Autor Thema: Höhere Steuerabzüge bei mehr als 1 Kind rückwirkend zum 1.1.24  (Read 888 times)

TVLAC

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Hallo,

etwas ungläubig habe ich auf meiner Abrechnung für April 2024 (LBV NRW) folgendes zur Kenntnis genommen:
"Durch eine rückwirkend zum 01.01.2024 geänderte steuerliche Berücksichtigung von Beitragsabschlägen in der Pflegeversicherung bei Beschäftigten mit mindestens zwei Kindern, mindert sich ggf. die steuerlich abzugsfähige Vorsorgepauschale (§ 39b Abs. 2 S. 5 Nr. 3 EStG). Dadurch kann es zu rückwirkenden Steuernacherhebungen kommen."

Konkret bedeutet dass, dass der Vorteil durch die Beitragsreduzierung in der Pflegeversicherung für Personen mit zwei oder mehr Kindern (seit Sommer 2023) nun teilweise durch Reduzierung der steuerlich abzugfähigen Vorsorgepauschale gemindert wird und das wiederum eine höhere Steuerlast bedeutet.

In meinem Fall (Bruttoeinkommen über Beitragsbemessungsgrenze, 3 Kinder) bedeutet das, dass ich im Vergleich zu Personen mit einem Kind zwar 25,88 € weniger Beitrag zur Pflegeversicherung zahle, aber eben nun die Steuerlast um 7,75 € (Lohnsteuer: 7,34 € , Kirchensteuer: 0,34 €)  höher ist. Damit mindert sich der Vorteil um 30%.

Die Hinweise auf der Seite des BMF haben mir nicht weitergeholfen. (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/Programmablaufplan/2024-02-23-geaenderte-PAP-2024-anwendung-ab-dem-1-april-2024.html)

Kann das wirklich beabsichtigt sein oder ist dieses Szenario bei den gesetzlichen Regelungen nicht berücksichtigt worden?

Danke bereits im Voraus für eure Antworten.


P.S.: Weitere Hinweise von anderen Betroffenen gibt es in folgenden Themen, die jedoch grundsätzlich einen anderen Themenschwerpunkt haben:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122242.0.html
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,123376.0.html