Eine DU/BU ist "kein muss", jedoch je risikobehafteter ein Beruf ist, desto eher ja. Nur leider schlägt das natürlich auch auf dem Versicherungsbeitrag nieder.
Aber selbst wenn man keinen risikobehafteten Beruf hat kann eine BU trotzdem weiterhin sinnvoll sein, weil es ja die Differenz ganz oder teilweise auffängt zwischen der Mindestpension oder der EU-Rente und dem derzeitigen Einkommen. Damit man wenigstens halbwegs den Lebensstandard / Qualität so wie bisher oder zumindest ohne zu größeren Einbußen aufrechthalten kann.
Darüber hinaus kann man eben mithilfe der DU/BU-Rente die bisherigen bestehenden privaten Rentenversicherungen oder andere formen der Altersvorsorge (Immobilien, ETF, Aktien, Briefmarken etc.) sowie auch die Pflegezusatzversicherung gut weiter betreiben / einzahlen.
Denn man muss mit einkalkulieren, dass die DU/BU in der Regel mit Eintritt der Rente endet und man daher für die Zeit danach auf die private Rente oder die anderen Formen der privaten Altersvorsorge angewiesen ist um den bisherigen Standard weiterhin relativ aufrechtzuhalten.
Eine DU/BU sichert also, meines Erachtens nach, im Falle des Falles nicht nur den bisherigen Lebensstandard im Ereignisfall sowie auch in der späteren Renten- oder Pflegezeit, wenn man die private Altersvorsorge und Rentenvorsorge dadurch weiter betreiben kann.
Daher ist es für mich mit eine der sinnvollsten Versicherungen, die man natürlich hoffentlich nie brauchen wird, aber wenn doch dann für den/die Betroffene eine unschätzbare Entlastung bedeuten kann. Ich habe selbst eine und werde diese auch bis zum hohen Alter weiter beibehalten, eben um die besagte Differenz im Ereignisfall auffangen zu können.
Wenn möglich würde ich darauf achten, dass eine "Teildienstfähigkeit" mit dabei ist. Denn bei der Prüfung der Dienstunfähigkeit gilt ja der Grundsatz "Verwendung vor Ruhestand", daher könnte hier unter Umständen auch eine Teildienstfähigkeit zum Tragen kommen. Dabei wird die Arbeitszeit entsprechend reduziert und die Besoldung natürlich auch um den entsprechenden Umfang, was auch Auswirkungen auf das spätere Ruhegehalt hat. Für diese (unverschuldete) Differenz wird aber in der Regel ein Zuschlag gezahlt, der die Hälfte des Differenzbetrags zwischen bisheriger Arbeitszeit und angeordnete künftige Teilarbeitszeit ausmacht. Dieser Zuschlag ist aber jedoch leider nicht ruhegehaltsfähig.
z.B. grob vereinfacht man hat bisher 100% gearbeitet, der Amtsarzt erklärt dass man noch zu 60% arbeiten kann. Die Differenz beträgt 40%, 20% davon werden als Zuschlag kompensiert.
Eine DU/BU mit Teildienstfähigkeitsklausel wurde also diesem Umstand Rechnung tragen und diese Differenz (40%) aus der Höhe der vereinbarten DU/BU-Rente ausgleichen. Davon kann man wie erwähnt auch gut die Altersvorsorge weiter betreiben und ggf. erhöhen, weil der Zuschlag ja nicht ruhegehaltsfähig ist.