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[BW] Anspruch auf Einsicht Akte zur Bewerberauswahl

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was_guckst_du:

--- Zitat von: frankundfrei am 06.05.2024 18:12 ---danke was_guckst_du!

ok, allerdings ist es mE wenig logisch, dass ich erst klagen muss, um die Fakten zu erfahren, ob eine Klage "erfolgsaussichtig" ist...das widerspricht sich für mich.

Denn eine allg. Vorabauskunft kann ja alles behaupten, ohne dass die Akte es belegt.
Ich muss ja die Mängel in der Akte sehen, alleine evtl. schon eine der Dokumentation nach ungenügende Akte, um DANN entscheiden zu können, ob ein Klagegrund vorliegt...

LG
Frank

--- End quote ---

..die Fakten wird der Dienstherr dir nennen...dies kann auch durch Vorlage o. Einsichtnahme des Auswahlvermerkes (aus dem hervorgeht, für wen man sich warum entschieden hat) geschehen...das muss man natürlich verlangen..und ein Dienstherr wird sich nicht "in Gefahr" begeben, ggfls. vor Gericht blöd darzustehen, weil er zuvor wahrheitswidrig gehandelt hat...

...sobald man die Auskunft hat, dass man nicht berücksichtigt wurde, hat man allerdings (bei Beamten) nur 14 Tage Zeit, die Auswahlentscheidung im Rahmen eines Eilverfahrens vor dem VG anzugreifen.... (Tarifbeschäftigte müssen sich ans Arbeitsgericht wenden)

...und selbst, wenn man im gerichtlichen Verfahren Recht bekommt, bedeutet dies nur, dass das Auswahlverfahren wiederholt werden muss...

frankundfrei:
Danke!, Was_guckst_du.

@ElBarto: danke Dir, dies ist mir alles klar, ich weiß, welche Person intern ausgewählt wurde und deren Qualifikation, keine SBeh., und alleine die Qualifikation und nachweisbare Erfahrung zu den in der Anzeige benannten Anforderungen ist niemals vergleichbar, von daher ist die Sache mE recht klar. Ich habe ferner ein sehr positives Zeugnis zu den Tätigkeiten, da ich früher dort schon arbeitete.
Die andere Person ist Quereinsteiger. Es spielen daher klar nicht objektive Gesichtspunkte eine Rolle....aber das nur am Rande....

MoinMoin:

--- Zitat von: frankundfrei am 08.05.2024 14:08 ---Danke!, Was_guckst_du.

@ElBarto: danke Dir, dies ist mir alles klar, ich weiß, welche Person intern ausgewählt wurde und deren Qualifikation, keine SBeh., und alleine die Qualifikation und nachweisbare Erfahrung zu den in der Anzeige benannten Anforderungen ist niemals vergleichbar, von daher ist die Sache mE recht klar. Ich habe ferner ein sehr positives Zeugnis zu den Tätigkeiten, da ich früher dort schon arbeitete.
Die andere Person ist Quereinsteiger. Es spielen daher klar nicht objektive Gesichtspunkte eine Rolle....aber das nur am Rande....

--- End quote ---
Da du die objektiven Gesichtspunkte die zugrunde gelegt wurden nicht kennst, wäre es in der Tat interessant sie kennenzulernen.
Ein "objektiven" Kriterium ist doch, dass du da schon warst und nicht geblieben bist, du somit nicht ein Kandidat bist, dem man für eine länger Zeit einplanen kann.
z.B. weil man glaubt du bist mit dem Job unterfordert.
Haben wir häufiger, dass wir solche Kandidaten nicht auf Eins setzen, obwohl sie auf dem Papier die Rakete ist.

clarion:
Und wie begründet man  ggf. gerichtsfest, dass man nur den zweit- oder drittbesten nimmt, nur weil ihr glaubt,  das der erste sich bald woanders umsieht? Merkwürdige Taktik.

MoinMoin:

--- Zitat von: clarion am 09.05.2024 08:27 ---Und wie begründet man  ggf. gerichtsfest, dass man nur den zweit- oder drittbesten nimmt, nur weil ihr glaubt,  das der erste sich bald woanders umsieht? Merkwürdige Taktik.

--- End quote ---
Weil er in der Gesamtbetrachtung eben nicht der Beste ist.
Sondern nur in einem der Auswahlkriterien.
Qualifikation ist schließlich nicht der einzige Punkt den wir betrachten.
Und die aktuelle Qualifikation ist das ein und nicht unbedingt das relevanteste, da man Qualifikation erlernen kann.
Was nützt es jemanden zu haben, bei dem man glaubt, er können sofort loslegen, weil man glaubt er hat diese Qualifikation, bei dem man glaubt, dass er unterfordert ist und nicht bleiben wird.
Merkwürdige Taktik.
Dann doch jemanden, der nach einiger Zeit diese Qualifikation erworben hat und dann länger bleibt.

Also keine Sorge, wir nehmen immer der/die/das Beste und müssen nicht begründen warum wir den zweit- oder drittbesten nehmen.



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