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Resturlaub bei Kündigung ( Beamte )

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Beamter:

--- Zitat von: Landesdiener am 29.04.2024 12:12 ---
--- Zitat von: Organisator am 29.04.2024 11:55 ---Dann wären es im vorliegenden Fall 7/12.

Insoweit würde ich mich über das Angebot des Dienstherrn mit 8/12 freuen.

--- End quote ---
Bis einschließlich August sind es 8 Monate  ::). Daher stimmt das "Angebot" des Dienstherren.

--- End quote ---

Organisator liegt richtig.

30.08. ist nicht 31.08.

Daher kein voller Monat. Also nur 7/12.

Organisator:
Oder man unterstellt, dass Ende des Monats gemeint ist. Dann liegen alle richtig ;)

Landesdiener:

--- Zitat von: Beamter am 29.04.2024 13:01 ---
--- Zitat von: Landesdiener am 29.04.2024 12:12 ---
--- Zitat von: Organisator am 29.04.2024 11:55 ---Dann wären es im vorliegenden Fall 7/12.

Insoweit würde ich mich über das Angebot des Dienstherrn mit 8/12 freuen.

--- End quote ---
Bis einschließlich August sind es 8 Monate  ::). Daher stimmt das "Angebot" des Dienstherren.

--- End quote ---

Organisator liegt richtig.

30.08. ist nicht 31.08.

Daher kein voller Monat. Also nur 7/12.

--- End quote ---
Nach der von mir zitierten Rechtsgrundlage für BW gibt es den Urlaubsanspruch von 1/12 für jeden Kalendermonat der Dienstzugehörigkeit. Das wäre auch der Fall, wenn das Dienstverhältnis am 01.08. noch besteht und ab 02.08. nicht mehr  :). Andernfalls würde es vollen Kalendermonat heißen, wie z. B. einen Absatz weiter.

bebe2306 ist uns die Antwort schuldig geblieben, um welches Bundesland es sich dreht.

Maggus:

--- Zitat von: bebe2306 am 29.04.2024 11:48 ---In Foren wird immer wieder berichtet, dass wenn nach Jahreshälfte "gekündigt " wird, man anspruch auf die vollen Urlaubstage ( nach vertrag ) hat.
In diesen Fall möchte der Arbeitgeber ( Land ) nur mit 20 tagen Urlaub ( (30 Urlaubstage / 12 Monate x 8 Monate ) abspeisen. Was ist der richtige Weg ? Hat jemand schon erfahrungen gemacht, und kann weiter Helfen ?

--- End quote ---

Hallo bebe2306,
kann es sein, dass es in diesen Foren dabei um Angestellte und nicht um Beamte geht?
Denn nach dem Bundesurlaubsgesetz hat man bei Ausscheiden nach dem 01.07. des Jahres Anspruch auf den vollen Urlaub nach Bundesurlaubsgesetz -> 20 Tage (bei 5-Tage-Woche). Aber auch nicht auf den kompletten Jahresurlaub von i.d.R. 30 Urlaubstagen.

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