Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Beschäftigungsdauer nach 34 TV-L - Anrechnung von SHK-Zeiten?
MoinMoin:
Weil man noch keinen Beruf erlernt hat, z.B.
Da steht berufliche Tätigkeit und nicht Erwerbstätigkeit.
Ob bewusst oder unbewusst, sei mal dahingestellt.
cyrix42:
Hm, interessante Argumentation. Das würde dazu führen, dass in den unteren Entgeltgruppen niemals einschlägige Berufserfahrung gewonnen werden könnte… Man mag mich korrigieren; aber das würde ich persönlich erst einmal für unwahrscheinlich halten.
Kalabasta:
Ich hätte da stumpf formal argumentiert: Abgeschlossen wird ein klassischer Dienstvertrag/Arbeitsvertrag, also besteht auch ein Arbeitsverhältnis. Rein praktisch dürfte häufig das Problem sein, dass SHK nur begleitende, unterstützende und relativ einfache Tätigkeiten ausüben, weil eben das Studium im Fokus steht. Nach Studienabschluss ist daher selbst bei weiterer Tätigkeit für die Uni als wissenschaftlicher Mitarbeiter keine vergleichbare Tätigkeit gegeben, weil sich Komplexität und Gepräge der Arbeiten verändert haben (und damit auch die Vergütung). Sollte eine SHK allerdings schon während der dortigen Tätigkeit selbständig wissenschaftlich gearbeitet haben, müsste eine Anrechnung möglich sein, oder?
Jedenfalls ist die Frage eine andere als die der Kündigungszeit. Das muss man voneinander abgrenzen.
MoinMoin:
--- Zitat von: cyrix42 am 13.05.2024 08:35 ---Hm, interessante Argumentation. Das würde dazu führen, dass in den unteren Entgeltgruppen niemals einschlägige Berufserfahrung gewonnen werden könnte… Man mag mich korrigieren; aber das würde ich persönlich erst einmal für unwahrscheinlich halten.
--- End quote ---
Darüber bin ich auch schon gestolpert ;D
Und umgekehrt dürfte man in einer EG1/2 Tätigkeit immer eine eB haben und in der Stufe 3 anfangen, da man bei der kurzen Einarbeitung, die man für diese Tätigkeiten benötigt, immer umgehend sofort und vollständig seine Tätigkeiten ausüben kann.
Irgendwie alles etwas unlogisch, wenn man drüber nachdenkt.
abcdachs:
Hmm, in meinem Fall ist es tatsächlich so, dass ich als SHK im Verwaltungsbereich tätig war (was jawohl auch nicht so ganz koscher ist), diese Verwaltungstätigkeiten führe ich in meinem Vollzeitjob AUCH aus, konkret: IT -> Implementierung Hochschulsoftware. All diese Tätigkeiten mache ich jetzt, wie gesagt, auch, aber natürlich ist noch sehr viel mehr dazu gekommen.
Und ist es WIRKLICH so, dass die Zeiten als SHK angerechnet werden, wenn der Arbeitsvertrag SHK sagt „für dieses Verhältnis gilt der Tarifvertrag nicht“? Das kann ich halt wirklich nicht nachvollziehen :D
P.s.: ich wurde nach anderthalb Jahren SHK als Vollzeit zweimal BEFRISTET (insgesamt 3 Jahre) eingestellt, jetzt bin ich unbefristet. Die Befristung wäre doch eigentlich auch nicht zulässig gewesen (Teilzeit- und Befristungsgesetz), oder? Also jetzt „egal“, weil ich mir die Entfristung erkämpft(!) hab, aber… da wurde auch nicht nach „dem Rechten“ geschaut… mein Vertrauen ist hier ehrlich gesagt ziemlich angeknackst. Deshalb ist mir eure Einschätzung wichtig.
Liebe Grüße
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version