Autor Thema: Dienstherr will Teilzeit nicht wie beantragt genehmigen  (Read 2339 times)

b20

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Hallo Leute,

ich habe vor ca. 6 Monaten einen Teilzeitantrag für 3 Jahre, Beginn ab April gestellt. Diesen Antrag hat  mein Dienstherr bisher nicht genehmigt. Er hat angekündigt, den Antrag weiter zu prüfen und die Teilzeit ggf.  zu einem späteren Zeitpunkt  zu genehmigen.

Ein späterer Beginn paßt mir aber nicht ins Konzept, da sie dann mit einer möglichen Altersteilzeit kollidieren würde. Kann ich die Teilzeit ablehnen, wenn sie irgendwann genehmigt wird, weil sie ja nicht meinem Antrag entspricht?

flip

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Antw:Dienstherr will Teilzeit nicht wie beantragt genehmigen
« Antwort #1 am: 02.05.2024 16:15 »
Wie sollte etwas anderes genehmigt werden, als beantragt? Entweder es wird genehmigt oder abgelehnt.

b20

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Antw:Dienstherr will Teilzeit nicht wie beantragt genehmigen
« Antwort #2 am: 02.05.2024 18:12 »
Ich habe eben noch keine Genehmigung bekommen, sondern nur die Mitteilung, daß Teilzeit eventuell später genehmigt wird, wenn keine dienstliche Gründe dagegen sprechen. So könnte es kommen:
  • Beantragt Teilzeit ab April 2024.
  • Mitteilung, daß Teilzeit ab November 2024


clarion

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Antw:Dienstherr will Teilzeit nicht wie beantragt genehmigen
« Antwort #3 am: 02.05.2024 18:17 »
Hallo, warum fragst Du nicht nach und kündigst eine Untätigkeitsklage an. Der Antrag ist schon so zu entscheiden wie er gestellt wurde. Was sagt denn der PR zu der Sache?


b20

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Antw:Dienstherr will Teilzeit nicht wie beantragt genehmigen
« Antwort #4 am: 02.05.2024 18:51 »
Die Sache zieht sich schon länger mit einigen Kapriolen - ich möchte das hier nicht ausbreiten. 

Untätigkeitsklage bringt nichts - dann kommt halt eine Ablehnung aufgrund dienstlicher Gründe. Bei unserer Personalsituation ist das leicht zu begründen.

Kurzum also: wenn der Dienstherr schreibt, daß ich ab November Teilzeit habe, kann ich das ablehnen, da dies nicht meinem Antrag entspricht.


MoinMoin

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Antw:Dienstherr will Teilzeit nicht wie beantragt genehmigen
« Antwort #5 am: 02.05.2024 19:29 »
oder annehmen mit dem dir genehmen ende datum

Finanzbeamter

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Antw:Dienstherr will Teilzeit nicht wie beantragt genehmigen
« Antwort #6 am: 03.05.2024 07:35 »
Ich würde mich da nicht so leicht ins Bockhorn jagen lassen. Auch wenn eure Personalsituation angespannt ist, gibt es immer noch ein Recht auf Teilzeit.

Die Hürden, dieses mit dem Verweis auf dienstliche Gründe zu umgehen, liegen meines Wissens sehr, sehr hoch.

Also nur Mut und auf in den Kampf!  ;)

MoinMoin

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Antw:Dienstherr will Teilzeit nicht wie beantragt genehmigen
« Antwort #7 am: 03.05.2024 07:44 »
Mal eine doofe Frage, der AG ist also gesetzesuntreu in dem er seine Entscheidung nicht fristgerecht bekanntgibt?
Laut TzBfG gilt doch §8 (in Verbindung mit §9a .3):
(5) Die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung in Textform mitzuteilen.

Tagelöhner

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Antw:Dienstherr will Teilzeit nicht wie beantragt genehmigen
« Antwort #8 am: 03.05.2024 08:10 »
Und inwiefern finden die Rechtsansprüche auf Teilzeit nach TzBfG überhaupt Anwendung auf Beamtenverhältnisse?

Im Beamtenbereich wird alles durch die einschlägigen Beamtengesetze z.B. auf Landes- bzw. Bundesebene geregelt.

Was macht dich also so sicher überhaupt einen Anspruch auf Teilzeit zu haben, den dein Dienstherr auch noch ernsthaft prüfen müsste?

Darauf hätte ein treuer Staatsdiener, der sich unter die lebenslange Fuchtel von Recht und Gesetz gegeben hat, aber auch selber kommen können.

