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Falsche Versprechung, keine Verbeamtung trotz Masters (270 ECTS)

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Wasserkopp:
Da die Infos der KMK teilweise "relativ neu" sind, ist die Frage eher, ob die Aussage nicht damals korrekt war und mittlerweile einfach neue Anmerkungen seitens der KMK gemacht wurden.

Oberamtsfuzzi:

--- Zitat von: KRiotNRW am 03.05.2024 10:34 ---Rechtsverbindliche Aussagen (...) Das ist die Aufgabe von Juristen."

--- End quote ---
LOL Schenkelklopfer :D ;)

Bundesjogi:
Für die versprochene Verbeamtung kämpfen auf jeden Fall und ich drücke Dir die Daumen. Allerdings ist das "umsonst" mir zu reißerisch, immerhin hast du jetzt eine Stelle im hD, die auch ohne Verbeamtung wesentlich lukrativer sein dürfte als deine vorherige im gD. Diese zwei Jahre waren so oder so gut investiert.

tochris06:

--- Zitat von: KRiotNRW am 03.05.2024 10:34 ---Wo steht das , dass eine Falschinformation eines Beamten eine Amtspflichtverletzung wäre? Im anderen Forum schrieb nur jemand "Niemand ist unfehlbar und in der Personalabteilung sitzen auch nur Menschen. Rechtsverbindliche Aussagen treffen Personalabteilungen in der Regel nicht. Das ist die Aufgabe von Juristen."

--- End quote ---

Da gibt es einige Urteile zu. Sofern ein Beamter eine Rechtsauskunft gibt, muss diese zutreffend sein. Hat mein Anwalt mal rausgesucht, da ich gegen den Dienstherrn in einer anderen Sache klage. Da hat die Personalabteilung auch eine fehlerhafte Rechtsauskunft gegeben.

EiTee:
Ich könnte auch versprechen, dass jemand verbeamtet wird, auch gerne im Endamt der Laufbahngruppe.

Welche Konsequenz hat dies? Keine!

Somit ist jeder Klageversuch ein Kampf gegen Windmühlen. Weder die Verbeamtung wird dadurch erzielbar sein und erst recht keine Konsequenzen für die Person, welche die Information erteilte.

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