Autor Thema: Was beachten hinsichtlich VBL beim Verlassen des ÖD 10 Jahre vor der Rente?  (Read 1208 times)

Buero 72

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Ich arbeite bei einem Bundesland und strebe mittelfristig einen Wechsel an, der mich evtl. aus dem ÖD raus bringt, falls es in einer Kommune nicht klappt.
Dann hätte ich, vorausgesetzt meine Weiterbildungen klappen alle und mein Zeitplan ist gnädig, noch ungefähr Pimaldaumen 10 Jahre bis zur Rente. 
Liegt die VBL dann einfach bis zum Rentenantrag in der Warteschleife oder könnte es da irgendwelche bösen Überraschungen geben? Was weiß ich, Kürzungen oder sowas? Hab mich damit noch nie beschäftigt und auf der VBL-Seite verstehe ich das nicht wirklich.
Danke!

brian

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Wenn Du die Mindesteinzahlungszeit von 5 Jahren erreicht hast, bleibt Dir die Zusatzrente erhalten und wir dann zur Rente ausgezahlt.

MoinMoin

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und wenn du ein paar Jahre später wieder zurück in den öD gehst, denn geht es auch mit der VBL weiter (so war es bei mir)

Rentenonkel

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Mit der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses werden Sie aus der Pflichtversicherung abgemeldet. Es entsteht eine beitragsfreie Versicherung. Ein besonderer Antrag muss hierfür nicht gestellt werden. Ihre bis dahin erworbenen Anwartschaften bleiben Ihnen erhalten. Diese können sich durch Zuteilung von Bonuspunkten noch erhöhen, sofern Sie bereits eine Wartezeit von 120 Umlage-/Beitragsmonaten erfüllt haben.

Eine Fortführung der VBLklassik durch eigene freiwillige Beiträge nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses ist nicht möglich. Sofern Sie aber noch während Ihrer Beschäftigung im öffentlichen Dienst bei der VBL eine freiwillige Versicherung begründet haben, können Sie diese nach Ende Ihres Arbeitsverhältnisses fortführen.

Die Beitragsfreiheit Ihrer VBLklassik endet, sobald Sie aufgrund einer erneuten Beschäftigung im öffentlichen Dienst wieder bei uns pflichtversichert werden. Über Ihren neuen Arbeitgeber werden nun wieder weitere Rentenbausteine zur Erwerbsminderungs-, Alters- und Hinterbliebenenversorgung in der VBLklassik für Sie angespart.

Sollten Sie nicht bereits mit Ihrem Antrag auf die freiwillige Versicherung einen entsprechenden Fortsetzungsantrag gestellt haben, müssen Sie innerhalb einer Frist von drei Monaten diesen Antrag stellen. Die Frist beginnt mit dem Ende Ihrer Pflichtversicherung zu laufen.

Für Anwartschaften aus Beiträgen, die von Ihnen nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis im Rahmen einer privaten Fortsetzung eingezahlt wurden, besteht keine subsidiäre Einstandspflicht Ihres ehemaligen Arbeitgebers. Setzen Sie Ihre freiwillige Versicherung nicht fort, wird diese beitragsfrei gestellt und kann danach nicht mehr wiederaufleben. Nach Eintritt des Versicherungsfalls erhalten Sie aus der freiwilligen Versicherung Ihre zusätzliche Betriebsrente von der VBL.

Für nähere Infos ist es ratsam, sich direkt mit der VBL in Verbindung zu setzen und sich dort beraten zu lassen.

Buero 72

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Danke Euch, das ist beruhigend zu wissen. Bin seit 25 Jahren im ÖD... da hat sich einiges an Zusatzrente angesammelt. Danke Rentenonkel für die ausführliche Darlegung! Hab "nur" VBL-Klassik.

Rentenonkel

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Wenn Du jetzt aber die VBL Extra noch kurz vor dem Ende der Beschäftigung abschließt, darfst Du die freiwillig weiterzahlen.

Die Konditionen der VBL sind gar nicht so schlecht, auch wenn hier viele lieber in ETF sparen  ;)

Ich würde mir das mal ausrechnen lassen und gut überlegen, dort weiter zu zahlen.

Buero 72

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Wenn Du jetzt aber die VBL Extra noch kurz vor dem Ende der Beschäftigung abschließt, darfst Du die freiwillig weiterzahlen.

Die Konditionen der VBL sind gar nicht so schlecht, auch wenn hier viele lieber in ETF sparen  ;)

Ich würde mir das mal ausrechnen lassen und gut überlegen, dort weiter zu zahlen.

Okay, dann mache ich das, Dankeschön!  Hab ja noch Zeit (bin ein Freund von guter Planung) und kann das entsprechend vorbereiten  ;D