Autor Thema: Kollegin "anzeigen"?  (Read 7688 times)

schnurri

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Kollegin "anzeigen"?
« am: 02.05.2024 21:58 »
Hallo,

eine neue Kollegin seit drei Monaten im Einwohnermeldeamt guckt sich immer mal Personen im Melderegister an, für die sie keine rechtliche Grundlage, kein dienstliches Interesse hat. Da sind Freunde von ihr dabei, Verwandte, Kollegen aus dem Haus ...

Nun ist sie sonst eine ganz Liebe und sonst auch fachlich echt top, obwohl noch gar nicht so lange dabei, und gegenüber Kollegen und Bürgern sowas von freundlich, da kommt keiner an sie ran.

Aber ich weiß natürlich auch, dass das nicht ok ist. Hab ihr das auch mal durch die Blume gesagt.

Jetzt bin ich hin- und hergerissen und überlege, sie intern anzuzeigen. Nicht nur deswegen, dass ich nicht selbst eine auf den Deckel bekomme, weil ich bekanntes Unrechtmäßiges nicht gemeldet habe.

Wenn ich sie melde, dann ist sie weg. D. h., mein Dienststellenleiter wird die IT beauftragen und sich dieses Aufrufen von Datensätzen schriftlich geben lassen. Namen von Kollegen sind ja bekannt und da kann er schnell suchen und filtern (lassen). Bei Freunden, Verwandten ... geht das auch, wäre aber schwieriger, aber immerhin ließen sich Datensätze filtern, wo ein aufgerufener Datensatz nicht mit irgendwelchen Arbeiten, Aktenzeichen ... versehen sind? Nachdem dann die Datensätze der Kollegen bestätigt wurden, wird es eine Probezeitkündigung geben, ohne Angabe von Gründen.

So male ich mir das bis zu diesem Punkt aus.

Was aber könnte sie noch erwarten?

Handelt es sich dabei nicht um Datenschutzverstöße, wo jeder Verstoß bis zu 30.000 € kostet oder sogar mit Gefängnis bestraft werden kann?

Das würde ich ihr natürlich auch nicht antun wollen!

Was meint ihr?

Dankeschön.

GLG

ike

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Antw:Kollegin "anzeigen"?
« Antwort #1 am: 02.05.2024 23:09 »
Sie ist neu und wird halt das System ausprobieren wollen.
Was ist daran falsch?

clarion

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Antw:Kollegin "anzeigen"?
« Antwort #2 am: 02.05.2024 23:17 »
Ein deutlicher Hinweis auf den Datenschutz sollte man ihr geben.

modesty

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Antw:Kollegin "anzeigen"?
« Antwort #3 am: 02.05.2024 23:21 »
Als erstes lass mich raten: Beide Personen (Kollegin und du) weiblichen Geschlechts?

Als nächstes: Habt ihr keine Hierarchie und Kontrolle? Ist denn in deiner Aufgabenbeschreibung vermerkt "Kontrolle der Abfragen von Kolleginnen"? Falls nein, was soll der Satz "dass ich nicht selbst eine auf den Deckel bekomme, weil ich bekanntes Unrechtmäßiges nicht gemeldet habe."

Ist es bei euch Voraussetzung, die die deutsche Sprache zu beherrschen?

schnurri

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Antw:Kollegin "anzeigen"?
« Antwort #4 am: 03.05.2024 06:03 »
Sie ist neu und wird halt das System ausprobieren wollen.
Was ist daran falsch?

So, wie ich es gelernt habe, darf man nicht einfach in einem amtlichen Verzeichnis Datensätze aufrufen, wofür man kein rechtliches berechtigtes Interesse hat.

Ich persönlich hätte damit kein Problem, wenn es eben nicht diese Vorschriften geben würde.

schnurri

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Antw:Kollegin "anzeigen"?
« Antwort #5 am: 03.05.2024 06:05 »
Ein deutlicher Hinweis auf den Datenschutz sollte man ihr geben.

Wo genau was drinsteht? Dass man Datensätze nicht ohne rechtliche Grundlage nicht aufrufen darf?

