Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage bezgülich des Resturlaubs, welcher dem Beamten noch zusteht sollte er von sich aus um die Aufhebung seine Beamtenstatus bitten.
Fall:
Lebzeitbeamter bittet um Aufhebung des Beamtenstatus auf 30.08.
In Foren wird immer wieder berichtet, dass wenn nach Jahreshälfte "gekündigt " wird, man anspruch auf die vollen Urlaubstage ( nach vertrag ) hat.
In diesen Fall möchte der Arbeitgeber ( Land ) nur mit 20 tagen Urlaub ( (30 Urlaubstage / 12 Monate x 8 Monate ) abspeisen. Was ist der richtige Weg ? Hat jemand schon erfahrungen gemacht, und kann weiter Helfen ?
mit freundlichen Grüßen