Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Beschäftigungsdauer nach 34 TV-L - Anrechnung von SHK-Zeiten?
abcdachs:
Hallo :)
Gibt es hierzu schon was Neues?
Und steht im TV-L nicht, dass der Tarifvertrag nicht für SHKs gilt?
Wie ist dann zu rechtfertigen, dass die SHK-Zeit auf die Beschäftigungsdauer angerechnet wird?
Viele Grüße
abcdachs:
Nichts neues? :( hab einen ähnlichen Fall.
Kalabasta:
Hallo, nein, ich habe noch keine Rückmeldung. Studentische Hilfskräfte unterliegen nicht dem TVL (§ 1 III TV-L).
Wie ist es denn bei dir? Wollen sie die Zeiten anrechnen?
Bei mir ist es ja nur Paranoia im Vorfeld/in meinem Kopf
cyrix42:
Der TV-L unterscheidet in §34 nicht zwischen Zeiten beim gleichen Arbeitgeber, die innerhalb oder außerhalb des TV-L zurückgelegt wurden. Es zählt nur, ob in den Arbeitsverträgen jeweils der gleiche Arbeitgeber genannt ist; oder nicht.
abcdachs:
Ja, bei mit wollen sie es anrechnen. Als ich gefragt habe, ob dann auch die Erfahrung angerechnet wird (Tätigkeiten waren gleich!), sagten sie nein.
In den Verträgen als SHK steht explizit drinnen, dass der Tarifvertrag keine Anwendung findet.
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