Autor Thema: Berufsunfähigkeits- oder Dienstunfähigkeitsversicherung  (Read 1947 times)

11Blume11

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Hallo,

ich wurde vor einem Jahr verbeamtet und bin in der Verwaltung tätig. In meiner Jugend hatte ich eine private Rentenversicherung inkl. Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.

Nun stellt sich mir die Frage, ob ich diese Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt noch benötige oder ob diese überhaupt ausreichend wäre bzw. ich gar eine Dienstunfähigkeitsversicherung benötige?

Vielleicht hat jemand Erfahrung.

Organisator

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Hallo,

ich wurde vor einem Jahr verbeamtet und bin in der Verwaltung tätig. In meiner Jugend hatte ich eine private Rentenversicherung inkl. Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.

Nun stellt sich mir die Frage, ob ich diese Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt noch benötige oder ob diese überhaupt ausreichend wäre bzw. ich gar eine Dienstunfähigkeitsversicherung benötige?

Vielleicht hat jemand Erfahrung.

Dazu würde ich mal in deinen Versicherungsvertrag schauen.

Julianx1

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Die Dienstunfähigkeitsklausel ist eigentlich eine Erweiterung der Berufsunfähigkeitv. Du musst schauen ob deine Versicherung eine entsprechende Klausel enthält. Wenn nicht empfehle ich dir dich über eine der Gewerkschaften schlau zu machen. Habe gerade erst eine für meinen Sohnemann abgeschlossen, da er im September sein Studium bei der Polizei anfängt und es so viele Bekloppte in der Welt gibt.

In jungen Jahren lohnt sich dies. in den ersten 5 Jahren bist du ja nur abgesichert, sofern dir dienstlich was passiet

Powernapster

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Ein relativ junger Kollege wurde aufgrund einer bisher nicht bekannten Autoimmunerkrankung unterwartet dienstunfähig. Nachdem er auf Lebenszeit verbeamtet wurde, hatte er seine BU mit DU-Klausel gekündigt, denn die würde er nun ja nicht mehr brauchen.
Ende vom Lied: Die Beförderung von A9 auf A10 wird nicht wirksam, da weniger als zwei Jahre und er hat massive Einbußen, welche eine BU/DU einigermaßen hätte kompensieren können. Ich habe auch überlegt, meine BU/DU zu kündigen, werde davon aber zunächst mal Abstand nehmen.

Saxum

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Eine DU/BU ist "kein muss", jedoch je risikobehafteter ein Beruf ist, desto eher ja. Nur leider schlägt das natürlich auch auf dem Versicherungsbeitrag nieder.

Aber selbst wenn man keinen risikobehafteten Beruf hat kann eine BU trotzdem weiterhin sinnvoll sein, weil es ja die Differenz ganz oder teilweise auffängt zwischen der Mindestpension oder der EU-Rente und dem derzeitigen Einkommen. Damit man wenigstens halbwegs den Lebensstandard / Qualität so wie bisher oder zumindest ohne zu größeren Einbußen aufrechthalten kann.

Darüber hinaus kann man eben mithilfe der DU/BU-Rente die bisherigen bestehenden privaten Rentenversicherungen oder andere formen der Altersvorsorge (Immobilien, ETF, Aktien, Briefmarken etc.) sowie auch die Pflegezusatzversicherung gut weiter betreiben / einzahlen.

Denn man muss mit einkalkulieren, dass die DU/BU in der Regel mit Eintritt der Rente endet und man daher für die Zeit danach auf die private Rente oder die anderen Formen der privaten Altersvorsorge angewiesen ist um den bisherigen Standard weiterhin relativ aufrechtzuhalten.

Eine DU/BU sichert also, meines Erachtens nach, im Falle des Falles nicht nur den bisherigen Lebensstandard im Ereignisfall sowie auch in der späteren Renten- oder Pflegezeit, wenn man die private Altersvorsorge und Rentenvorsorge dadurch weiter betreiben kann.

Daher ist es für mich mit eine der sinnvollsten Versicherungen, die man natürlich hoffentlich nie brauchen wird, aber wenn doch dann für den/die Betroffene eine unschätzbare Entlastung bedeuten kann. Ich habe selbst eine und werde diese auch bis zum hohen Alter weiter beibehalten, eben um die besagte Differenz im Ereignisfall auffangen zu können.

