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Regelbeförderung Bundesbeamte

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Julianx1:
Leider Gottes sind das die üblichen und angeblichen Konsolidierungsmittel, die Behörden immer wieder heranziehen. Der Sinn ist ganz einfach. Man spart ein paar Monate die höhere Besoldung. Macht man die je nach Größe der Behörde konsequent, kommt schon etwas dabei rum. Die Zeichen, die man in der Personalentwicklung setzt sind jedoch fatal. Macht man das Spiel zu lang und zu oft vergrault man junge aufstrebendes Personal. Sie werden sich bei anderen Behörden umsehen. Im Tarifrecht hat man dem ein Riegel vorgeschoben. Da greift sofort der Anspruch der Tarifautomatik. Beamte hingegen können sich nur bedingt wehren. Nämlich dann wenn sie das höherwertige Amt zu lang wahrnehmen. Dies funktioniert jedoch nur wenn der Dienstposten konkret bewertet wurde. Unterm Strich ist mal wieder eine falsche Konsolidierung. Sie lernen es trotz Massen an unbesetzter Stellen immer noch nicht. Arroganz pur

BalBund:
"Sie" haben keine andere Wahl. "Sie" müssen die Minderung im Ressort erbringen, ohne dass dabei auch nur eine einzige staatliche Pflichtaufgabe nicht vollständig bedient wird.  Soweit die Vorgabe.

Die Einsparungen können dann in den Sach- oder Personalmitteln gesucht werden, erstere sind meistens schon bis zum gehtnichtmehr ausgereizt. Bleiben also nur noch die Personalmittel, also entweder Besetzungsstopp oder Beförderungsstopp. Beides keine erfreulichen Aussichten, also hofft man überwiegend darauf, dass das Stammpersonal schon nicht abhauen wird wegen 12 ähm 6 ähm 3 Monaten. Die Rechnung geht überwiegend auf, deswegen wird das wieder und wieder so gehandhabt.

Ansonsten zur Eingangsfrage: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Beförderung, wenn alle aussetzen müssen, dann ist da so. Keine befriedigende Antwort, ich weiß.

Knecht:
"Sie" machen doch den ganzen Murks und am Ende müssen es komischerweise immer die Gleichen ausbaden. Ich verstehe nicht, wie hier überhaupt noch was funktioniert. Es ist nur noch zum schämen.

Nanum:
Hi,


Macht doch nichts die Motivation ist eh durch andere Faktoren schon nicht mehr unbedingt hoch.


Stichwort verfassungswidrige Besoldung.


Neues PE Konzept lässt auf sich warten und erste "Leaks" davon deuten auch keine Verbesserungen an.


Ausbeutung der Jungbeamten und die, die jetzt älter und endlich mal "dran" sind sitzen sich breit.

Oberamtsfuzzi:

--- Zitat von: bundesbeamter19 am 05.05.2024 10:45 ---Kennt sich jemand diesbezüglich aus und weiß, ob dies beamtenrechtlich zulässig wäre?

Gut wäre noch die Angabe der Gesetzesgrundlage nach der dies möglich ist.

--- End quote ---
Es ist alles erlaubt was nicht verboten ist. Beamte haben grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Beförderung. Was es nicht gibt kann man auch nicht nachlesen. Ein Richter würde schreiben: "Der Beamte wird nicht in seinen Rechten verletzt". Ebenso hat ein Dienstherr keinen Rechtsanspruch darauf, wie lange die Toilettenpausen sind, wie hoch die Qualität der geleisteten Arbeit ist... Hast du mal ausgerechnet um wieviel Prozent die Arbeitsleistung in diesen drei Monaten sinken müsste?

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