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Beschäftigungsdauer nach 34 TV-L - Anrechnung von SHK-Zeiten?

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Kalabasta:
cyrix42 hat recht, auf die Zugehörigkeit der früheren Tätigkeit zum TV-L kommt es laut den Fachkommentaren nicht an. Wie sehen bei dir denn die SHK-Verträge aus? Wer ist als Arbeitgeber dort angegeben und wer steht in deinem jetzigen Vertrag drin?


Vielleicht noch als kurzer Nachtrag:
Ich habe zu Anfang meiner aktuellen Tätigkeit eine Berechnung der Beschäftigungszeit schriftlich erhalten, dort sind die SHK-Zeiten nicht mit eingerechnet worden. Mehr werde ich dann sicher morgen erfahren, wenn ich mal bei der Personalverwaltung durchrufe und nach dem aktuellen Sachstand meiner Kündigung und den Beendigungszeitpunkt frage.Was ich so mitbekommen habe, sind die Vertragsverhältnisse an Universitäten je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet (mal ist das Land Vertragspartner, mal die Universität). Das könnte auch einen Unterschied machen.

abcdachs:
Hmmm :/
Bei mir steht in allen Verträgen das Land drin.

Finde es absolut frech, dass mir die Stufe nicht anerkannt wurde, aber jetzt die Beschäftigungsdauer geltend gemacht wird. Zumal.. in den Verträgen auf jeder Seite der Geltungsbereich ausgeschlossen wird.
Für mich ist das klassisches „cherry picking“.

Danke für eure Einschätzung!

Guten Start in die Woche!

cyrix42:
Moin abcdachs, bezüglich der Einstufung zu Beschäftigungsbeginn ist relevant, ob du einschlägige Berufserfahrung vorliegen hattest. Diese ist dann gegeben, wenn du deine Tätigkeit i.W. unverändert fortsetzen konntest. Ich weiß zwar nicht, was du jetzt tust; aber als studentische Hilfskraft solltest du Tätigkeiten übertragen bekommen haben, die keinen Hochschulabschluss voraussetzten — während du jetzt wahrscheinlich solche auszuüben hast, die dies tun. Ist dem so, so liegt keine einschlägige Berufserfahrung vor. (Natürlich wäre es bei Einstellung theoretisch möglich gewesen, diese Zeiten als förderliche Berufserfahrung anzuerkennen. Das ist mir im Hochschulkontext aber noch nie vorgekommen.)

MoinMoin:
Kann denn SHK Tätigkeit als eine beruflichen Tätigkeit angesehen werden?

cyrix42:
Wieso sollte sie es nicht sein?

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