Wenn möglich würde ich darauf achten, dass eine "Teildienstfähigkeit" mit dabei ist. Denn bei der Prüfung der Dienstunfähigkeit gilt ja der Grundsatz "Verwendung vor Ruhestand", daher könnte hier unter Umständen auch eine Teildienstfähigkeit zum Tragen kommen. Dabei wird die Arbeitszeit entsprechend reduziert und die Besoldung natürlich auch um den entsprechenden Umfang, was auch Auswirkungen auf das spätere Ruhegehalt hat. Für diese (unverschuldete) Differenz wird aber in der Regel ein Zuschlag gezahlt, der die Hälfte des Differenzbetrags zwischen bisheriger Arbeitszeit und angeordnete künftige Teilarbeitszeit ausmacht. Dieser Zuschlag ist aber jedoch leider nicht ruhegehaltsfähig.

z.B. grob vereinfacht man hat bisher 100% gearbeitet, der Amtsarzt erklärt dass man noch zu 60% arbeiten kann. Die Differenz beträgt 40%, 20% davon werden als Zuschlag kompensiert.

Eine DU/BU mit Teildienstfähigkeitsklausel wurde also diesem Umstand Rechnung tragen und diese Differenz (40%) aus der Höhe der vereinbarten DU/BU-Rente ausgleichen. Davon kann man wie erwähnt auch gut die Altersvorsorge weiter betreiben und ggf. erhöhen, weil der Zuschlag ja nicht ruhegehaltsfähig ist.
« Last Edit: 30.04.2024 11:48 von Saxum »

Landesdiener

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Also wenn du jetzt Beamter bist und diesen Status auch nicht demnächst wieder aufgeben willst, solltest du eine Dienstunfähigkeitsversicherung haben anstatt einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Dienstunfähig heißt nicht zwingend berufsunfähig, daher solltest du als Beamter auch diesen Fall absichern.

Ob du diese Art der Versicherung überhaupt brauchst? Ich würde sagen: ja! Besonders in jungen Jahren bzw. kurzer Dienstzeit sicherlich sinnvoll. Ob man die dann irgendwann kündigt, ist eine andere Frage.

Saxum

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Jein, nur um klar zu stellen eine Berufsunfähigkeitsversicherung greift auch wenn man Beamter ist (außer die Versicherung hat diesen Personenkreis explizit vom Tarif ausgeschlossen). Der Unterschied ist nur dass mit einer Dienstunfähigkeitsklausel der Versicherer das Ergebnis der Amtsärztlichen Untersuchung bzw. der Ruhezustandssetzung anerkennt und daher auf eine weitere eigene Prüfung der Berufsunfähigkeit verzichtet.

Ist also bestenfalls eine gute Verfahrenserleichterung, die man auch tatsächlich empfehlen kann, aber ist nicht dringend erforderlich wenn man Beamte*r ist. Will sagen die bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung wird dadurch nicht "nutzlos". Wie erwähnt, dann fiele halt nochmals Gesundheitsprüfungen durch den Versicherer bzw. deren beauftragten Gutachter an und die können natürlich evtl. zu einem anderen Ergebnis kommen als der Amtsarzt. Man kann aber in der Regel bei seinem Versicherer erkundigen und ggf. beantragen dass die DU Klausel mit aufgenommen wird, bestenfalls noch innert vor Ablauf der ersten 6 Monate nach Verbeamtung oder Ernennung auf Lebenszeit.

Landesdiener

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Bestenfalls eine Verfahrenserleichterung, ja, schlechtestenfalls kommt die Versicherung aber wirklich zu einem anderen Ergebnis, auch wenn auf die abstrakte Verweisung verzichtet wurde.

Aber klar, eine Anpassung der bestehenden Versicherung ist je nach dem eine gute Lösung.

Alexander79

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Erklärt doch mal bitte einem einfach strukturierten technischen Beamten im mittleren Dienst was so eine BU heutzutage noch bringt.

Ja, ich geh schon langsam auf die 50 zu und meine Erziehung war auch noch anders.
Aber eine BU ist in meinen Augen nur noch sinnvoll wenn man ein auf Haufen Eigenkapital hat.

Im "ungünstigen Fall" einer Dienstunfähigkeit, bekommt man nach 5 Jahren die Mindestversorgung und stockt auf Bürgergeldniveau auf.

Das es gerade jungen Menschen mit Bürgergeld  nicht schlechter geht als aktiven Beamten weiß ja nach 800 Seiten lesen hier im Forum fast jeder.

Also sorry "who cares". Als ich damals Beamter auf Lebzeit wurde hab ich meine BU gekündigt und habe kein Tag bisher bereut.

clarion

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Bürgergeld für Singles ist nicht üppig und weniger als die Mindestpension. Als verheirateter Frühpensionär wird man auch kein Bürgergeld bekommen,  wenn der Partner arbeitet. Wenn man sich den gewohnten Lebensstandard leisten will, halte ich eine DU für sinnvoll.

Im mittleren Alter wird die DU in der Tat zunehmend sinnloser, da man auch irgendwann über die Mindestpension kommt.

Saxum

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Ich bin nicht sicher inwieweit "ein Haufen Eigenkapital" für eine BU spricht, hat man genügend Vermögenswerte die der subjektiven Definition von "ein Haufen Geld" entspricht das bestenfalls bis zum Ableben für einen relativ auskömmlichen Lebensstandard reicht, dann ja: kann man sich das wohl sparen wenn man möchte. Hat man das jedoch nicht, bietet sich eben die DU/BU an.

