Das Problem ist das Besoldungsgesetz. Der Dienstherr möchte gerne zusätzlich etwas leisten, die Rechtaufsicht sagt, "is nicht."
Die Besoldung ergibt sich abschließend aus dem Gesetz und daher hat ein Dienstherr keine Möglichkeit nach oben oder nach unten vom Gesetz abzuweichen. Weiterhin erscheint mir eine gesetzlich nicht vorgesehene Mehrbesoldung, in Form eines Jobtickets oder Jobbikes, zu Ungunsten des Steuerzahlers, den Untreuetatbestand aus § 266 StGB zu erfüllen.
Hinzu kommt, dass die Besoldung in Geld erfolgt. Es besteht, nach meiner ersten Einschätzung, auch ohne Mehrbesoldung keine Möglichkeit Besoldungsteile als Sachleistung zu erbringen.
Weiterhin gibt es ein anderes praktisches Problem. Bei Besoldungsumwandlung lohnt sich ein Jobbike bis in die mittleren Besoldungsgruppen nicht. Um steuerlich zu profitieren, muss der Dienstherr die Fahrräder beschaffen. Damit verbunden sind regelmäßig Wartungsverträge sowie die Versicherung des Fahrrads. Ein Unternehmen muss außerdem an dem Angebot verdienen. Die Gesamtkosten entsprechen in etwa der Steuerersparnis eines Beamten (ohne Kinder) in der mittleren Besoldungsgruppe. Ich hatte das mal nachgerechnet.
Für Arbeitnehmer ist das Thema interessanter, da sich der private Arbeitgeber die gezahlte Umsatzsteuer erstatten lässt und der AN neben Steuern auch noch SV-Beiträge spart.
Bekanntermaßen vereinnahmen öffentliche Arbeitgeber keine Umsatzsteuer, die erstattet werden könnte, und Beamte zahlen keine SV-Beiträge, die sich mindern ließen.
Insoweit funktioniert ein Jobbike für Beamte nur über eine Besoldungserhöhung. Wie die jeweiligen Gesetzgeber mit Besoldungserhöhungen umgehen setze ich als bekannt voraus.