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Kollegin "anzeigen"?
MoinMoin:
--- Zitat von: schnurri am 03.05.2024 06:07 ---
--- Zitat von: modesty am 02.05.2024 23:21 ---Als erstes lass mich raten: Beide Personen (Kollegin und du) weiblichen Geschlechts?
Als nächstes: Habt ihr keine Hierarchie und Kontrolle? Ist denn in deiner Aufgabenbeschreibung vermerkt "Kontrolle der Abfragen von Kolleginnen"? Falls nein, was soll der Satz "dass ich nicht selbst eine auf den Deckel bekomme, weil ich bekanntes Unrechtmäßiges nicht gemeldet habe."
--- End quote ---
Ja, ich auch Frau.
Eine solche Aufgabenbeschreibung gibts nicht.
--- End quote ---
Geh zu deiner Kollegin hin, sage ihr, ohne Blumen sondern knallhart, dass ihr verhalten ihr eine fristlose Entlassung zur Folge haben kann und du sie doch gerne weiterhin als Kollegin behalten möchtest.
Und dann ist der Rest Aufgabe der Innenrevision und des IT Auditings
Wenn sie üben will dann mit Personen die weit außerhalb ihrer persönlichen Hemisphäre liegen.
Soviel Verstand und Anstand sollte man haben.
ElBarto:
Also wir pflegen auch einen Bestand mit Sozialdaten unserer Kunden.
Früher, vor der DSGVO war alles nicht so schlimm.
Inzwischen gab es schon Abmahnungen wenn jemand mal in die Datensätze politischer Persönlichkeiten geschaut hat.
Herumstübern außerhalb der eigenen Zuständigkeit wird bestraft.
Für fälle von Kollegen oder ehemaligen gibt es spezielle Zuständigkeiten.
Und darauf wird regelmäßig hingewiesen.
Und das man das schonmal machen kann, mag moralisch ok sein und kann man mit dem eigenen Gewissen bestimmt vereinbaren. Wenn aber Polizisten um Rang und Status fürchten müssen wenn sie ein Kennzeichen oder andere Daten ohne dienstlichen Grund nachsehen, dann sollte das woanders auch nicht gehen.
MoinMoin:
--- Zitat von: ElBarto am 03.05.2024 08:15 ---Also wir pflegen auch einen Bestand mit Sozialdaten unserer Kunden.
Früher, vor der DSGVO war alles nicht so schlimm.
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Früher vor der DSGVO durfte man es genauso wenig und es war genauso schlimm, aber es hat sich keiner darum gekümmert.
Jetzt werden diese Vergehen halt eher beachtet.
Das DSGVO hat nicht wirklich die Regelungen verschärft, sondern nur die Folgen.
Julianx1:
Genau so! Ehrlich und direkt.
--- Zitat von: MoinMoin am 03.05.2024 07:07 ---
--- Zitat von: schnurri am 03.05.2024 06:07 ---
--- Zitat von: modesty am 02.05.2024 23:21 ---Als erstes lass mich raten: Beide Personen (Kollegin und du) weiblichen Geschlechts?
Als nächstes: Habt ihr keine Hierarchie und Kontrolle? Ist denn in deiner Aufgabenbeschreibung vermerkt "Kontrolle der Abfragen von Kolleginnen"? Falls nein, was soll der Satz "dass ich nicht selbst eine auf den Deckel bekomme, weil ich bekanntes Unrechtmäßiges nicht gemeldet habe."
--- End quote ---
Ja, ich auch Frau.
Eine solche Aufgabenbeschreibung gibts nicht.
--- End quote ---
Geh zu deiner Kollegin hin, sage ihr, ohne Blumen sondern knallhart, dass ihr verhalten ihr eine fristlose Entlassung zur Folge haben kann und du sie doch gerne weiterhin als Kollegin behalten möchtest.
Und dann ist der Rest Aufgabe der Innenrevision und des IT Auditings
Wenn sie üben will dann mit Personen die weit außerhalb ihrer persönlichen Hemisphäre liegen.
Soviel Verstand und Anstand sollte man haben.
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Besoldungsrechner:
Dieses Denunziantentum unter Kollegen immer. Ekelhaft mehr fällt mir dazu nicht mehr ein. Früher hat man es so gemacht, dass man sich mit dem Kollegen auf ein Bier getroffen hat, und einfach gefragt hat welchen Hintergrund diese Aktion hat und fertig.
Aber passt mittlerweile zu diesem Land wie die Faust aufs Auge. Leute hinterhältigst, ohne Rückrat ansch***** um sich ggf. einen eigenen Vorteil zu verschaffen. Schwerpunktmäßig Im öD und bei "Frauen" zu beobachten.
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