Autor Thema: Vorgesetzte abmahnen?  (Read 2556 times)

oberhaeo

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Vorgesetzte abmahnen?
« am: 03.05.2024 12:14 »
Hi Leute!

Mir steht im Oktober noch ein Gespräch mit meiner Fachaufgabenleiterin an, welches hoffentlich in geordneten Bahnen verlaufen wird. Zu dieser Zeit kommt sie aus dem Erziehungsurlaub zurück.

Wenn ich die ganze Story hier erzähle, dann wird das ein Roman. Daher nur kurz:
Unsere DV zum Homeoffice lässt grundsätzlich 4 Tage Homeoffice zu. Seit den Anfängen von Corona hatte ich das auch mit dem AG vereinbart. Natürlich gibt es verschiedene Belange, die erfüllt sein müssen.

Sowohl meine Sachgebiets- als auch meine Fachaufgabenleiterin haben sich dagegen gewehrt. Tenor: Ich will die Tür aufmachen und Dich im Büro sitzen sehen. Dazu haben sie allerdings nachweislich gelogen in Stellungnahmen  gegenüber dem Personalamt.

Diese sind in meiner Personalakte gelandet. Ich habe dafür gesorgt, dass diese wieder entfernt wurden, ohne einen großen Wind zu machen. Dies ging nur mit dem Kompromiss auf 2 Bürotage.

Trotzdem möchte ich der Vorgesetzten im Oktober klar machen, dass sie ihre Kompetenzen weit überschritten hat und ich mir das nicht noch einmal gefallen lasse. Wenn sie sich darauf einlässt ... wunderbar ... wenn sie sich aber sträubt ... nun, dann möchte ich vorsorgen.

Aus der Privatwirtschaft habe ich schon gehört, dass man seinen Vorgesetzten abmahnen kann. Dies hat dann allerdings eher positive Auswirkungen auf Sperrfristen beim Arbeitslosengeld, sollte eine Kündigung ausgesprochen werden.

Da ich zu den glücklichen "Unkündbaren" gehöre (Hinweis: Ich klaue keine goldenen Löffel ...), würde mein AG eher dafür sorgen, dass ich in eine andere Abteilung versetzt werde.
Was hätte es aber bei uns im ÖD für die vorgesetzte Beamtin für Konsequenzen?

Landesdiener

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Antw:Vorgesetzte abmahnen?
« Antwort #1 am: 03.05.2024 12:27 »
Keine.

Da müsstest du schon ein konkretes Dienstvergehen nachweisen, was bei der Thematik sicher schwer sein wird. Bestenfalls bekommt sie von oben eins auf den Deckel, mehr aber auch nicht.

clarion

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Antw:Vorgesetzte abmahnen?
« Antwort #2 am: 03.05.2024 13:07 »
Seit wann kann man Vorgesetzte und Kollegen abmahnen???

Bei belegbaren Dienstvergehen kann man den Vorfall melden, was daraus gemacht wird,  entscheidet die Behördenleitung.

Dass 4 Tage HO schlecht für das Team und Absprachen ist und daher den meisten Vorgesetzten nicht gefällt,  ist doch vollkommen logisch! Auf Homeoffice besteht kein Rechtsanspruch,  das muss mit den betrieblichen Erfordernissen vereinbar sein.

Gut, dass ich Dich nicht im Team habe.

Organisator

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Antw:Vorgesetzte abmahnen?
« Antwort #3 am: 03.05.2024 13:38 »
Seit wann kann man Vorgesetzte und Kollegen abmahnen???

Bei belegbaren Dienstvergehen kann man den Vorfall melden, was daraus gemacht wird,  entscheidet die Behördenleitung.

Dass 4 Tage HO schlecht für das Team und Absprachen ist und daher den meisten Vorgesetzten nicht gefällt,  ist doch vollkommen logisch! Auf Homeoffice besteht kein Rechtsanspruch,  das muss mit den betrieblichen Erfordernissen vereinbar sein.

Gut, dass ich Dich nicht im Team habe.

Auch bei 4 Tagen Homeoffice kann man durch geeignete Regelungen dafür sorgen, dass es keine Nachteile für das Team oder Absprachen hat. Eine so pauschale Aussage kann ich nicht nachvollziehen.

clarion

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Antw:Vorgesetzte abmahnen?
« Antwort #4 am: 03.05.2024 13:57 »
Weil die kleine Gespräche beim Hallo sagen oder in der Teeküche nicht stattfinden. In diesen Gesprächen werden ja auch dienstliche Informationen ausgetauscht, oder man erzählt sich auch mal was Privates und lernt sich im Team besser kennen. Beispie,sweise erzählte just gestern ein Kollege auf dem Flur nebenbei etwas sehr Relevantes. Er konnte es nicht einschätzen,  dass es eine für mich wichtige Information war, da er nicht mein Feld beackert. Das Gespräch begann im Übrigen mit dem Bedauern, dass das schöne Wetter nicht über das Wochenende anhalten wird. Ich halte solche Begegnungen für das Team für wichtig.

