Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] Übernahme ins Beamtenverhältnis

<< < (5/5)

2strong:

--- Zitat von: 2strong am 03.05.2024 17:54 ---
--- Zitat von: Casa ---Die laufbahnrechtliche Voraussetzung besteht dennoch aus einem Studienabschluss. Ohne Studium keine Berufserfahrung, keine Verbeamtung.

--- End quote ---

Das ist zwar alles richtig, aber danach war trotzdem nicht gefragt. Denn bereits im Ausgangsbeitrag steht schließlich:


--- Zitat von: Fefech am 28.04.2024 16:24 ---Was konkret sind die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen, abgesehen von Maximalalter und fachlicher Eignung (Masterabschluss bei Masterausschreibung).

--- End quote ---

--- End quote ---

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version