Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Regelbeförderung Bundesbeamte

(1/5) > >>

bundesbeamter19:
Eine Bundesbehörde hat angekündigt, aufgrund der Haushaltslage Regelbeförderungen um 3 Monate zu verzögern.

Bei den betroffenen Beamten bestehen nun Bedenken, dass die Regelbeförderungen anschließend noch weitere Monate verzögert werden.

Es wurde daher angeregt, die Übergabe der Urkunden (Ernennungen) bereits zum ursprünglichen Zeitpunkt durchzuführen, nur eben mit späterer Wirkung.

Beispiel:

ursprünglich:
Regelbeförderung mit Wirkung zum 1. August 2023, dazu Urkundenübergabe (Ernennung) am 1. Juli

verzögert:
Regelbeförderung mit Wirkung zum 1. November, dazu Urkundenübergabe am 1. Juli


Kennt sich jemand diesbezüglich aus und weiß, ob dies beamtenrechtlich zulässig wäre?

Gut wäre noch die Angabe der Gesetzesgrundlage nach der dies möglich ist.

Vielen Dank.

shorets:
Nach dem Bundesbeamtengesetz BBG § 12 Abs. 2 ist Urkundenübergabe=Ernennung und ab dem Tag an ist es auch gültig. Allerdings steht in dem Absatz auch, dass die Urkunde konkret einen späteren Zeitpunkt bestimmen kann, ab dem die Ernennung gültig ist. Also kann das verzögert werden, so wie ich das sehe, aber das muss klar in der Urkunde selbst stehen.

bundesbeamter19:
Die Urkunde meiner ersten Beförderung habe ich knapp einen Monat vorher bekommen. Auf ihr stand dann mit Wirkung zum xx.xx.2021.

Also könnte man der Amtleitung vorschlagen, die Urkunden auch zum usprünglich geplanten Zeitpunkt (z.B. 01.08.2024) zu übergeben. Auf der Urkunde müsste dann halt stehen: Mit Wirkung zum xxx (z.B. 01.11.2014).

Eine Übergabe 3 oder 4 Monate vorher, sollte also kein Problem darstellen?

Neuling2016:

--- Zitat von: bundesbeamter19 am 05.05.2024 11:21 ---Die Urkunde meiner ersten Beförderung habe ich knapp einen Monat vorher bekommen. Auf ihr stand dann mit Wirkung zum xx.xx.2021.

Also könnte man der Amtleitung vorschlagen, die Urkunden auch zum usprünglich geplanten Zeitpunkt (z.B. 01.08.2024) zu übergeben. Auf der Urkunde müsste dann halt stehen: Mit Wirkung zum xxx (z.B. 01.11.2014).

Eine Übergabe 3 oder 4 Monate vorher, sollte also kein Problem darstellen?

--- End quote ---

..wird beim Bund jedoch nur im äußersten Einzelfall so gehandhabt.

Knecht:

--- Zitat von: Neuling2016 am 05.05.2024 12:30 ---
--- Zitat von: bundesbeamter19 am 05.05.2024 11:21 ---Die Urkunde meiner ersten Beförderung habe ich knapp einen Monat vorher bekommen. Auf ihr stand dann mit Wirkung zum xx.xx.2021.

Also könnte man der Amtleitung vorschlagen, die Urkunden auch zum usprünglich geplanten Zeitpunkt (z.B. 01.08.2024) zu übergeben. Auf der Urkunde müsste dann halt stehen: Mit Wirkung zum xxx (z.B. 01.11.2014).

Eine Übergabe 3 oder 4 Monate vorher, sollte also kein Problem darstellen?

--- End quote ---

..wird beim Bund jedoch nur im äußersten Einzelfall so gehandhabt.

--- End quote ---

Verstehe den Sinn auch nicht. Wie soll das ernsthaft den Haushalt retten?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version