Umlauf

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Antw:Vorgesetzte abmahnen?
« Antwort #5 am: 03.05.2024 14:06 »
Es kommt auf das Tätigkeitsfeld, auf die Arbeit, auf die Menschen, auf die Führungskraft usw an.
Was bei dem einen Fall bestens funktioniert, kann bei dem anderen Fall eine katastrophale Entwicklung nehmen.

Bei uns funktioniert es sehr gut, trotz erlaubter bis zu 80% HO.
Liegt aber auch am leicht nerdigen Charakter bei uns.

FGL

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Antw:Vorgesetzte abmahnen?
« Antwort #6 am: 03.05.2024 16:32 »
Aus der Privatwirtschaft habe ich schon gehört, dass man seinen Vorgesetzten abmahnen kann.
Abmahnen kann man seinen Vertragspartner, wenn dieser Pflichten aus dem Schuldverhältnis verletzt. Du hast kein Schuldverhältnis mit Deiner Vorgesetzten. Abmahnen müsstest Du Deinen Arbeitgeber, wenn dieser handelnd durch seine Beauftragten Pflichten aus dem Schulverhältnis verletzt.

frankundfrei

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Antw:Vorgesetzte abmahnen?
« Antwort #7 am: 04.05.2024 14:18 »
Überleg Dir, ob Du woanders ne Job-Alternative findest....wo Du jemanden kennst, der, die dir Infos zum Führungsverhalten und Klima allg geben kann. Leider ist es noch ZU weit verbreitet, dass Führung die machen, die aufgrund Fachlichem dorthin kommen, auch heute sind tlw zwar nette Jüngere "führen" (will, muss  ein Mensch eigentlich geführt werden?) , aber auch die können sich typbedingt nie in andere hineinversetzen.

Organisator

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Antw:Vorgesetzte abmahnen?
« Antwort #8 am: 06.05.2024 09:12 »
Es kommt auf das Tätigkeitsfeld, auf die Arbeit, auf die Menschen, auf die Führungskraft usw an.
Was bei dem einen Fall bestens funktioniert, kann bei dem anderen Fall eine katastrophale Entwicklung nehmen.

Bei uns funktioniert es sehr gut, trotz erlaubter bis zu 80% HO.
Liegt aber auch am leicht nerdigen Charakter bei uns.

So sehe ich das auch - daher finde ich Pauchalisierungen nicht sinnvoll. Was für die einen gut ist (Präsenzkultur) kann für andere schlicht nicht hilfreich bis abschreckend sein - und umgekehrt.

ElBarto

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Antw:Vorgesetzte abmahnen?
« Antwort #9 am: 06.05.2024 10:03 »
Wenn in der DV 4 Tage Homeoffice stehen, kann ich nachvollziehen wenn man diese will.

Ich bin mir aber sicher, dass es in der DV oder darüberhinaus noch weitere Regelungen gibt wie z.B:" Der Vorgesetzte regelt die Details für seinen jeweiligen Bereich.", "Der Vorgesetzte ist dafür verantwortlich, dass eine Mindestbesetzung gewährleistet wird oder oder oder...".

Es kommt auch immer auf die Aufgaben an sich an.

Wenn der Vorgesetzte dann der Meinung ist 2 Homeoffice sind vertretbar, 4 nicht dann mag er sich durchaus auf sicherem Grund bewegen.

Eine Abmahnung des Vorgesetzten gibt es aber so nicht. Das geht immer von oben (AG) nach unten (AN).


oberhaeo

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Antw:Vorgesetzte abmahnen?
« Antwort #10 am: 07.05.2024 11:41 »
Guten Morgen zusammen und herzlichen Dank für Eure Antworten!

Werte oder werter Clarion ...

Zitat
Gut, dass ich Dich nicht im Team habe.

Diese Aussage sagt mehr über Dich, als über mich aus ... :)

Der Rechtsanspruch ergibt sich aus der Dienstvereinbarung.

Nun, ich war von 2019 - Anfang 2022 im Homeoffice mit überwiegend nur einem Tag im Büro. Allerdings bin ich, was nach Vereinbarung nicht erforderlich gewesen wäre, zusätzlich ins Büro gefahren, sofern es die Arbeit erforderte. Dazu braucht mich niemand auffordern, wie z.B. gelogen wurde. Einmal war ich drei Wochen am Stück dort und gegen Ende kam eine Vorgesetzte an meiner Tür vorbei ... "Du? ... hier?"
Gerade eben wurde ich gefragt, ob ich gestern im Büro gewesen wäre ... ja, war ich ...
Ich betreue bei uns drei Softwareprodukte, stelle Workflows auf, entwickle neue Bearbeitungsverfahren. Wenn die Kollegen mich kontaktieren möchten, dann tun sie dies per Telefon. Ich habe eine Fernwartungssoftware, mit der ich die Rechner der Kollegen einsehen und auf ihnen arbeiten kann ... auch bei zwei Bildschirmen.
Meistens helfe ich den Kollegen auch genau so im Büro. Wenn ich nämlich zu ihnen ins Büro gehe, kniee ich meistens neben ihnen ... Schulter an Schulter ... dringe also in ihre Intimsphäre ein.
Ich glaube, ich bin hier bei uns der Einzige, der noch kein Corona hatte ... das soll auch gerne so bleiben ...

