Autor Thema: Bleibt die EG Zulage (Anlage F, TV-L) bei der Höhergruppierung bestehen?  (Read 2409 times)

Vipi

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Hallo,

Inwiefern wird die EG Zulage aus Anlage F TV-L, bei einer Höhergruppierung von E9b S5 zu E10 S4 berücksichtigt?
Die EG Zulage wurde seinerzeit für die Einordnung in der Fallgruppe 1 in der E9b gewährt.

Bei der genannten Höhergruppierung würde ohnehin der Garantiebetrag Anwendung finden, aber wird die EG-Zulage bei der Berechnung auch mit einbezogen, fällt sie weg oder wird zusätzlich gewährt?


Zitat
Entgelttabelle   2023 (bis 31.10.2024)

Aktuelle Entgeltgruppe/Stufe   
E 9b / Stufe 5
4295.09 EUR

Neue Entgeltgruppe   
E 10

Neue Stufe in E 10 ist: Stufe 4 (4475.09 EUR), enthält einen Garantiebetrag i. H. v. 180.00 EUR
Quelle: https://hg-tvl.bplaced.net/

TV-Ler

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Hallo,

Inwiefern wird die EG Zulage aus Anlage F TV-L, bei einer Höhergruppierung von E9b S5 zu E10 S4 berücksichtigt?
Die EG Zulage wurde seinerzeit für die Einordnung in der Fallgruppe 1 in der E9b gewährt.

Bei der genannten Höhergruppierung würde ohnehin der Garantiebetrag Anwendung finden, aber wird die EG-Zulage bei der Berechnung auch mit einbezogen, fällt sie weg oder wird zusätzlich gewährt?
Die Zulage entfällt, wird aber dem bisherigen Tabellenentgelt für die Ermittlung des Garantiebetrages hinzugerechnet.

Vipi

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Vielen Dank für die Auskunft.