Also ich kenne Angestellte Lehrer...
Üblicherweise ist Berufserfahrung auch keine laufbahnrechtliche Voraussetzung.
Der Dienstherr meint hier die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Stelle, im sinne von
- Eignung, Leistung, Befähigung
- also studienabschluss, charakterlicher Eignung, gesundheitliche Eignung
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Amtsfähigkeit usw.
Einige Stellen bedürfen eines Vorbereitungsdienstes.