Autor Thema: Falsche Versprechung, keine Verbeamtung trotz Masters (270 ECTS)  (Read 1702 times)

KRiotNRW

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Hallo in die Runde, ich bin neu hier und möchte gerne auf eure Schwarmintelligenz/Erfahrungen setzen.

Ich halte mich kurz: Damals war ich um gD Sachbearbeiterin und wollte mich perspektivisch verbeamten lassen. Das ging/geht in der obersten Landesbehörde nur im hD (mind. Referent). Also habe ich mir einen Studiengang ausgesucht und es dem Personalreferat geschickt. Die dortige Sachbearbeiterin hat mir zwar keine feste Stelle Versprochen, aber die Bedingungen genannt- und dass es mit dem von mir angegebenen Studium (MBA an der FOM) möglich wäre. Sie schrieb per Mail "Sie müssen das Master-Studium abschließen, dann ein AC-Vefahren bestehen, sich auf eine hD-Stelle bewerben, und 2,5 Jahre Berufserfahrung in der neuen Tätigkeit sammeln. Dann ist es nach derzeit geltendem Recht möglich". Ich habe mich extra nochmal per Mail rückversichert. Ich habe gesagt, dass ich mich schnell einschreiben müsste (Bewerbungsfrist), dass das Studium sehr viel Geld kostet und ich vor Einschreibung sichergehen möchte, dass die Höhergruppierung und Verbeamtung folgt. Ob sie es mir bestätigen könnte: "Ja".

Tja: Nachdem ich alle Kriterien erfüllt hatte, und seit 2,5 Jahren im hD arbeite, fällt den Personalern plötzlich auf: "Sie haben nicht genug Creditpoints. Sie müssten laut KMK-Beschluss min. 300 CP aufweisen. Wir können nichts für Sie tun, Sie werden nicht verbeamtet." Die Kollegin hatte falsche Informationen rausgegeben.

Was sagt ihr dazu? Aktuell bin ich noch sehr emotional, weil ich es menschlich eine Frechheit finde, da das Studium mich auch 14.000-15.000 EUR gekostet hat und ich 2 nebenberufliche intensive Studien-Jahre investiert habe für nichts. Und man kommt mir nicht einmal entgegen, geschweige denn ein "Sorry für die Umstände". Und das alles, weil die eine Kollegin mich falsch beraten hat. Da hat es mir auch nicht geholfen, dass ich es per Mail schriftlich vorlegen kann.

Gab es schon mal ähnliche Fälle hier? Wie würdet ihr vorgehen? Alteingesessene Kollegen meinten, dass ich von juristischen Schritten absehen sollte, da es mehr Nachteile bringt (man sei dann "verbrannt").



Hans1W

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§ 21 BLV
2.
    mindestens drei Jahre, wenn

    a)
        mit den Studiengängen, die zum Bachelor und Master geführt haben, mindestens 270, aber weniger als 300 Leistungspunkte erworben worden sind, oder
 
Du Musst nur etwas Geduld haben, und auf die richtige Stelle verweisen beim Antrag.

Organisator

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So wie Hans schreibt - einen Antrag auf Verbeamtung stellen, auf die zitierte Rechtsgrundlage verweisen und auf die Reaktion der Behörde warten. Damit gibts du deiner Behörde die Chance, den Fehler zu korrigieren.

2strong

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Sie müssten laut KMK-Beschluss min. 300 CP aufweisen.
Wie meine Vorredner schon völlig korrekt darstellten: Die Aussage der Personalsachbearbeiterin steht im Widerspruch zur Bundeslaufbahnverordnung. Im Übrigen haben Beschlüsse der Kultusministerkonferenz für den Bund keinerlei Bindungswirkung. Aber. Es gibt keinen Anspruch auf Verbeamtung. Sollte Deine Behörde 300 CP sehen wollen,  wird daran kaum ein Weg vorbei führen. Rechtliche Mittel versprechen meines Erachtens keinen Erfolg. Eine Notlösung könnte darin bestehen, Credits im Umfang von 3 CP nachzuholen, z. B. indem Du als Akademiestudent der Fernuni zwei Klausurkurse in Deiner Fachrichtung belegst. Das kostet in Summe etwa 100 € und dauert nicht mehr als ein Semester. Dieses Vorgehen würde ich aber mit der Dienststelle absprechen - auch unter Verweis auf die Zusicherung, die man Dir seinerzeit gegeben hat.

tinytoon

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Hier schreibt eine Landesbeamtin im falschen Forum und es werden nicht zutreffende Rechtsgrundlagen als Antwort gegeben, oder?

shorets

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Hier schreibt eine Landesbeamtin im falschen Forum und es werden nicht zutreffende Rechtsgrundlagen als Antwort gegeben, oder?

