung, keine Verbeamtung.
--- End quote ---
Das ist zwar alles richtig, aber danach war trotzdem nicht gefragt. Denn bereits im Ausgangsbeitrag steht schließlich:
--- Zitat von: Fefech am 28.04.2024 16:24 ---Was konkret sind die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen, abgesehen von Maximalalter und fachlicher Eignung (Masterabschluss bei Masterausschreibung).
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