Hallo,
Inwiefern wird die EG Zulage aus Anlage F TV-L, bei einer Höhergruppierung von E9b S5 zu E10 S4 berücksichtigt?
Die EG Zulage wurde seinerzeit für die Einordnung in der Fallgruppe 1 in der E9b gewährt.
Bei der genannten Höhergruppierung würde ohnehin der Garantiebetrag Anwendung finden, aber wird die EG-Zulage bei der Berechnung auch mit einbezogen, fällt sie weg oder wird zusätzlich gewährt?
Entgelttabelle 2023 (bis 31.10.2024)
Aktuelle Entgeltgruppe/Stufe
E 9b / Stufe 5
4295.09 EUR
Neue Entgeltgruppe
E 10
Neue Stufe in E 10 ist: Stufe 4 (4475.09 EUR), enthält einen Garantiebetrag i. H. v. 180.00 EUR
Quelle:
https://hg-tvl.bplaced.net/