Beamte haben zudem keinen Anspruch darauf, bei Pensionen handelt es sich um "ähnliche Leistungen öffentlich-rechtlicher Art" nach § 7 Abs. 4 Alt 4 SGB II mit dem nach herrschender Auffassung durch das "Abstandsgebot" ja schon die Versorgung von Beamten sichergestellt (Alimentation) ist. Es ist hier kein Zugang zum Bürgergeld oder ähnlicher Leistungen, mal von einigen Ausnahmen, vorgesehen. Daher ist hier nichts mit "aufstocken".

Selbstverständlich kann man mit Mindestpension "überleben", es geht ja auch grundsätzlich dann darum dass man den relativen Lebensstandard halten kann und gegebenenfalls zusätzlich für den späteren Ruhestand weiter vorsorgen kann oder andere Verbindlichkeiten bedienen kann, aber ist kein muss.

Das ist ja wie mit der spätere Pension, wenn man eine zusätzliche private Altersvorsorge betrieben hat, dann kann man je nachdem im Ruhestand den relativ gleichen Lebensstandard halten weil das was in der Tasche sind nicht so eine große Differenz hat. Die BU greift eben den vorherigen Zeitraum vor dem regulären Ruhestand auf, wenn man eben unverschuldet in eine Dienst/Berufsunfähigkeit kommt und da eben noch nicht viel für eine ausreichende Pension angesammelt hat.
« Last Edit: 02.05.2024 11:53 von Saxum »

Casa

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Zitat
Darüber hinaus kann man eben mithilfe der DU/BU-Rente die bisherigen bestehenden privaten Rentenversicherungen oder andere formen der Altersvorsorge (Immobilien, ETF, Aktien, Briefmarken etc.) sowie auch die Pflegezusatzversicherung gut weiter betreiben / einzahlen.

Denn man muss mit einkalkulieren, dass die DU/BU in der Regel mit Eintritt der Rente endet und man daher für die Zeit danach auf die private Rente oder die anderen Formen der privaten Altersvorsorge angewiesen ist um den bisherigen Standard weiterhin relativ aufrechtzuhalten.

Eine DU/BU sichert also, meines Erachtens nach, im Falle des Falles nicht nur den bisherigen Lebensstandard im Ereignisfall sowie auch in der späteren Renten- oder Pflegezeit, wenn man die private Altersvorsorge und Rentenvorsorge dadurch weiter betreiben kann.

100%ige Zustimmung. Genau so mache ich es auch.


Zitat
Im mittleren Alter wird die DU in der Tat zunehmend sinnloser, da man auch irgendwann über die Mindestpension kommt.

Die DUV fängt den Unterschied ab zwischen Ruhegehalt bei frühzeitiger DU und regulärer Pensionierung.
Selbst wenn der Beamte nach 25 Jahren über die Mindestpension kommt, bleibts für den Rest des Lebens bei bspw. 1800 € oder 2000 € monatlicher Pension. Ist das erstrebenswert, wenn man ggf. Kinder oder einen Ehepartner mitversorgen muss?


Zitat
Selbstverständlich kann man mit Mindestpension "überleben", es geht ja auch grundsätzlich dann darum dass man den relativen Lebensstandard halten kann und gegebenenfalls zusätzlich für den späteren Ruhestand weiter vorsorgen kann oder andere Verbindlichkeiten bedienen kann, aber ist kein muss.

Das ist ja wie mit der spätere Pension, wenn man eine zusätzliche private Altersvorsorge betrieben hat, dann kann man je nachdem im Ruhestand den relativ gleichen Lebensstandard halten weil das was in der Tasche sind nicht so eine große Differenz hat. Die BU greift eben den vorherigen Zeitraum vor dem regulären Ruhestand auf, wenn man eben unverschuldet in eine Dienst/Berufsunfähigkeit kommt und da eben noch nicht viel für eine ausreichende Pension angesammelt hat.


Ich spare trotz DUV und hinreichender Pensionserwartung fürs Alter, ohne verzichten zu müssen. Und jeden Euro den ich spare / investiere, habe ich bis zur Pension vermehrt.
Klar wird man mit Mindestpension oder knapp drüber von Juni bis August 2 Wochen Ostseeurlaub machen können.
Wenn ich alt bin und mehr Zeit habe, liege ich lieber 2 mal 4 Wochen im Frühjahr und Herbst am Mittelmeer und möchte reisen.

Und wenn mein Plan halbwegs aufgeht, kann ich bereits 25 Jahre nach Verbeamtung dauerhaft in 50% Teilzeit arbeiten, ohne auf etwas verzichten zu müssen.
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