Autor Thema: Zulage Abordnung höherwertige Tätigkeiten  (Read 918 times)

Hannah

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Zulage Abordnung höherwertige Tätigkeiten
« am: 30.04.2024 06:42 »
Ich habe derzeit die Entgeltgruppe 9a Tvöd Bund und werde bald abgeordnet mit dem Ziel der Versetzung zu einer anderen Bundesbehörde. Sollte die anschließende Versetzung stattfinden, hätte ich dann die Entgeltgruppe 10 Tvöd Bund.

Meine Frage ist nun:

Aufgrund höherwertiger Tätigkeiten bekomme ich doch eine Zulage in der Zeit der Abordnung?! Von welcher Behörde wird diese Zulage bezahlt? Ist diese Zulage genau der Differenzbetrag von der EG 9a zur 10 ?

Viele Grüße,
Hannah

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Antw:Zulage Abordnung höherwertige Tätigkeiten
« Antwort #1 am: 30.04.2024 07:52 »
ja
an dich von der abordnenden Behörde
ja