Autor Thema: Resturlaub bei Kündigung ( Beamte )  (Read 1317 times)

bebe2306

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Resturlaub bei Kündigung ( Beamte )
« am: 29.04.2024 11:48 »
Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage bezgülich des Resturlaubs, welcher dem Beamten noch zusteht sollte er von sich aus um die Aufhebung seine Beamtenstatus bitten.

Fall:
Lebzeitbeamter bittet um Aufhebung des Beamtenstatus auf 30.08.
In Foren wird immer wieder berichtet, dass wenn nach Jahreshälfte "gekündigt " wird, man anspruch auf die vollen Urlaubstage ( nach vertrag ) hat.
In diesen Fall möchte der Arbeitgeber ( Land ) nur mit 20 tagen Urlaub ( (30 Urlaubstage / 12 Monate x 8 Monate ) abspeisen. Was ist der richtige Weg ? Hat jemand schon erfahrungen gemacht, und kann weiter Helfen ?

mit freundlichen Grüßen

Landesdiener

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Antw:Resturlaub bei Kündigung ( Beamte )
« Antwort #1 am: 29.04.2024 11:51 »
Welches Land ist hier der Dienstherr? In den einschlägigen Vorschriften sollte das geregelt sein. Für BW wäre das die AzUVO, dort § 24 Abs. 3:
"Beginnt oder endet das Beamtenverhältnis im Laufe des Kalenderjahres, so steht der Beamtin oder dem Beamten für jeden Kalendermonat der Dienstzugehörigkeit ein Zwölftel des Erholungsurlaubs zu."

Organisator

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Antw:Resturlaub bei Kündigung ( Beamte )
« Antwort #2 am: 29.04.2024 11:55 »
Dann wären es im vorliegenden Fall 7/12.

Insoweit würde ich mich über das Angebot des Dienstherrn mit 8/12 freuen.

bebe2306

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Antw:Resturlaub bei Kündigung ( Beamte )
« Antwort #3 am: 29.04.2024 12:02 »
danke für die Raschen antworten

Landesdiener

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Antw:Resturlaub bei Kündigung ( Beamte )
« Antwort #4 am: 29.04.2024 12:12 »
Dann wären es im vorliegenden Fall 7/12.

Insoweit würde ich mich über das Angebot des Dienstherrn mit 8/12 freuen.
Bis einschließlich August sind es 8 Monate  ::). Daher stimmt das "Angebot" des Dienstherren.

Beamter

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Antw:Resturlaub bei Kündigung ( Beamte )
« Antwort #5 am: 29.04.2024 13:01 »
Dann wären es im vorliegenden Fall 7/12.

Insoweit würde ich mich über das Angebot des Dienstherrn mit 8/12 freuen.
Bis einschließlich August sind es 8 Monate  ::). Daher stimmt das "Angebot" des Dienstherren.

Organisator liegt richtig.

30.08. ist nicht 31.08.

Daher kein voller Monat. Also nur 7/12.

Organisator

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Antw:Resturlaub bei Kündigung ( Beamte )
« Antwort #6 am: 29.04.2024 13:23 »
Oder man unterstellt, dass Ende des Monats gemeint ist. Dann liegen alle richtig ;)

Landesdiener

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Antw:Resturlaub bei Kündigung ( Beamte )
« Antwort #7 am: 29.04.2024 13:42 »
Dann wären es im vorliegenden Fall 7/12.

Insoweit würde ich mich über das Angebot des Dienstherrn mit 8/12 freuen.
Bis einschließlich August sind es 8 Monate  ::). Daher stimmt das "Angebot" des Dienstherren.

Organisator liegt richtig.

30.08. ist nicht 31.08.

Daher kein voller Monat. Also nur 7/12.
Nach der von mir zitierten Rechtsgrundlage für BW gibt es den Urlaubsanspruch von 1/12 für jeden Kalendermonat der Dienstzugehörigkeit. Das wäre auch der Fall, wenn das Dienstverhältnis am 01.08. noch besteht und ab 02.08. nicht mehr  :). Andernfalls würde es vollen Kalendermonat heißen, wie z. B. einen Absatz weiter.

bebe2306 ist uns die Antwort schuldig geblieben, um welches Bundesland es sich dreht.

Maggus

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Antw:Resturlaub bei Kündigung ( Beamte )
« Antwort #8 am: 29.04.2024 14:13 »
In Foren wird immer wieder berichtet, dass wenn nach Jahreshälfte "gekündigt " wird, man anspruch auf die vollen Urlaubstage ( nach vertrag ) hat.
In diesen Fall möchte der Arbeitgeber ( Land ) nur mit 20 tagen Urlaub ( (30 Urlaubstage / 12 Monate x 8 Monate ) abspeisen. Was ist der richtige Weg ? Hat jemand schon erfahrungen gemacht, und kann weiter Helfen ?

Hallo bebe2306,
kann es sein, dass es in diesen Foren dabei um Angestellte und nicht um Beamte geht?
Denn nach dem Bundesurlaubsgesetz hat man bei Ausscheiden nach dem 01.07. des Jahres Anspruch auf den vollen Urlaub nach Bundesurlaubsgesetz -> 20 Tage (bei 5-Tage-Woche). Aber auch nicht auf den kompletten Jahresurlaub von i.d.R. 30 Urlaubstagen.