Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Kollegin "anzeigen"?

<< < (2/27) > >>

schnurri:

--- Zitat von: clarion am 02.05.2024 23:17 ---Ein deutlicher Hinweis auf den Datenschutz sollte man ihr geben.

--- End quote ---

Wo genau was drinsteht? Dass man Datensätze nicht ohne rechtliche Grundlage nicht aufrufen darf?

Ist es nicht so, dass man nur fürs Probieren selbst auch eine rechtliche Grundlage braucht und wenn es diese nicht gibt, darf man eben auch nicht Datensätze öffnen, für die es keine rechtliche Grundlage gibt?

schnurri:

--- Zitat von: modesty am 02.05.2024 23:21 ---Als erstes lass mich raten: Beide Personen (Kollegin und du) weiblichen Geschlechts?

Als nächstes: Habt ihr keine Hierarchie und Kontrolle? Ist denn in deiner Aufgabenbeschreibung vermerkt "Kontrolle der Abfragen von Kolleginnen"? Falls nein, was soll der Satz "dass ich nicht selbst eine auf den Deckel bekomme, weil ich bekanntes Unrechtmäßiges nicht gemeldet habe."

--- End quote ---

Ja, ich auch Frau.

Eine solche Aufgabenbeschreibung gibts nicht.

Sjuda:
Kinder, Kinder...

Wenn ich für jeden Datenschutzverstoß einen Cent bekommen hätte, dann würdet ihr mich mittlerweile auf der Forbes-Liste finden*

Manchmal braucht es vielleicht eine Ansage:

Kümmere dich um deine eigenen Angelegenheiten! Es wäre an Erbärmlichkeit kaum zu überbieten, die Kollegin anzuschwärzen. Es besteht anscheinend kein Vorgesetztenverhältnis zwischen euch und du bist auch nicht Datenschutzverantwortliche. Selbst dann wäre ein (erneuter) kollegialer Hinweis als milderes Mittel angebracht. Losgelöst von der rechtlichen Würdigung der im Raum stehenden Verstöße: ist das gelegentliche Rumschnarchen im Datenbestand denn wirklich so schwerwiegend? Finde ich persönlich nicht, solange die Daten nicht weiterverwendet werden.






*Das war ein Scherz, bevor mich hier noch eine übermotivierte und dem Anschein nach dienstlich nicht ausgelastete "Kollegin" anzeigt.

clarion:
Genau, Einsichtnahme nur für berechtigtes Interesse. Ich kenne es auch so, dass man bei der Abfrage ein Feld für ein Aktenzeichen oder Kurzbeschreibung ausfüllen muss, z.B. Anfrage des Gläubigers o.ä. Einarbeiten kann man Mitarbeiter auch anhand realer Fälle. Diese Datanbanken sind auch einfach zu bedienen,  so dass ich ausschließen würde, dass man stundenlang üben müsste.

Bei uns gibt es auch eine Handreichung, welche Lebensumstände als berechtigtes Interesse gelten. Mal schauen, wo der Kollege wohnt gehört definitiv nicht dazu.

Übermäßige Neugierde ist ungenehm, aber auch Gepetze

Sjuda:
Ich gebe auch zu bedenken, dass die Kontrolle des Verhaltens der Kollegin, etwa durch Bereitstellung der Zugriffsprotokolle durch die IT, an bestimme Regeln gebunden ist. 

Es braucht einen konkreten und belegbaren Anhaltspunkt, bevor man hier tätig werden darf. Ein unbegründeter Verdacht dürfte nicht ausreichend sein. Der Vorgesetzte bzw. Arbeitgeber braucht etwas belastbares. Das wäre dann hier bisher nur deine (schriftliche) Aussage, die dann in jedem Fall für die Akten festgehalten werden müsste.
Möglicherweise ist schon bei der Sichtung der Zugriffsprotokolle auch der Personalrat zu beteiligen.

Auch wenn vielleicht der Name unter Verschluss gehalten werden kann, wird mit Sicherheit die Information in eurem Hause die Runde machen, dass eine Kollegin die andere angeschwärzt hat, gff. mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version