Ja.

KRiotNRW

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Das stimmt. Ich habe mich im Forum vertan. Dennoch vielen Dank für die Antworten und Ratschläge.
Trotz des Bund/Land Unterschieds stellt sich mir folgende Frage.

Argumentiert wird bei Land (bei uns) mit dem KMK Beschluss. "Allerdings hat die Kultusministerkonferenz am 21. April 2005 beschlossen, dass auch MBA Studiengänge eine Gesamtstudienleistung von mindestens 5 Jahren oder mindestens 300 ECTS nachweisen müssen."

Aber gilt die Kultusminister Konferenz nicht bei Bund und Land? Demnach müssten die Regeln doch gleich sein, wenn beide sich auf KMK berufen?

shorets

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Der Qualifikationsrahmen von 2005 ist doch schon überarbeitet (siehe https://www.kmk.org/aktuelles/artikelansicht/neuer-qualifikationsrahmen-von-kmk-und-hrk.html). Da steht auch klar "Aus der Zuordnung von Abschlüssen zu den Niveaustufen folgen keine Berechtigungen. Diese ergeben sich aus landes- und bundesrechtlichen Regelungen."

Im neuen Qualifikationsrahmen wird für die Masterebene auch ein Spielraum von 240 bis 300 ECTS Punkten angegeben, während es nur die 300 im Beschlus von 2005 waren.

In jedem Fall soll es ja eine Regelung im Land geben, spät. in der obersten Dienstbehörde, um so etwas zu klären. Wenn die oberste Landebehörde wirklich den KMK Beschluss heranzieht, schön und gut, aber dann doch auch bitte den von 2017.

tochris06

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Alternativ kannst du dich auch auf ausgeschriebene Stellen den Bundes bewerben und den Dienstherrn wechseln.

Ansonsten: Sofern Beamte eine Rechtsauskunft geben, muss diese korrekt sein. Eine fehlerhafte Rechtsauskunft stellt in der Regel immer eine Amtspflichtverletzung dar. Auch dann, wenn der Beamte keine Rechtsauskunft hätte geben müssen. Etwaiger finanzieller Schaden kann damit ggf. geltend gemacht werden.

KRiotNRW

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Wo steht das , dass eine Falschinformation eines Beamten eine Amtspflichtverletzung wäre? Im anderen Forum schrieb nur jemand "Niemand ist unfehlbar und in der Personalabteilung sitzen auch nur Menschen. Rechtsverbindliche Aussagen treffen Personalabteilungen in der Regel nicht. Das ist die Aufgabe von Juristen."

Wasserkopp

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Da die Infos der KMK teilweise "relativ neu" sind, ist die Frage eher, ob die Aussage nicht damals korrekt war und mittlerweile einfach neue Anmerkungen seitens der KMK gemacht wurden.

Oberamtsfuzzi

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Rechtsverbindliche Aussagen (...) Das ist die Aufgabe von Juristen."
LOL Schenkelklopfer :D ;)

Bundesjogi

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Für die versprochene Verbeamtung kämpfen auf jeden Fall und ich drücke Dir die Daumen. Allerdings ist das "umsonst" mir zu reißerisch, immerhin hast du jetzt eine Stelle im hD, die auch ohne Verbeamtung wesentlich lukrativer sein dürfte als deine vorherige im gD. Diese zwei Jahre waren so oder so gut investiert.

tochris06

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Wo steht das , dass eine Falschinformation eines Beamten eine Amtspflichtverletzung wäre? Im anderen Forum schrieb nur jemand "Niemand ist unfehlbar und in der Personalabteilung sitzen auch nur Menschen. Rechtsverbindliche Aussagen treffen Personalabteilungen in der Regel nicht. Das ist die Aufgabe von Juristen."

Da gibt es einige Urteile zu. Sofern ein Beamter eine Rechtsauskunft gibt, muss diese zutreffend sein. Hat mein Anwalt mal rausgesucht, da ich gegen den Dienstherrn in einer anderen Sache klage. Da hat die Personalabteilung auch eine fehlerhafte Rechtsauskunft gegeben.

EiTee

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Ich könnte auch versprechen, dass jemand verbeamtet wird, auch gerne im Endamt der Laufbahngruppe.

Welche Konsequenz hat dies? Keine!

Somit ist jeder Klageversuch ein Kampf gegen Windmühlen. Weder die Verbeamtung wird dadurch erzielbar sein und erst recht keine Konsequenzen für die Person, welche die Information erteilte.