Ich selbst habe übrigens zu Beginn von Corona vorgeschlagen, dass wir zur Kommunikation eine Meetingsoftware nutzen könnten, für die ich selbst eine Lizenz habe. Das Angebot wurde abgelehnt.
Heute haben wir Internettelefonie und keiner nutzt seine Kamera ... :)

Zur angeblich abgefallenen Arbeitsleistung, die mir unterstellt wurde: Ich hatte die gleichen LOB-Punkte im oberen Segment ... Zusätzlich habe ich Stellungnahmen meiner rathausinternen Kundschaft für andere als oben beschriebene Tätigkeiten eingeholt: Alle Resonanzen waren ausnahmslos sehr positiv!

Zum persönlichen Kontakt mit den Kollegen: Ich bin hier der Kummerkasten. Es werden immer wieder Gespräche geführt. Na logisch auch die dienstlichen ...

Lt. unserer Dienstvereinbarung sind 20 % verbleibende Bürozeit erlaubt, in Ausnahmefällen sogar weniger. Das heißt für mich, dass ich eigentlich nur einen Tag im Büro sein bräuchte, der kein Freitag ist.

Noch mal zurück zu Clarion: Teeküche? Es gibt einmal pro Woche ein gemeinsames Kaffeetrinken in der Abteilung. Weitere interkollegiale Kontakte werden in die Freizeit verlegt.

Nun denn ... wenn ich nur meinen AG über eine Pflichtverletzung drankriegen könnte, dann ist mir das ehrlich gesagt "noch" zu viel.

@Elbarto
Ja, die DV regelt so einiges. Jedoch ist es nicht die Vorgesetzte, die da ein Wörtchen mitzureden hat, sondern alleinig das Personalamt! Es gab damals mal ein Gespräch, in dem sie mir klarmachen wollte, dass sie die Entscheidungsträgerin ist. Den Zahn habe ich ihr aber die DV gezogen.

Bei den Regelungen in der DV sind wir an dem Punkt angekommen, bei denen beide Vorgesetzte eben gelogen haben. Die Behauptungen lassen sich alle widerlegen.
Beispiele:
Behauptung: Aufgaben sind nicht geeignet, da auf nicht digitalisierte Daten zugegriffen werden muss.
Tatsache: Bei uns liegen 99,9 % der Daten digital vor! Ich selbst erstelle die analogen Daten zunächst digital.
Behauptung: Aufgaben sind nicht geeignet, da Papier auf dem Tisch ausgebreitet und besprochen werden muss.
Tatsache: Ich öffne die Fernwartungssoftware und telefoniere ... Das ist die gängige Praxis. Hier kann ich nämlich dann auch alles mit meinen bescheidenen Augen erkennen.
Behauptung: Ich würde Internettelefonie benutzen, um einen Bildschirm verkleinert für Absprachen zu nutzen, der dann aber auch nur vom Freigebenden bearbeitet werden kann.
Tatsache: Ich nutze seit Jahren Fernwartungssoftware, die unwesentlich verkleinert und sich auf mehrere Bildschirme erstreckt. Ich kann sogar Tastatur und Maus übernehmen.
Ich könnte hier jetzt jeden einzelnen gelogenen Punkt von 1,5 Seiten Stellungnahme aufzählen ... und jeden widerlegen.
Auch wenn in der Ablehnungsbegründung immer von mir die Rede war, so geht es eigentlich gar nicht um mich, sondern um die persönlichen Vorlieben, wenn ich das mal so umschreiben darf, der Vorgesetzten.

Mir geht meine Arbeit immer vor ... mir liegen meine Kollegen am Herzen ... wo aber nun mal eine DV etwas regelt, da darf sich eine Vorgesetzte nicht darüber erheben und ihren Wünschen mit Lügen Nachdruck verhelfen.
Wie ich schon gesagt hatte, sind die Schriftsätze ja ursprünglich in meiner sonst seit nunmehr 36 Jahren blitzblanken Personalakte gelandet.

Und ja ... sorry ... ich gehöre nicht zu der Gattung Duckmäuser ... ich musste schon einmal einem Vorgesetzten sagen, dass er mein Vorgesetzter, aber nicht mein Dienstherr ist.
Das ist aber eine andere Geschichte, die zu gegebener Zeit ihre Zuhörer sucht ... :)

Nochmals vielen Dank für Eure Antworten!