Ist es nicht so, dass man nur fürs Probieren selbst auch eine rechtliche Grundlage braucht und wenn es diese nicht gibt, darf man eben auch nicht Datensätze öffnen, für die es keine rechtliche Grundlage gibt?

schnurri

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Antw:Kollegin "anzeigen"?
« Antwort #6 am: 03.05.2024 06:07 »
Als erstes lass mich raten: Beide Personen (Kollegin und du) weiblichen Geschlechts?

Als nächstes: Habt ihr keine Hierarchie und Kontrolle? Ist denn in deiner Aufgabenbeschreibung vermerkt "Kontrolle der Abfragen von Kolleginnen"? Falls nein, was soll der Satz "dass ich nicht selbst eine auf den Deckel bekomme, weil ich bekanntes Unrechtmäßiges nicht gemeldet habe."

Ja, ich auch Frau.

Eine solche Aufgabenbeschreibung gibts nicht.


Sjuda

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Antw:Kollegin "anzeigen"?
« Antwort #7 am: 03.05.2024 06:30 »
Kinder, Kinder...

Wenn ich für jeden Datenschutzverstoß einen Cent bekommen hätte, dann würdet ihr mich mittlerweile auf der Forbes-Liste finden*

Manchmal braucht es vielleicht eine Ansage:

Kümmere dich um deine eigenen Angelegenheiten! Es wäre an Erbärmlichkeit kaum zu überbieten, die Kollegin anzuschwärzen. Es besteht anscheinend kein Vorgesetztenverhältnis zwischen euch und du bist auch nicht Datenschutzverantwortliche. Selbst dann wäre ein (erneuter) kollegialer Hinweis als milderes Mittel angebracht. Losgelöst von der rechtlichen Würdigung der im Raum stehenden Verstöße: ist das gelegentliche Rumschnarchen im Datenbestand denn wirklich so schwerwiegend? Finde ich persönlich nicht, solange die Daten nicht weiterverwendet werden.






*Das war ein Scherz, bevor mich hier noch eine übermotivierte und dem Anschein nach dienstlich nicht ausgelastete "Kollegin" anzeigt.

clarion

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Antw:Kollegin "anzeigen"?
« Antwort #8 am: 03.05.2024 06:42 »
Genau, Einsichtnahme nur für berechtigtes Interesse. Ich kenne es auch so, dass man bei der Abfrage ein Feld für ein Aktenzeichen oder Kurzbeschreibung ausfüllen muss, z.B. Anfrage des Gläubigers o.ä. Einarbeiten kann man Mitarbeiter auch anhand realer Fälle. Diese Datanbanken sind auch einfach zu bedienen,  so dass ich ausschließen würde, dass man stundenlang üben müsste.

Bei uns gibt es auch eine Handreichung, welche Lebensumstände als berechtigtes Interesse gelten. Mal schauen, wo der Kollege wohnt gehört definitiv nicht dazu.

Übermäßige Neugierde ist ungenehm, aber auch Gepetze

Sjuda

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Antw:Kollegin "anzeigen"?
« Antwort #9 am: 03.05.2024 07:02 »
Ich gebe auch zu bedenken, dass die Kontrolle des Verhaltens der Kollegin, etwa durch Bereitstellung der Zugriffsprotokolle durch die IT, an bestimme Regeln gebunden ist. 

Es braucht einen konkreten und belegbaren Anhaltspunkt, bevor man hier tätig werden darf. Ein unbegründeter Verdacht dürfte nicht ausreichend sein. Der Vorgesetzte bzw. Arbeitgeber braucht etwas belastbares. Das wäre dann hier bisher nur deine (schriftliche) Aussage, die dann in jedem Fall für die Akten festgehalten werden müsste.
Möglicherweise ist schon bei der Sichtung der Zugriffsprotokolle auch der Personalrat zu beteiligen.

Auch wenn vielleicht der Name unter Verschluss gehalten werden kann, wird mit Sicherheit die Information in eurem Hause die Runde machen, dass eine Kollegin die andere angeschwärzt hat, gff. mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen.

MoinMoin

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Antw:Kollegin "anzeigen"?
« Antwort #10 am: 03.05.2024 07:07 »
Als erstes lass mich raten: Beide Personen (Kollegin und du) weiblichen Geschlechts?

Als nächstes: Habt ihr keine Hierarchie und Kontrolle? Ist denn in deiner Aufgabenbeschreibung vermerkt "Kontrolle der Abfragen von Kolleginnen"? Falls nein, was soll der Satz "dass ich nicht selbst eine auf den Deckel bekomme, weil ich bekanntes Unrechtmäßiges nicht gemeldet habe."

