Ich wurde zum 01.06.17 in EG 8 eingruppiert. Ein externes Unternehmen hat aber dann festgestellt im Jan 2022, dass meine Stelle den Anforderungen der EG 9a entspricht. Da ich mir die Stelle mit meinem Kollegen geteilt habe, bekam ich erst ab 01.01.20 EG 9a, da gem. Personalstelle keine Beweise vorgelegen sind, dass ich die Stelle in dem Zeitraum davor schon allein bearbeitet habe. Mein Kollege und ich hatten uns die Sachbearbeitung anfangs noch geteilt, ab 01.01.18 habe ich die Stelle allein übernommen weil es weniger Arbeit wurde. Der genaue Übernahmezeitpunkt wurde leider nicht schriftlich festgehalten, ist aber in den Akten eindeutig ersichtlich!
Nun bin ich auf die Tatsache gestoßen, dass 51% der Sachbearbeitung ausgereicht hätte und mir somit nicht erst 100 % übertragen werden mussten! Ich hätte somit bereits zum 01.06.17 in EG 9a eingruppiert werden müssen.
Ich habe nun ein Gespräch mit der Personalchefin. Müsste die Personalstelle ihren Fehler nicht korrigieren? Gibt es hier Ausschlussfristen? Das kann doch nicht sein, wenn die das verbockt haben...