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Kollegin "anzeigen"?

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schnurri:
Hallo,

eine neue Kollegin seit drei Monaten im Einwohnermeldeamt guckt sich immer mal Personen im Melderegister an, für die sie keine rechtliche Grundlage, kein dienstliches Interesse hat. Da sind Freunde von ihr dabei, Verwandte, Kollegen aus dem Haus ...

Nun ist sie sonst eine ganz Liebe und sonst auch fachlich echt top, obwohl noch gar nicht so lange dabei, und gegenüber Kollegen und Bürgern sowas von freundlich, da kommt keiner an sie ran.

Aber ich weiß natürlich auch, dass das nicht ok ist. Hab ihr das auch mal durch die Blume gesagt.

Jetzt bin ich hin- und hergerissen und überlege, sie intern anzuzeigen. Nicht nur deswegen, dass ich nicht selbst eine auf den Deckel bekomme, weil ich bekanntes Unrechtmäßiges nicht gemeldet habe.

Wenn ich sie melde, dann ist sie weg. D. h., mein Dienststellenleiter wird die IT beauftragen und sich dieses Aufrufen von Datensätzen schriftlich geben lassen. Namen von Kollegen sind ja bekannt und da kann er schnell suchen und filtern (lassen). Bei Freunden, Verwandten ... geht das auch, wäre aber schwieriger, aber immerhin ließen sich Datensätze filtern, wo ein aufgerufener Datensatz nicht mit irgendwelchen Arbeiten, Aktenzeichen ... versehen sind? Nachdem dann die Datensätze der Kollegen bestätigt wurden, wird es eine Probezeitkündigung geben, ohne Angabe von Gründen.

So male ich mir das bis zu diesem Punkt aus.

Was aber könnte sie noch erwarten?

Handelt es sich dabei nicht um Datenschutzverstöße, wo jeder Verstoß bis zu 30.000 € kostet oder sogar mit Gefängnis bestraft werden kann?

Das würde ich ihr natürlich auch nicht antun wollen!

Was meint ihr?

Dankeschön.

GLG

ike:
Sie ist neu und wird halt das System ausprobieren wollen.
Was ist daran falsch?

clarion:
Ein deutlicher Hinweis auf den Datenschutz sollte man ihr geben.

modesty:
Als erstes lass mich raten: Beide Personen (Kollegin und du) weiblichen Geschlechts?

Als nächstes: Habt ihr keine Hierarchie und Kontrolle? Ist denn in deiner Aufgabenbeschreibung vermerkt "Kontrolle der Abfragen von Kolleginnen"? Falls nein, was soll der Satz "dass ich nicht selbst eine auf den Deckel bekomme, weil ich bekanntes Unrechtmäßiges nicht gemeldet habe."

Ist es bei euch Voraussetzung, die die deutsche Sprache zu beherrschen?

schnurri:

--- Zitat von: ike am 02.05.2024 23:09 ---Sie ist neu und wird halt das System ausprobieren wollen.
Was ist daran falsch?

--- End quote ---

So, wie ich es gelernt habe, darf man nicht einfach in einem amtlichen Verzeichnis Datensätze aufrufen, wofür man kein rechtliches berechtigtes Interesse hat.

Ich persönlich hätte damit kein Problem, wenn es eben nicht diese Vorschriften geben würde.

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