Ja, ich auch Frau.

Eine solche Aufgabenbeschreibung gibts nicht.
Geh zu deiner Kollegin hin, sage ihr, ohne Blumen sondern knallhart, dass ihr verhalten ihr eine fristlose Entlassung zur Folge haben kann und du sie doch gerne weiterhin als Kollegin behalten möchtest.

Und dann ist der Rest Aufgabe der Innenrevision und des IT Auditings

Wenn sie üben will dann mit Personen die weit außerhalb ihrer persönlichen Hemisphäre liegen.
Soviel Verstand und Anstand sollte man haben.

ElBarto

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Antw:Kollegin "anzeigen"?
« Antwort #11 am: 03.05.2024 08:15 »
Also wir pflegen auch einen Bestand mit Sozialdaten unserer Kunden.

Früher, vor der DSGVO war alles nicht so schlimm.
Inzwischen gab es schon Abmahnungen wenn jemand mal in die Datensätze politischer Persönlichkeiten geschaut hat.
Herumstübern außerhalb der eigenen Zuständigkeit wird bestraft.
Für fälle von Kollegen oder ehemaligen gibt es spezielle Zuständigkeiten.

Und darauf wird regelmäßig hingewiesen.

Und das man das schonmal machen kann, mag moralisch ok sein und kann man mit dem eigenen Gewissen bestimmt vereinbaren. Wenn aber Polizisten um Rang und Status fürchten müssen wenn sie ein Kennzeichen oder andere Daten ohne dienstlichen Grund nachsehen, dann sollte das woanders auch nicht gehen.

 

MoinMoin

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Antw:Kollegin "anzeigen"?
« Antwort #12 am: 03.05.2024 08:35 »
Also wir pflegen auch einen Bestand mit Sozialdaten unserer Kunden.

Früher, vor der DSGVO war alles nicht so schlimm.
Früher vor der DSGVO durfte man es genauso wenig und es war genauso schlimm, aber es hat sich keiner darum gekümmert.
Jetzt werden diese Vergehen halt eher beachtet.
Das DSGVO hat nicht wirklich die Regelungen verschärft, sondern nur die Folgen.

Julianx1

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Antw:Kollegin "anzeigen"?
« Antwort #13 am: 03.05.2024 08:57 »
Genau so! Ehrlich und direkt.

Als erstes lass mich raten: Beide Personen (Kollegin und du) weiblichen Geschlechts?

Als nächstes: Habt ihr keine Hierarchie und Kontrolle? Ist denn in deiner Aufgabenbeschreibung vermerkt "Kontrolle der Abfragen von Kolleginnen"? Falls nein, was soll der Satz "dass ich nicht selbst eine auf den Deckel bekomme, weil ich bekanntes Unrechtmäßiges nicht gemeldet habe."

Ja, ich auch Frau.

Eine solche Aufgabenbeschreibung gibts nicht.
Geh zu deiner Kollegin hin, sage ihr, ohne Blumen sondern knallhart, dass ihr verhalten ihr eine fristlose Entlassung zur Folge haben kann und du sie doch gerne weiterhin als Kollegin behalten möchtest.

Und dann ist der Rest Aufgabe der Innenrevision und des IT Auditings

Wenn sie üben will dann mit Personen die weit außerhalb ihrer persönlichen Hemisphäre liegen.
Soviel Verstand und Anstand sollte man haben.

Besoldungsrechner

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Antw:Kollegin "anzeigen"?
« Antwort #14 am: 03.05.2024 09:05 »
Dieses De­nun­zi­an­ten­tum unter Kollegen immer. Ekelhaft mehr fällt mir dazu nicht mehr ein. Früher hat man es so gemacht, dass man sich mit dem Kollegen auf ein Bier getroffen hat, und einfach gefragt hat welchen Hintergrund diese Aktion hat und fertig.

Aber passt mittlerweile zu diesem Land wie die Faust aufs Auge. Leute hinterhältigst, ohne Rückrat ansch***** um sich ggf. einen eigenen Vorteil zu verschaffen. Schwerpunktmäßig Im öD und bei "Frauen" zu beobachten.