Autor Thema: Steuerverwaltung Höhergruppierung / höherwertige Tätigkeit  (Read 890 times)

MelB2000

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Guten Morgen.

Ich muß mein "Leid" nun hier mal loswerden und hoffe evtl. auf Gleichgesinnte aus der Steuerverwaltung und natürlich auf Hilfe der erfahreren User hier aus dem Forum. Vorab schonmal vielen Dank dafür.

Ich bin seit 01.04.22 in der Steuerverwaltung als Mitarbeiter angestellt. (ich kam von extern als Quereinsteiger aus dem Bereich Finanzverwaltung). Die damalige Stellenausschreibung lautete inhaltlich bezüglich der Tätigkeiten wie folgt:

Die Arbeitsaufgaben der Grunsstückswertstellen reichen von der Festsetzung der Grunderwerbsteuer bis hin zur Feststellung von Einheitswerten und Grundsteuermessbeträgen als Grundlage der Grundsteuer. Das vielfältige Aufgabengebiet wird dadurch abgerundet, dass Sie als Bearbeiter/in einen tiefen Einblick in die aktuellen Grundstücksmarktentwicklungen erhalten. Zudem steht der Aufgabenbereich durch die Neuregelung der Grundsteuer vor Veränderungen. Eine Änderung des Aufgabengebiets ist nicht ausgeschlossen, weshalb Flexibilität und Fortbildungsbereitschaft erwartet wird.

Das Tätigkeitsprofil setzt sich u.a. aus den folgenden Aufgabenschwerpunkten zusammen:

·         Mitarbeit im Rahmen der Vorbereitung und Umsetzung der anstehenden Grundsteuerreform
·         allgemeine Verwaltungstätigkeiten
·         Erfassung und Ergänzung von Daten

·         Mitarbeit bei den Feststellungen zur Einheitsbewertung

·         Prüfung von Grundsteuerbefreiungen


Eingestellt wurde ich in die EG4. Die ersten Monate vollzog ich verwaltungstechnische Tätigkeiten - zum 01.05.2022 mit Beginn der Grundsteuerreform übernahm ich (nach Teilnahme an div. Schulungen etc.) die Fallbearbeitung der neuen Grundsteuerfälle (Veranlagungen) sowie die Kommunikation mit den Steuerkunden (Telefon/Mail/Brief). Diese Tätigkeit wurde mir vom fachlichen Vorgesetzten zugeteilt. (Es gibt keine schriftliche Zuteilung durch Vorsteher, GSL oder der Oberfinanzdirektion). Zur Struktur in unserem Haus: Wir sind als Finanzamt der Oberfinanzdirektion unterstellt, in unserem Haus gibt es einen Vorsteher, einen GSL (zuständig u.a. für Personalangelegenheiten) und die jeweilien Vorgesetzten der einzelnen Sachgebiete.

Es geht nun um folgende Problematik. Aufgrund der vom Vorgesetzten mir zugeteilten Tätigkeiten hatte Anfang letzten Jahres um eine entsprechende "Höhergruppierung" gebeten, da ich meine Tätigkeit in der Entgeltordnung auf Seite 196 mind. in der EG6 gereglt sehe:

·         Mitarbeiter, die mindestens zu einem Fünftel ihrer gesamten Tätigkeit einfachere Veranlagungen durchführen oder gleichwertige Tätigkeiten ausführen.

Das ganze zog sich nun über ein Jahr hin (ja, das Behördentum lässt grüßen) und nun erfolgte die Antwort seitens der Oberfinanzdirektion. Ich solle die nächsten 6 Monate bitte meine täglichen Tätigkeiten mit dem jeweiligen Zeitanteil (max. ein Drittel für die Eingruppierung in EG6) eintragen. Das ganze Problem hierbei sind die Tätigkeiten, welche ich eintragen soll:

·         Einheitswertfeststellungen im Ertragswertverfahren

·         Art- und Wertfortschreibungen (ohne Stückländereien)

·         Nachfeststellungen (ohne Stückländereien)

·         (nur) Freistellungen von der Grunderwerbsteuer

·         qualifizierte Grunderwerbsteuerfälle (Kaufpreis mit Nebenleistung)

In diese von der Oberfinanzdirektion geforderten Tätigkeiten wurde ich weder eingelernt noch übe ich diese effektiv aus. (einzig in ganz geringem Umfang Nachfeststellungen und Wertfortschreibungen, welche aber wöchentlich an einer Hand abzuzählen sind). In welcher Art und Weise der Antrag auf Übertragung höherwertiger Tätigkeiten gem. §12 TV-L durch Vorsteher/GSL an die Oberfinanzdirektion gestellt wurde, kann ich nicht beantworten. Hier habe und bekomme ich keine Einsicht.

Wie soll ich mich nun als Arbeitnehmer verhalten und welche Rechte habe ich?

Vielleicht kennt jemand ja selbiges Problem in der Steuerverwaltung aus anderen Häusern - diese Stellen wurden ja vor 2 1/2 Jahren in fast allen Finanzämtern ausgeschrieben.

Lieben Dank für eure Unterstützung.


TV-Ler

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...
Ich bin seit 01.04.22 in der Steuerverwaltung als Mitarbeiter angestellt. ...
...Die ersten Monate vollzog ich verwaltungstechnische Tätigkeiten - zum 01.05.2022 mit Beginn der Grundsteuerreform übernahm ich (nach Teilnahme an div. Schulungen etc.) die Fallbearbeitung der neuen Grundsteuerfälle...
Nur zum Verständnis - wie passt das zusammen?

BlackVoodoo

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Dachte dasselbe

MelB2000

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Eingestellt wurde ich in die EG4. Die ersten Monate vollzog ich verwaltungstechnische Tätigkeiten - zum 01.05.2022 mit Beginn der Grundsteuerreform übernahm ich (nach Teilnahme an div. Schulungen etc.)

Danke für den Hinweis. Sorry, es sollte natürlich heissen 'Im ersten Monat...' - von Einstellungsbeginn bis 30.04.