Autor Thema: Inflationsprämie Hessen  (Read 4778 times)

Lautrewomen

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Inflationsprämie Hessen
« am: 03.05.2024 21:55 »
Moin moin

Vielleicht kann mir jemand die folgende Frage beantworten :

Bei einer Versetzung von Hessen nach Rheinland-Pfalz ,wie sieht es dann mit der Inflationsprämie aus.

Derzeit wird sie wohl in Rheinland-Pfalz schon gezahlt , während man in Hessen wieder nicht genau weiß , wann sie gezahlt wird. Theoretisch wird die Versetzung bis September/ Oktober dauern . Aber weiß jemand wie es dann aussieht , wenn Hessen vielleicht im November erst zahlen würde ? Oder bekomme ich es dann noch vom neuen Dienstherren nachgezahlt ?

Hoffe es ist verständlich  8)

Umlauf

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Antw:Inflationsprämie Hessen
« Antwort #1 am: 03.05.2024 22:05 »
Für jede Zahlung gibt es bei jedem Dienstherren einen genauen Bezugspunkt für den einzelnen IFP-Teil.

LehrerinRLP

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Antw:Inflationsprämie Hessen
« Antwort #2 am: 06.05.2024 15:43 »
Um Gottes Willen: Warum wollen Sie von Hessen nach RLP? Das ist eine absolute Verschlechterung!

Casa

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Antw:Inflationsprämie Hessen
« Antwort #3 am: 07.05.2024 14:22 »
Zitat
Um Gottes Willen: Warum wollen Sie von Hessen nach RLP? Das ist eine absolute Verschlechterung!

Vielleicht weil es Geld spart, wenn man nicht jeden Tag von Koblenz nach Limburg fahren muss?
Vielleicht weil der Partner in RLP wohnt und besser besoldet ist und es sich daher eher lohnt in RLP zu wohnen und zu arbeiten?
Vielleicht weil Geld nicht alles ist und die gesparte Fahrtzeit sinnvoll mit Familie oder als Freunden verbracht werden kann?
Vielleicht weil nicht jeder nach 6 Stunden gegen 13:00 Uhr Feierabend hat oder, will man das Klische nicht anführen, nicht jeder auf dem Heimweg im Auto den Unterricht für den Folgetag planen kann.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

NickHume

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Antw:Inflationsprämie Hessen
« Antwort #4 am: 08.05.2024 19:51 »
Ggf sind auch einfach die Lebenshaltungskosten in der Pfalz ein wenig niedriger als Hessen, so dass man das leicht niedrigere Gehalt mehr als ausgleichen kann. Es gibt viele mögliche Gründe.

Zum Thema:

Nein, das bekommst du dann nicht vom neuen Dienstherren. Wie bereits erwähnt, die Bezugszeitpunkte sind klar festgelegt.