Grandia

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Antw:Dienstherr will Teilzeit nicht wie beantragt genehmigen
« Antwort #9 am: 03.05.2024 08:30 »
Und inwiefern finden die Rechtsansprüche auf Teilzeit nach TzBfG überhaupt Anwendung auf Beamtenverhältnisse?

Im Beamtenbereich wird alles durch die einschlägigen Beamtengesetze z.B. auf Landes- bzw. Bundesebene geregelt.

Was macht dich also so sicher überhaupt einen Anspruch auf Teilzeit zu haben, den dein Dienstherr auch noch ernsthaft prüfen müsste?

Darauf hätte ein treuer Staatsdiener, der sich unter die lebenslange Fuchtel von Recht und Gesetz gegeben hat, aber auch selber kommen können.

Zumindest in Nds. darf den dienstlichen Belangen nichts im Wege stehen. Ein Anrecht auf Teilzeit gibt es bei uns nichtmal bei Pflegebedürftigkeit eines Familienangehörigen. Es wird bei 25% bis 50% vor allem bei Familien aber häufig gewährt, weil nur so einige Stellen wenigstens halb besetzt werden. Lieber eine halbe Stelle als keine.

In Zeiten von Google ist es seltsam, wenn man das nicht in 5 Minuten raus bekommt.

Tagelöhner

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Antw:Dienstherr will Teilzeit nicht wie beantragt genehmigen
« Antwort #10 am: 03.05.2024 08:32 »
@Grandia

Genau das meine ich, im Beamtenbereich ist Teilzeit völlig anders aufgehängt und viel vom guten Willen des Dienstherrn abhängig. Der TE scheint das aber völlig zu verkennen.

Hierbei handelt es sich so gesehen einmal um einen Nachteil, der dem Beamtenverhältnis innewohnt. Es ist vom Grundsatz her ein auf Vollzeit ausgelegtes Dienstverhältnis.

MoinMoin

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Antw:Dienstherr will Teilzeit nicht wie beantragt genehmigen
« Antwort #11 am: 03.05.2024 08:33 »
Und inwiefern finden die Rechtsansprüche auf Teilzeit nach TzBfG überhaupt Anwendung auf Beamtenverhältnisse?
Ups thread nicht beachtet. Sorry

b20

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Antw:Dienstherr will Teilzeit nicht wie beantragt genehmigen
« Antwort #12 am: 03.05.2024 08:41 »
Genau das meine ich, im Beamtenbereich ist Teilzeit völlig anders aufgehängt und viel vom guten Willen des Dienstherrn abhängig. Der TE scheint das aber völlig zu verkennen.
Mache scheinen der deutschen Sprache nicht wirklich mächtig. Wo habe ich behauptet, ein Recht auf Teilzeit zu haben?

Grandia

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Antw:Dienstherr will Teilzeit nicht wie beantragt genehmigen
« Antwort #13 am: 03.05.2024 08:48 »
@Grandia

Genau das meine ich, im Beamtenbereich ist Teilzeit völlig anders aufgehängt und viel vom guten Willen des Dienstherrn abhängig. Der TE scheint das aber völlig zu verkennen.

Hierbei handelt es sich so gesehen einmal um einen Nachteil, der dem Beamtenverhältnis innewohnt. Es ist vom Grundsatz her ein auf Vollzeit ausgelegtes Dienstverhältnis.


Der Beamte soll seine Arbeitskraft vollständig zur Verfügung stellen. Wie gesagt wird die Teilzeitbeschäftigung trotzdem oft angenommen. Gut begründet ist das sicherlich eine kleine Hürde. Ungeduld ist hier die größte Hürde.

Casa

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Antw:Dienstherr will Teilzeit nicht wie beantragt genehmigen
« Antwort #14 am: 03.05.2024 09:54 »
Es gibt für Beamte zumindest kein uneingeschränktes Recht auf Teilzeit.
Der Teilzeit dürfen dienstliche Belange nicht entgegen stehen.

Jahrelanger Personalmangel ist kein dienstlicher Belang, der berücksichtigt werden kann, da dies in der Sphäre des Dienstherren liegt. Der Dienstherr hat immer so viele Mitarbeiter vorzuhalten, dass er auch kurzfristige Ausfälle kompensieren kann. Deswegen darf er bei Krankheit anderer Mitarbeiter einen Mitarbeiter nicht aus dem Urlaub zurück beordern.
Wenn der Grundsatz schon für kurzfristige Ausfälle gilt, gilt er erst recht für planbare "Ausfälle."

Bei einem Antrag auf Teilzeit, ab April 2024, und wenn der Antrag bereits 6 Monate gestellt ist, würde ich langsam aber mal zu Potte kommen.
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